Hinzuverdienstgrenze bei Rente: Wie viel Rentner 2024 im Nebenjob verdienen dürfen

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Wieviel Geld darf ich im Jahr dazu verdienen, ohne dass mir die Rente gekürzt wird? Bei den Hinzuverdienstgrenzen für Rentner gibt es 2024 eine Änderung.

Hamm - Wenn die Rente schmal ist, muss Extra-Geld her. Rentnerinnen und Rentner haben in Deutschland die Möglichkeit, ihre Bezüge durch einen Nebenjob aufzubessern. Allerdings müssen einige von ihnen dabei eine Hinzuverdienstgrenze beachten, sonst droht eine Rentenkürzung. Diese Grenze hat sich zum 1. Januar 2024 verschoben.

Rentner dürfen grundsätzlich Geld neben der Rente verdienen. Rente ist jedoch nicht gleich Rente. Beim Thema Hinzuverdienstgrenze sind drei Unterscheidungen wichtig:

  • Altersrente
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bezieher von Altersrente dürfen so viel Geld verdienen wie sie wollen und können. Für sie gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Eine solche Grenze gab es lange für Frührentner („vorgezogene Altersrente“), doch mit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 wurde sie aufgehoben. Seither gelten bei Altersrenten keine Limits mehr. Es drohen also keine Rentenkürzungen – egal, wie gut der Nebenjob dotiert ist. Viele Menschen möchten eher in Rente gehen. 2024 müssen Rentner aber aufpassen: Die Abschläge erhöhen sich.

Hinzuverdienstgrenze bei Rente 2024: Altersrente ohne Limit, aber nicht Erwerbsminderungsrente

Das ist im Bereich der Erwerbsminderungsrente anders. Hier gab und gibt es weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. Sie wurden am 1. Januar 2024 jedoch deutlich angehoben. Erwerbsgeminderte können also jetzt mehr dazu verdienen, ohne sich Sorgen um einer Kürzung der Rente zu machen. Das ist eine von vielen Änderungen bei der Rente im Jahr 2024.

Was ist Erwerbsminderungsrente?

Was ist Erwerbsminderungsrente?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung im Jahr 2024 ein jährlicher Hinzuverdienst von 18.558,75 Euro (im Jahr 2023 waren es 17.823,75 Euro) anrechnungsfrei möglich. Das entspricht drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. 

Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich seit Januar 2024 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von mindestens 37.117,50 Euro (im vergangenen Jahr waren es 35.647,50 Euro). Das entspricht sechs Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Falls in den vergangenen 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gilt eine „höhere individuell-dynamische Grenze“, heißt es seitens der Deutschen Rentenversicherung, die wegen geplanter Kürzungen beim Rentenzuschuss Alarm schlägt. Verdient der Rentner mehr, wird der über die Grenze hinausgehende Betrag zu 40 Prozent von der Erwerbsminderungsrente abgezogen.

Tabelle verdeutlicht die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner 2024:

Art der Rente Hinzuverdienstgrenze (Euro pro Jahr)
Altersrente keine
Rente wegen voller Erwerbsminderung 18.558,75
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mindestens 37.117,50

Die Hinzuverdienstgrenzen werden übrigens Jahr für Jahr neu festgelegt. Sie sind an die Entwicklung der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung geknüpft.

Auch für Bezieher von Hinterbliebenenrente gelten Grenzen beim Einkommen. Der Freibetrag für den Hinzuverdienst für Witwen oder Witwer beträgt bis Juni 2024 im Westen Deutschlands 950,93 Euro und im Osten 937,73 Euro. Die Berechnung des Zuverdienstes ist jedoch eine andere als bei Alters- und Erwerbsminderungsrente. Bezieher von Waisenrente müssen keine Hinzuverdienstgrenzen beachten.

Beim Thema Rente lassen neue Zahlen Deutschland nicht gut aussehen. Ein höheres Renteneintrittsalter soll helfen. Eine Generation muss sich dabei Gedanken machen.

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