Bis zu 1320 Euro mehr: So stark steigen die Abgaben für Rente, Krankenkasse und Pflege 2025
Durch die höheren Beiträge für die Krankenkasse und die Pflege kommen auf einige Arbeitnehmer Mehrkosten von über 1000 Euro zu. Wer wird dabei besonders zur Kasse gebeten?
Berlin – Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen steigen. Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung hat jüngst eine Erhöhung des Zusatzbeitrages angekündigt. Zudem dürften auch die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen. Erwerbstätige können damit 2025 bis zu 1320 Euro mehr pro Jahr als Sozialabgaben zahlen, als es bisher der Fall ist, wie Welt berichtete. Das liegt auch an der geplanten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Durch die geplanten Änderungen bewegen sich die Sozialabgaben 2025 auf ein Niveau von 42 Prozent des Bruttogehalts. Konkret liegt das an der Empfehlung des Schätzerkreises, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent des beitragpflichtigen Einkommens anzuheben.
Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse und Pflege sollen 2025 steigen
Wie hoch der Anstieg genau ausfällt, hängt dabei von der jeweiligen Krankenkasse ab. Denn grundsätzlich gibt es einen festen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte übernehmen. Die Krankenkassen erheben zusätzlich einen Zusatzbeitrag zur Deckung der Kosten, der sich je nach Kasse unterscheidet. Dieser beträgt im Schnitt 1,7 Prozent. Auch der Zusatzbeitrag wird zur Hälfte vom Beschäftigten und vom Unternehmen gezahlt. Bei einem Einkommen von 3000 Euro brutto im Monat würde eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte zwölf Euro weniger bedeuten.

Auch die Pflegeversicherung steht zudem unter Druck. Dabei steht eine Erhöhung der Beitragssätze von bis zu 0,3 Prozentpunkten im Raum. Die Leistungen werden künftig also teurer, bedeutet: Arbeitnehmer haben weniger Netto vom Brutto.
Für die deutliche Steigerung der Sozialabgaben sorgt jedoch vor allem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese bestimmt, bis zu welchem Einkommen die jeweiligen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhoben werden. Auf den Teil des Einkommens, der darüber liegt, sind keine Zahlungen fällig. Von der Änderung sind damit vor allem Gutverdiener betroffen.
Wen die höheren Sozialabgaben und geänderten Beitragsbemessungsgrenzen 2025 treffen
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5175 Euro auf 5512,50 Euro steigen. Damit kann der monatliche Beitrag laut Welt für die Krankenversicherung von 422 Euro im Monat auf 471 Euro steigen, was 588 Euro pro Jahr mehr sind, als bisher. Bei der Pflege würden die Mehrkosten 168 Euro betragen. In der Praxis sind davon jedoch die wenigsten Menschen betroffen. Das mittlere Einkommen, das die Bevölkerung in eine gutverdienende und eine schlechter verdienende Hälfte teilt, liegt bei 3645 Euro pro Monat. Weniger als zehn Prozent der Deutschen verdienen mehr als 5175 Euro pro Monat.
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Die Bundesregierung will auch die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rente anheben. Statt bei 7550 Euro soll sie schließlich bei 8050 Euro liegen. Davon sind knapp vier Prozent der Erwerbstätigen mit den höchsten Einkommen betroffen. Damit könnte der maximale Rentenbeitrag 2025 von 702 Euro auf 749 Euro steigen. Auf ein Jahr gerechnet sind das zusätzlich 564 Euro.
Ohne Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Rente müssten Beiträge steigen, warnt Verband
Die Anhebung und Mehrbelastung von Menschen mit hohen Einkommen sei jedoch nötig. Ohne die Änderung würden der Rentenkasse Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro entgehen, erklärte der Sozialverband VdK kürzlich. „Die DRV müsste dem mit einem allgemeinen Beitragssatzanstieg von 0,1 Prozentpunkten entgegensteuern“, sagte dessen Präsidentin Verena Bentele.
Bentele verweis darauf, dass durchschnittliche Verdiener derzeit einen Arbeitnehmeranteil von 19,2 Prozent für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlten. „Arbeitnehmer mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen jetzt schon einen geringeren Anteil von 13,5 Prozent“, sagte die VdK-Chefin. „Solch strukturell geförderte Ungleichheiten zeigen, dass sich reiche Menschen noch nicht ausreichend solidarisch an unseren Sozialsystemen beteiligen.“