Mehr Geld für Steuerzahler und Rentner: Diese Entlastungen hat die Ampel beschlossen

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Die Regierung plant mehrere Reformen für Steuerzahler. Unter anderem geht es um Inflation. Das Kabinett hat eine Entscheidung gefällt.

Berlin – Entlastungen bei der Einkommenssteuer, eine Reform der Steuerklassen und mehr. Das alles ist Teil des zweiten Jahressteuergesetzes von Finanzminister Christian Lindner (FDP) sein. Am heutigen Mittwoch (24. Juli) hat die Ampel-Koalition die Reform auf den Weg gebracht.

Mehr Geld auch für Rentner: Steuerentlastungen der Ampel greifen auch rückwirkend – „Armutszeugnis“ für Steuerpolitik

Dabei sind vier der geplanten Änderungen besonders relevant. Das geht mit den steuerlichen Freibeträgen los. Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer anfällt, soll in diesem Jahr um 180 Euro steigen, auf insgesamt 11.784 Euro. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete, gilt das nicht erst ab 2025, denn wegen des Bundesverfassungsgerichts muss die Regierung den Freibetrag in der Einkommenssteuer auch rückwirkend für das laufende Jahr 2024 anpassen. Im Jahr 2025 soll der Grundfreibetrag – so steht es jedenfalls im aktuellen Entwurf – um noch einmal 300 Euro steigen, auf insgesamt 12.084 Euro. Das kommt insbesondere Rentnern und Rentnerinnen zu Gute.

Christian Lindner, Bundesfinanzminister.
Christian Lindner, Bundesfinanzminister (Symbolfoto). Die Regierung plant mehrere Reformen für Steuerzahler. Unter anderem geht es um Inflation. Am Mittwoch soll eine Entscheidung fallen. © IMAGO / IPON

Eine dritte Erhöhung ist für 2026 vorgesehen, auf 12.336 Euro. Beim Kinderfreibetrag gibt es ebenfalls eine Erhöhung: Dieser soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen. Weitere Erhöhungen in der Übersicht:

2025 Plus 60 Euro auf 6.672 Euro
2026 Plus 156 Euro auf 6.828 Euro (dpa)

Dabei handelt es sich um vorläufige Zahlen. „Es ist sicherlich kein Zeichen guter Steuerpolitik, wenn die Koalition zwingend vorgeschriebene Steuerentlastungen erst in letzter Minute umsetzt, die Steuerpflichtigen hierauf aber seit Januar 2024 bereits warten“, zitierte die F.A.Z. Frank Hechtner, der Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Erlangen-Nürnberg lehrt. Der Experte nannte dieses Vorgehen ein „Armutszeugnis“ für die Steuerpolitik.

Mehr Kindergeld pro Monat – Reform sorgt für Steuerentlastung bei der Einkommenssteuer

Die nächsten Änderungen betreffen das Kindergeld und die Inflation. Beim Kindergeld sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr erhalten. Monatlich wären das dann 255 Euro statt den 250 Euro, die es aktuell gibt.

Weiter hat Christian Lindner durchgesetzt, dass die Eckwerte in der Einkommenssteuer erneut an die Inflation angepasst werden. Die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, verschieben sich nach oben. Dabei gibt es eine Ausnahme: die Reichensteuer. Dieser Steuersatz, der mit 45 Prozent noch oberhalb des Spitzensteuersatzes liegt, soll weiterhin ab 227.826 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen gelten. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag dagegen steigen ebenfalls.

So will die Bundesregierung die sogenannte kalte Progression ausgleichen. Sollte eine solche Anpassung ausfallen, würde ein Gehaltsplus in Höhe der Inflation höhere Steuern nach sich ziehen – und das bei gleichbleibender Kaufkraft der Arbeitnehmer.

Steuerentlastungen für Paare – Bundesregierung will Steuerklassen für Ehepaare anpassen

Aktuell können die Steuerklassen es Paaren ermöglichen, bis zur finalen Steuererklärung mehr Geld zur Verfügung zu haben, was quasi einen zinslosen Kredit vom Finanzamt bedeutet. Bisher nutzen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen dafür die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Der Gutverdiener profitiert in Steuerklasse 3 von höheren Freibeträgen, der Partner mit dem geringeren Lohn hat in Steuerklasse 5 dagegen deutlich höhere Abzüge. 

Beiden zusammen steht somit monatlich das bestmögliche Netto zur Verfügung. Allerdings müssen sie damit rechnen, am Jahresende Steuern nachzuzahlen. Bei Geringverdienern kann außerdem so der Eindruck entstehen, die Arbeit würde sich nicht lohnen.

Hier kommt die vierte Änderung ins Spiel: Die Ampel-Koalition will beide Steuerklassen jetzt abschaffen. Ab 2030 sollen Paare auf diese Weise automatisch in die Steuerklasse 4 rutschen. Das Finanzamt soll dann konkret berechnen, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt – dementsprechend fällt die Besteuerung aus. Die Lohnsteuerbelastung soll so gerechter auf beide Eheleute oder Lebenspartner verteilt werden. Unter dem Strich ändert sich die Steuerbelastung für die Paare nicht, Nachzahlungen werden aber seltener.

Steuerentlastung von der Regierung – Was bedeutet der Steuerklassen-Kniff für Ehegattensplitting?

Für das Ehegattensplitting ändert sich trotz der Zusammenfassung von Partnern in Steuerklasse 4 nichts. Partner können weiter eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, in der beide Einkommen zusammengerechnet werden. Das Finanzamt nimmt bei der Berechnung der Steuerlast an, dass beide gleich viel zum gemeinsamen Einkommen beitragen. Das hat durchaus Vorteile, wenn die Partner unterschiedliche Einkommen haben – das kleinere der beiden „dämpft“ dann die Steuerbelastung des größeren.

Allerdings ist die Zukunft des Ehegattensplittings innerhalb der Ampel-Koalition umstritten. Wie die DPA berichtete, würde die Familienministerin Lisa Paus (die Grünen) diese Methode gern abschaffen. Das Splitting belohne Einkommensunterschiede und gebe Anreize für Frauen, nur in Teilzeit zu arbeiten. Das wiederum kann zu geringeren Rentenansprüchen führen – und in letzter Konsequenz zu Altersarmut bei Frauen.

Die FDP schließt die Abschaffung des Splittings jedoch aus, weil sie gleichbedeutend mit einer deutlichen Steuererhöhung wäre. Bevor die aufgelisteten Veränderungen jedoch in Kraft treten, muss das Gesamtpaket zuerst das Kabinett und dann den Bundestag passieren. (Laernie mit dpa)

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