Ampel beschließt höhere Sozialabgaben: Das ändert sich für Rente, Pflege und Krankenkasse ab 2025

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Ampel beschließt höhere Sozialabgaben: Teure Änderungen bei Rente, Pflege und Krankenkasse ab 2025

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Während die Ampel-Spitzen über ein mögliches Ende der Koalition sprechen, hat das Kabinett noch ein paar wichtige Änderungen beschlossen. Ab 2025 steigen die Sozialabgaben.

Berlin – Die meisten Menschen haben am Mittwoch (6. November) entweder auf den Sieg von Donald Trump bei der US-Wahl oder auf den möglichen Koalitionsbruch der Ampel in Berlin geblickt – durchaus verständlich. Doch das Bundeskabinett hat trotz der Unwägbarkeiten ihre Arbeit diese Woche wie gewohnt fortgesetzt und ein paar wichtige Gesetze auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch die Festsetzung einer neuen Beitragsbemessungsgrenze für 2025, was höhere Sozialabgaben für viele Menschen bedeutet.

Weniger Netto vom Brutto: Ampel beschließt höhere Sozialabgaben – unter einer Bedingung

Die Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Sie muss nun noch den Bundesrat voraussichtlich am 22. November passieren. Bedingung ist aus Sicht des Finanzministeriums aber, dass bis dahin der Bundestag die Steuerentlastungspläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) verabschiedet hat. „Die Bundesregierung wird den Bundesrat bitten, die Verordnung gemeinsam mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz zu beraten“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters.

Das Steuergesetz ist in den Ampel-Fraktionen aber noch umstritten, weil die Grünen bremsen. Co-Fraktionschefin Katharina Dröge hatte am Dienstag erklärt, das Gesetz könne in der nächsten Woche noch fristgerecht verabschiedet werden. Die Grünen haben Vorbehalte bei der Anpassung der Steuertarife an die Inflation, die Teil des Gesetzes ist und auf der Lindner besteht. Steuerzahler rutschen sonst bei Lohnerhöhungen in einen höheren Steuertarif, obwohl das Lohnplus womöglich von der Inflation aufgezehrt wird und keine höhere Kaufkraft beschert.

Höhere Beiträge für Rente, Krankenkasse und Pflege beschlossen

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung standen schon vor drei Wochen im Kabinett zur Entscheidung an. Einen Tag vorher hatte Lindner aber die bereits erteilte Zustimmung auf Eis gelegt. Die alljährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ist eigentlich ein Routinevorgang, da sich diese Rechengrößen nach festen Vorgaben aus der allgemeinen Lohnentwicklung ergeben. Spürbar ist das vor allem für Gutverdiener, bei denen ein größerer Anteil ihres Lohns mit Sozialabgaben belastet wird. Lindner und seine FDP forderten einen ähnlichen Automatismus für eine jährliche Anpassung der Steuertarife an die Inflation, wodurch mittlere und hohe Einkommen entlastet würden.

Eine ältere Frau sitzt an einem Tisch und zählt ihr Geld.
Millionen Rentner und Rentnerinnen können ab 2025 mehr Geld verdienen. (Symbolbild) © ingimage/Imago

Mit der Verordnung werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und der Krankenversicherung angehoben. Für 2025 bedeutet dies eine ungewöhnlich starke Erhöhung, da das Arbeitsministerium eine Lohnzuwachsrate für 2023 von rund 6,4 Prozent zugrunde legt. Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen werden Beiträge an die Sozialversicherungen abgezogen. Für den Anteil der Entgelte darüber werden keine Sozialabgaben fällig.

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro). 

Tabelle zeigt: So viel mehr müssen Top-Verdiener ab 2025 zahlen

Wer also genau das oberste Gehalt der Beitragsbemessungsgrenze bezieht (oder mehr), zahlt künftig folgende Beiträge:

2024 ...und ab 2025
Für die Rente 1403,61 Euro im Monat 1497,30 Euro im Monat
Für die Krankenkasse (Beitragssatz der TK als Beispiel) 907,43 Euro im Monat 971,70 Euro im Monat
Für die Pflege (Kinderlose) 229,70 Euro im Monat 246 Euro im Monat
Für die Arbeitslosenversicherung 196,20 Euro im Monat 209,30 Euro im Monat
In Summe 2736,90 Euro im Monat 2924,30 Euro im Monat

Das Maximum, was eine Person also in die Sozialkassen einzahlen muss, steigt also um 187,40 Euro im Monat, das sind 2248,80 Euro im Jahr.

Aus Sicht des Sozialverbands VdK ist diese Erhöhung allerdings gerechtfertigt. Die Anhebung und Mehrbelastung von Menschen mit hohen Einkommen sei nötig. Ohne die Änderung würden der Rentenkasse Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro entgehen, erklärte der Sozialverband kürzlich. „Die DRV müsste dem mit einem allgemeinen Beitragssatzanstieg von 0,1 Prozentpunkten entgegensteuern“, sagte dessen Präsidentin Verena Bentele.

Bentele verweis darauf, dass durchschnittliche Verdiener derzeit einen Arbeitnehmeranteil von 19,2 Prozent für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlten. „Arbeitnehmer mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen jetzt schon einen geringeren Anteil von 13,5 Prozent“, sagte die VdK-Chefin. „Solch strukturell geförderte Ungleichheiten zeigen, dass sich reiche Menschen noch nicht ausreichend solidarisch an unseren Sozialsystemen beteiligen.“

Ampel beschließt höhere Sozialabgaben – und mehr Geld für Rentner mit Erwerbsminderung

Für Rentner und Rentnerinnen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, hat die höhere Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls Folgen. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Grenzen für zusätzliche Einkünfte für die 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, dadurch nämlich ebenfalls erhöht. Seit 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze der Erwerbsminderungsrente nämlich nach einem neuen Verfahren berechnet, das die sogenannte Bezugsgröße berücksichtigt. Damit ist das durchschnittliche Entgelt der Versicherten gemeint. Ab Januar gelten für EM-Rentner folgende neue Hinzuverdienstgrenzen:

  • Für Rentner mit einer vollen Erwerbsminderung, die maximal drei Stunden am Tag arbeiten können: 19.661,25 Euro brutto im Jahr oder 1638 Euro im Monat
  • Für teilweise Erwerbsgeminderte, die maximal sechs Stunden am Tag arbeiten können: 39.322,50 Euro im Jahr oder 3276,81 Euro brutto im Monat

Neben der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenze gibt es auch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze für EM-Rentner. Diese orientiert sich laut DRV am „höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung“. Die Hinzuverdienstgrenze kann also im Einzelfall auch höher sein. Betroffene sollten sich an die Rentenversicherung wenden und diese ermitteln lassen. (mit Reuters)

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