Bürgergeld nach Ampel-Aus: Empfänger sind wohl die größten Gewinner
Der Bruch der Ampel schürt Sorge, wie es mit bestimmten Vorhaben weitergeht. Auch Änderungen beim Bürgergeld sind betroffen. Empfänger könnten sich jedoch freuen.
Berlin – Nach dem Ampel-Aus stehen viele wichtige Vorhaben auf der Kippe. Das hat auch Folgen für das Bürgergeld. Zum einen müssen Jobcenter möglicherweise mit weniger Budget zur Vermittlung der Erwerbslosen rechnen. Zum anderen könnten auch die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger wackeln. Könnten die Bürgergeld-Empfänger dann künftig von härteren Strafen verschont werden?
Bürgergeld-Empfänger könnten von härteren Sanktionen verschont bleiben – nach Ampel-Aus
Nach der Entlassung des ehemaligen Finanzministers Christian Lindner (FDP) hatte Kanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, bestimmte Vorhaben umsetzen zu wollen, die „keinen Aufschub dulden.“ Dazu zählt mitunter die Senkung der Strompreise noch im Jahr 2024, um die Industrie zu entlasten. Auch das Rentenpaket II will Scholz durchdrücken, doch es ist sehr unwahrscheinlich, dass er dafür eine Mehrheit bekommen wird.
Nicht genannt wurden die Änderungen am Bürgergeld-System. Nach dem Bruch der Ampel stellt sich nun also die Frage, ob die Sanktionen wie geplant zum 1. Januar 2025 in Kraft treten werden. Der weitere Fortgang liege „in den Händen der Parlamentarier“, sagte ein Sprecher von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Bild.

Härtere Sanktionen beim Bürgergeld: Welche Maßnahmen noch nicht beschlossen sind
Das Bundeskabinett hatte die jüngsten Bürgergeld-Sanktionen am 2. Oktober in Form einer Formulierungshilfe beschlossen, sie muss allerdings noch durch das Parlament. Eigentlich sollten die Maßnahmen ab dem 1. Januar 2025 greifen. Diese umfassen unter anderem Kürzungen der Leistungen: Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, dem können die Jobcenter das Bürgergeld sofort um 30 Prozent für drei Monate kürzen.
Zudem soll die Leistung für Bürgergeld-Bezieher gemindert werden, die Schwarzarbeit geleistet haben. Die Jobcenter sind dann verpflichtet, Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. Vor kurzem hatte die Bundesagentur für Arbeit angekündigt, Totalverweigerer zu sogenannten Ein-Euro-Jobs zu verdonnern.
Einige Bürgergeld-Sanktionen können Jobcenter schon umsetzen
Einige Sanktionen beim Bürgergeld wurden schon umgesetzt. Seit dem 28.03.2024 können die Jobcenter nun wieder Totalsanktionen aussprechen, wenn Empfänger zweimal innerhalb von zwölf Monaten ein als zumutbar eingestuftes Jobangebot ablehnen. Diese Sanktionen betreffen ausschließlich den Regelbedarf; Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe bleiben unangetastet. Jobcenter können zudem Betroffenen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern.
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Nicht nur Sanktionen beim Bürgergeld stehen nach Ampel-Bruch auf der Kippe
Was neben den verschärften Sanktionen beim Bürgergeld auch wackelt, ist die ohnehin umstrittene Bürgergeld-Prämie. Wer nach dem Bürgergeld mindestens ein Jahr lang in einem Job beschäftigt ist, soll eine Prämie von 1000 Euro erhalten. Dieser Vorstoß hatte für viel Aufregung gesorgt. Kritiker verspotten sie als „Arsch hoch“-Prämie. Sie sei „blanker Hohn für diejenigen, die seit Jahren ihren Job machen“, sagte etwa CSU-Generalsekretär Martin Huber.