Mehr Geld für Beamte ab 2025 – Das planen die Bundesländer

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Das Bundesland Hessen verschiebt eine wichtige Erhöhung bei der Besoldung von Beamten. Wie regeln die anderen Länder das? Wir haben nachgefragt.

Berlin – Diese Woche hatte das Bundesland Hessen bekanntgegeben, eine Erhöhung bei der Besoldung von Beamten verschieben zu wollen, und damit die Wut verschiedener Gewerkschaften auf sich gezogen. Hintergrund des Ganzen ist eine Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, die bereits am 9. Dezember 2023 stattgefunden hatte und die für 2025 eine wichtige Erhöhung bei der Besoldung vorsieht. Hessen gehört als einziges Bundesland nicht zum Arbeitgeberverband Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Fast alle anderen Länder folgen jedoch einer klaren Linie. Wir haben nachgefragt.

Besoldung für Beamte soll steigen – So regeln die Bundesländer die Details

Wie die aussieht, zeigt Baden-Württemberg: Zum 1. November 2024 gab es bereits eine Erhöhung des Sockelbeitrags bei der Besoldung für Beamte um 200 Euro, die lineare Erhöhung im Februar 2025 um 5,5 Prozent soll wie geplant stattfinden. Es ist keine Verschiebung vorgesehen. Aus Bayern kam dieselbe Meldung: Der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember wird „zeitgleich und systemgerecht übertragen“, die Erhöhung der Besoldung zum 1. Februar 2025 findet wie geplant statt und beträgt auch hier 5,5 Prozent.

Einige Euroscheine, Münzen und ein Taschenrechner.
Einige Euroscheine, Münzen und ein Taschenrechner (Symbolfoto). Das Bundesland Hessen verschiebt eine wichtige Erhöhung bei der Besoldung von Beamten. Wie regeln die anderen Länder das? Wir haben nachgefragt. © IMAGO/Zoonar.com/stockfotos-mg

Berlin hat den Sockelbeitrag der Besoldungs- und Versorgungsbezüge ebenfalls zum 1. November 2024 um 200 Euro erhöht, zum 1. Februar des neuen Jahres tritt eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent ein. „Zudem erfolgt eine Erhöhung der Anwärterbezüge, der Amts-, Stellen- und Erschwerniszulagen sowie der Mehrarbeitsvergütungssätze. Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls eine rückwirkende Anpassung der Alimentation von Familien mit drei und mehr Kindern für die Jahre 2008 bis 2020 in Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vor“, erklärte eine Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen auf Anfrage durch IPPEN.MEDIA.

Alimentation für Beamte

Das Alimentationsprinzip verlangt, dass Beamte und ihre Familien ein Leben lang angemessenen Unterhalt bekommen. Dieser richtet sich laut dbb Beamtenbund und Tarifunion nach dem Amt, nach der damit verbundenen Verantwortung, der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit und des allgemeinen Lebensstandards.

Diese Bundesländer folgen eigenem Plan – Erhöhung der Besoldung erfolgt individuell

Das Land Brandenburg ist den übrigen Ländern weit voraus. „Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine amtsangemessene Alimentation einzuhalten, wurden die Anpassungen der Besoldung gegenüber dem Tarifergebnis zeitlich vorgezogen und der zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Sockelbetrag in eine lineare Erhöhung umgerechnet“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums der Finanzen und für Europa in Brandenburg. „Die Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge erfolgte sodann in zwei Schritten: zum 1. Januar 2024 um 4,76 Prozent und zum 1. Juli 2024 um 5,54 Prozent. Das zeitliche Vorziehen des zweiten Erhöhungsschritts bewirkt, dass keine weitere Erhöhung der Besoldung im Jahr 2025 vorgesehen ist.“

Bremen wiederum folgt einer eigenen Linie, will aber im Februar eine Erhöhung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge durchführen. Diese soll nach aktuellem Stand 3,65 Prozent betragen. „Dies ist auch mit Blick auf den Wettbewerb, zum Beispiel um Lehrkräfte, angesichts Bremens Lage inmitten von Niedersachsen geboten“, erklärte der stellvertretende Sprecher des Senats. „Bremen hat das Tarifergebnis auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten bereits durch Änderung des Beamtengesetzes übertragen.“

Bundesländer folgen dem Tarifergebnis – Beamten-Besoldung steigt im neuen Jahr

Die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern folgt ebenfalls dem Tarifergebnis zum TV-L. „Neben der bereits zum 01.11.2024 umgesetzten Anhebung der Grundgehälter um 200 Euro sowie der übrigen anzupassenden Bezüge um 4,76 Prozent sieht das Gesetz zum 01.02.2025 eine weitere Erhöhung der Bezüge um 5,5 Prozent vor“, sagte uns eine Sprecherin. „Nach derzeitiger Kenntnis ist von einer planmäßigen Bezügeerhöhung zum 1.2.2025 auszugehen.“

Dasselbe in Niedersachsen: Der Landtag hatte die Übernahme der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 bereits beschlossen, es wird keine Verschiebung geben. „Von Anfang an war es der erklärte Wille dieser Landesregierung, die Tarifeinigung vom Dezember vergangenen Jahres ohne Abstriche auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Wir halten Wort“, sagte der Finanzminister Gerald Heere in einer Mitteilung des Landes Niedersachsen. Niedersachsen will außerdem die Besoldung der Leitungen von kleinen Schulen (bis 80 Schüler) zum 1. Januar 2025 auf A14 heben, wodurch ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf um die 910.000 Euro entstehen soll.

