Abschied vom Kindergeld: Bundesregierung plant radikale Reform ab 2024
Die Bundesregierung will das Kindergeld abschaffen und plant eine radikale Reform, die Eltern und Kinder gleichermaßen betrifft. So sieht der Plan aus.
München – Eine Aufstockung des Kindergeldes wurde von der Bundesregierung im Januar dieses Jahres durchgeführt. Seitdem profitieren Eltern von einer monatlichen Erhöhung um 31 Euro pro Kind, was insgesamt 250 Euro ausmacht. Darüber hinaus steht Familien mit niedrigem Einkommen ein Kinderzuschlag zur Verfügung. Allerdings ist für 2024 eine Änderung vorgesehen: Die Abschaffung des Kindergeldes ist geplant und könnte durch eine Zahlung von bis zu 630 Euro pro Kind ersetzt werden.

Ab 2025 soll Kindergrundsicherung das Kindergeld ablösen.
Die Bundesregierung hält das aktuelle Kindergeldsystem für zu unübersichtlich. Daher ist eine Reform geplant, die bestehende Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets und mehr bündelt. Zudem sollen Eltern nicht mehr bei verschiedenen Behörden vorstellig werden müssen, um Kindergeld zu beantragen. Ein einfacher Online-Antrag soll genügen.
Ab 2025 soll die sogenannte Kindergrundsicherung das Kindergeld ablösen. Sie soll nur noch aus zwei Teilen bestehen: einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag und dem einkommensabhängigen Kinderzusatzbeitrag. Doch wie hoch wird das „Kindergeld“ dann noch sein?
Wann Kinder das „Kindergeld“ direkt auf ihr eigenes Bankkonto überwiesen bekommen
Der Kindergarantiebetrag ist, wie der Name schon sagt, garantiert. Er ersetzt das Kindergeld und beträgt 250 Euro pro Monat. Dieser Betrag steht jedem Kind zu, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Der Kinderzusatzbeitrag hingegen soll alle anderen zusätzlichen Leistungen ersetzen und ist altersabhängig. Das bedeutet: Je älter das Kind, desto höher der Betrag. Laut Familienministerium könnten für kleine Kinder bis zu 530 Euro pro Monat gezahlt werden. Ältere Kinder, sogar bis zum Alter von 27 Jahren (wenn sie studieren), könnten eine Kindergrundsicherung von bis zu 636 Euro monatlich erhalten.
Interessanterweise sollen Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, das neue „Kindergeld“ direkt auf ihr eigenes Bankkonto überwiesen bekommen. Das könnte viele betreffen, die eine Ausbildung machen oder studieren und in einer WG leben oder eine eigene Wohnung haben. Allerdings ist das Gesetz noch nicht verabschiedet.