Heizungsgesetz abschaffen: Habecks Herzensprojekt nach Ampel-Bruch auf der Kippe

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Nach dem Bruch der Ampel lebt die Debatte über das Aus für das Heizungsgesetz auf. Doch wie realistisch wäre die Abschaffung von Habecks Gesetz?

Berlin – Wer ans Heizungsgesetz denkt, der erinnert sich wohl hauptsächlich an das Chaos innerhalb der ehemaligen Ampel-Koalition. Nach längerem Hin und Her wurde das Gesetz beschlossen und gilt bald schon seit einem Jahr. Die Union will es allerdings wieder abschaffen. Um den Bundeshaushalt ohne Aussetzen der Schuldenbremse festzulegen, müsse an anderen Stellen gespart werden. „Das Heizungsgesetz werden wir zurücknehmen“, sagte CDU-Vize Jens Spahn jüngst im FAZ-Podcast. „Wir beenden Habecks Subventionsprogramme.“

Aus für das Heizungsgesetz nach Bruch der Ampel? Forderung der Union wird lauter

Die Union fordert schon länger das Aus für das Heizungsgesetz. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte jüngst in der Welt am Sonntag angekündigt, das Heizungsgesetz stoppen zu wollen, wenn die Union wieder an die Regierung käme. Alle Kostentreiber bei Energie müssten auf den Prüfstand. Stattdessen wolle man „den Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen über den CO₂-Preis regulieren.“

"Neuhardenberger Rede" - Habeck
Die Grünen sind offen für einen früheren Neuwahltermin als von Scholz angestrebt. © Carsten Koall/dpa

Die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1. Januar 2024. Das Heizungsgesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Heizungsgesetz sorgte in der ehemaligen Ampel für Chaos – welche Förderungen gelten

Für den Austausch einer Heizung stellt der Bund Fördermittel bereit. Für den Tausch einer alten, fossilen gegen eine neue, klimafreundliche Heizung gibt es unabhängig von der Heizform eine Grundförderung von 30 Prozent. Erfolgt der Heizungstausch bis 2028, kommt ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent hinzu.

Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro hat, kann eine zusätzliche Förderung von bis zu 30 Prozent erhalten, wobei die Förderung auf maximal 70 Prozent und eine Höchstsumme von 21.000 Euro gedeckelt ist. Hinzukommen kann bei Biomasseanlagen ein Emissionsminderungszuschlag von 2500 Euro. Wie hoch die Förderung konkret ausfällt, ist unter anderem vom Einkommen, von der Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs abhängig.

Förderung beim Heizungsgesetz: Neue Regeln seit August 2024

Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, können einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten. Bis 2028 sieht die Förderung zudem einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent vor, wenn „frühzeitig“ alte Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht werden. Dasselbe gilt für Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümer.

Seit dem 27. August können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer den Förderantrag für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundliche Alternativen stellen. Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit.

Verwirrung nach Ampel-Aus um das Heizungsgesetz – Abschaffung ist unrealistisch

Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass das Heizungsgesetz gekippt wird. Vor allem, wenn man sich Klimaziele der EU anschaut, die Deutschland verpflichten, bestimmte Vorgaben hinsichtlich der Einsparung von CO₂ einzuhalten. Unter anderem mit dem Heizungsgesetz will die Bundesregierung die Wärmewende in Deutschland schneller voranbringen.

„Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird, muss es von fossilen Brennstoffen unabhängig werden – das gilt auch fürs Heizen“, heißt es auf der Seite der Bundesregierung. Laut nachhaltiges-zuhause.de sagen sogar manche Verbände, dass das Gesetz in der aktuellen Verfassung nicht einmal stark genug ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen. (bohy)

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