„Verschiebung ist nicht vorgesehen“ – Rheinland hält sich bei der Besoldung an den Plan

Keine Änderungen in Nordrhein-Westfalen: Die erste Stufe der vereinbarten Erhöhungen der Besoldung zum 1. November ist auch dort „plangemäß“ umgesetzt, die monatlichen Grundgehälter sind um 200 Euro brutto gestiegen. „Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen haben sich um monatlich 100 Euro erhöht“, teilte das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit. Ab Februar gibt es 5,5 mehr Bezüge für Beamte, Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen steigen um 50 Euro im Monat. „Die entsprechenden Aufwendungen sind im Entwurf des Haushaltsplans für 2025, der derzeit vom Landtag beraten wird, fest eingeplant. Eine Verschiebung der Erhöhung ist nicht vorgesehen.“ Eine Erhöhung im August sei von vornherein nicht geplant gewesen.

In Rheinland-Pfalz regelt das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 vom 30. April 2024 das Thema. „Im Wesentlichen wurden dadurch Inflationsausgleichszahlungen im Gesamtvolumen von 3.000 Euro, eine Bezügesteigerung um 200 Euro absolut zum 1. November 2024 sowie eine Linearsteigerung von 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025 normiert“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Es sei nicht vorgesehen, die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zu ändern.

Verzögerung in einem Bundesland – hier folgt die Erhöhung der Besoldung für Beamte später

Das Saarland wiederum ist noch dabei, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. „Mit dem Gesetz vom 24. April 2024 erfolgte die Übertragung des Tarifergebnisses der Länder vom 9. Dezember 2023 auf den Beamtenbereich im Saarland“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Aktuell befinde sich der Entwurf eines Gesetzes zur „Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland“ in der regierungsinternen Abstimmung. Im Frühjahr 2025 soll ein Gesetzesentwurf dem saarländischen Landtag vorliegen.

Sachsen befindet sich – wie die meisten anderen Bundesländer – im Zeitplan. Hier regelt das 5. Dienstrechtsänderungsgesetz die entsprechenden Anpassungen. Darin heißt es: „Ab dem 1. November 2024 werden die Besoldung der Beamten und Richter sowie die der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile für die Versorgungsempfänger um 4,76 Prozent angehoben“. Den „tarifvertraglich vereinbarten“ Sockelbetrag von 200 Euro hatte das Land in einen linearen Prozentsatz umgerechnet. Ab dem 1. Februar 2025 findet eine Erhöhung der Besoldung für Beamte und Richter (sowie auch hier die zugrundeliegenden Bezügebestandteile für Versorgungsempfänger) um 5,5 Prozent statt.

Dasselbe gilt für Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die entsprechenden Gesetze sehen in beiden Ländern eine Erhöhung der Besoldung von Beamten zum 1. November 2024 um 200 Euro sowie eine weitere Erhöhung zum 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent vor. „Die Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation wird in Schleswig-Holstein regelmäßig überprüft“, sagte eine Sprecherin des Schleswig-Holsteinischen Finanzministeriums dazu. „Weitere Änderungen oder Anpassungen des schleswig-Holsteinischen Besoldungsgesetzes sind derzeit nicht beabsichtigt.“

Änderungen in Hamburg und Thüringen – Weitere Maßnahmen möglich

Thüringen hat die Erhöhung der Besoldung für Beamte am 2. Juli 2024 per Gesetz beschlossen. Schon zum 1. Januar 2023 fand eine Anhebung der Bezüge um 3,25 Prozent statt. Außerdem erhielten Beamte, Richter und Versorgungsempfänger bereits eine steuerfreie Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise von bis zu 3.000 Euro.

Die Erhöhung der Bezüge zum 1. November betrug 1,462 Prozent. Die 5,5-Prozent-Erhöhung tritt ebenso zum 1. Februar 2025 in Kraft. Eine Sachbearbeiterin des Thüringer Finanzministeriums verwies dabei auf die Verpflichtung Thüringens, die Alimentation auf Basis der tatsächlichen Lebensverhältnisse kontinuierlich auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu müssen. „Aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 kann es daher noch erforderlich werden, dass weitere besoldungsrechtliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Besoldungsrecht implementiert werden müssen.“

Zuletzt führt Hamburg ähnliche Schritte durch, wie ein Großteil der anderen Länder. Laut dem dbb Hamburg Beamtenbund und Tarifunion haben aktive Beamte im Stadtstaat ab dem 1. November 2024 ein Plus beim Grundgehalt von 200 Euro erhalten, zudem fand eine Anpassung „dynamischer Besoldungsbestandteile“ um 4,76 Prozent statt. Die Grundgehaltssätze und Versorgungsbezüge sollen ab dem 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent wachsen. Die Anwärtergrundbezüge sind am 1. November 2024 um 100 Euro gestiegen, im Februar kommt die lineare 5,5-Prozent-Steigerung. Außerdem steigen verschiedene Zulagen ab dem 1. August 2025 auf 170 Euro, ab dem 1. August 2026 auf 180 Euro im Monat. Das betrifft unter anderem die Polizei und Feuerwehr.

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