Merz-Regierung plant Mütterrente: Wann können Rentnerinnen mit dem Geld rechnen?

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Die Merz-Regierung will mit ihrer Rentenreform auch Mütter entlasten. Die Finanzierung dürfte dem Zeitplan aber einen Strich durch die Rechnung machen.

München – Im Rahmen der ersten Sitzung ihres Koalitionsausschusses (28. Mai) verständigte sich die Merz-Regierung aus Union und SPD auf ein breit gefächertes „Sofortprogramm“. Auf seinen vier Seiten versammelt das Konzept laut Tagesschau eine Palette von rund 60 Vorhaben, an denen die neue schwarz-rote Regierung nun ansetzen will. So sollen Investitionen einfacher und unbürokratischer ermöglicht werden, um die Konjunktur-Stagnation der letzten Jahre anzukurbeln. 

Neben ökonomischen Anreizen wollen CDU, CSU und SPD aber auch sozialpolitische Neuerungen auf den Weg bringen: Genannt ist der „Beginn einer großen Rentenreform“, die fester Bestandteil des Koalitionsvertrags ist, laut CSU-Vorsitzendem Markus Söder eine Rentenhöhe von 48 Prozent des Durchschnittseinkommens bis 2031 garantieren soll und eine Aktiv- sowie Frühstart-Rente umfasst. Im Zuge der angekündigten Rentenreform sollen auch Details der sogenannten Mütterrente angepasst werden, wodurch sie für Eltern lukrativer werden soll. 

Merz-Regierung plant Erweiterung der Mütterrente im Zuge ihres Sofortprogramms

In Kraft ist die Mütterrente in ihrer aktuellen Form seit dem 1. Januar 2014. Wie die Deutsche Rentenversicherung hinweist, handelt es sich bei ihr jedoch nicht um eine eigenständige Rentenart, sondern vielmehr um einen Zusatz, der separat zur gesetzlichen Rente an Berechtigte ausgezahlt wird. Erweitert wurde sie zum Jahresbeginn 2019 um die Mütterrente II, mit der die Anerkennung von Kindererziehungszeiten weiter verbessert wurde. 

Mit dem „Sofortprogramm“ will die Bundesregierung auch Rentenreformen anstoßen. Geplant ist eine neue Mütterrente. Eine Stellschraube bleibt ihre Finanzierung.
Verkehrsschild und daneben eine Mutter mit Kind (Symbolfoto) © IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Seitdem gilt: Für jedes vor 1992 geborene Kind erhält ein Elternteil bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre auf das Rentenkonto angerechnet. Für seit 1992 geborene Kinder gibt es drei Erziehungsjahre und entsprechend drei Entgeltpunkte. Bei mehreren Kindern verlängert sich die Kindererziehungszeit entsprechend, unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt. Wer also zum Beispiel vor 1992 geborene Zwillinge erzogen hat, bekommt dafür bis zu fünf Jahre angerechnet.

Genau an dieser bisherigen Zweiteilung will die schwarz-rote Bundesregierung nun ansetzen: Mit der Mütterrente III sollen Elternteile, die während der ersten Jahre der Kindererziehung nicht oder nur deutlich weniger als gewöhnlich arbeiten konnten, nun hinsichtlich Rentenpunkten gleichgestellt werden – und zwar unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder. Sobald die Mütterrenten-Reform umgesetzt ist, sollen alle Elternteile für ihre Kindererziehungszeiten drei Rentenpunkte pro Kind erhalten.

Reform der Mütterrente: 2026 könnte das erste Geld auf dem Konto landen

Aktuell liegt der Wert eines Rentenpunktes bei 39,32 Euro, zum 1. Juli wird er jedoch auf 40,79 Euro steigen, was einer Erhöhung von 3,74 Prozent entspricht. Insofern die Reform der Mütterrente wie geplant umgesetzt wird, dürfte die Angleichung um einen halben Rentenpunkt auf insgesamt drei Rentenpunkte pro Kind für Elternteile von vor 1992 geborenen Kindern ein Rentenplus von monatlich 20,39 Euro bedeuten. 

Zwar betonen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag: „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten.“ Beachten sollten Eltern zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings, dass sich die Mütterrente III noch in der Planungsphase befindet und daher als Gesetz noch nicht in trockenen Tüchern ist.

Gegenwärtig gibt es also noch keinen konkreten Zeitplan für die Reform der Mütterrente, wie mitunter Rentenbescheid24.de hinweist. Das Portal Biallo.de macht jedoch darauf aufmerksam, dass es perspektivisch ab 2026 soweit sein könnte. Obwohl aktuell noch wenig zur Umsetzung der Mütterrente III fest steht, lässt sich festhalten: Ein konkretes Handlungsfeld der Bundesregierung besteht derzeit noch darin, wie die Mütterrenten-Reform überhaupt konkret finanziert werden soll.

Finanzierung der geplanten Mütterrenten-Reform kostet Milliarden

Der Sozialverband VdK etwa begrüßte die geplante Reform der Mütterrente bereits in einer im März (21. März) veröffentlichten Pressemitteilung als dringend benötigte Maßnahme, die „längst überfällig“ sei. Darin forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Bei der Ausweitung der Mütterrente ist es wichtig, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe komplett aus Steuermitteln finanziert wird.“ 

Während die CSU auf eine rasche Umsetzung der Mütterrenten-Reform als eines ihrer im Wahlkampf ausgesprochenen Kernthemen drängt, riet Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), das Unterfangen mit strengem finanziellem Bedacht umzusetzen. Voraussetzung für die Zustimmung des Finanzministeriums sei ein solides Konzept der Gegenfinanzierung, wie die Welt berichtete. 

Denn auch ohne die Mütterrente III ist die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für den Bund ein kostspieliges Unterfangen. Die Kosten für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten belaufen sich für den Bund im anhaltenden Jahr „auf insgesamt 25 Milliarden Euro“, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Bis 2027 dürften die Kosten auf rund 27 Milliarden Euro ansteigen. Würde die Mütterrente III tatsächlich um einen halben Rentenpunkt für alle vor 1992 geborenen Kinder erweitert, dürfte das Mehrkosten von weiteren rund 4,5 Milliarden Euro bedeuten. Wann Elternteile von der geplanten Rentenreform profitieren könnten, muss aktuell also noch abgewartet werden. Klar ist: Ohne einen sicheren Finanzierungsplan wird die geplante Mütterrenten-Reform jedenfalls nicht vonstattengehen können. (fh)

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