Wichtige Änderungen im Juli 2024: Was für Autofahrer, bei der Rente und beim Kabel-TV neu ist

  1. Startseite
  2. Verbraucher

KommentareDrucken

Mehr Geld für Rentner, Blackbox-Pflicht für Autos und das Ende der Nebenkostenpflicht: Was sich im Juli alles ändert. © Montage

Im neuen Monat ändert sich in Deutschland so einiges. Nicht nur Rentner haben mehr Geld, sondern es gibt auch Neuerungen bei der Brustkrebs-Fürsorge.

Berlin – Auch im Juli stehen wieder große Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Die Neuerungen im kommenden Monat umfassen eine ganze Bandbreite an Themen und Bereichen. Doch was ist alles neu?

Große Änderungen im Juli 2024: Was alles im kommenden Monat neu ist – der Überblick

  • Rentenerhöhung 2024
  • Zuschlag für Rentner
  • Diäten für Bundestagsabgeordnete
  • Black Box im Auto
  • Weitere Änderungen für neue Pkw
  • Kabel-Fernsehen
  • Deckel bei Einweg-Getränke
  • Preise der LKW-Maut
  • Brustkrebs-Frühvorsorge
  • Cannabis-Anbau Social Clubs
  • Lungenkrebsfrüherkennung für Raucher
  • Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Änderungen im Juli: Rentner erhalten mehr Geld – Rentenerhöhung 2024 kommt zu Monatsbeginn

Zum 1. Juli steht die Rentenerhöhung 2024 an. Wie in jedem Jahr orientiert sich die Rentenanpassung an der zurückliegenden Lohnentwicklung. Erstmals können sich Rentnerinnen und Rentner gleichermaßen über einen Anstieg der Rentenbezüge um 4,57 Prozent freuen. Der Rentenwert, also was ein Rentenpunkt wert ist, wird bundesweit von zuvor 37,60 Euro auf 39,32 Euro erhöht. „Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 Euro im Monat“, stellt die Bundesregierung die Rechnung auf.

Neuerungen im Juli: Rentenzuschlag kommt – Millionen Rentner erhalten mehr Geld

Einen Zuschlag gibt es ab Juli bei Erwerbsminderungsrenten: Für Rentner, die ihre Rente erstmals zwischen Januar 2001 und Juni 2014 bezogen haben, kommen 7,5 Prozent als Rentenzuschlag aufs Konto. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. „Rentnerinnen und Rentner mit einem Rentenbeginn ab Juli 2014 profitieren bereits von einigen Verbesserungen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Die Gesetzliche Rentenversicherung prüft automatisch und versendet einen Brief, wer Anspruch auf welchen Zuschlag hat. Ein Antrag muss also nicht gestellt werden.

Bei Witwenrente kommt es auch zu einer wichtigen Änderung. Hinterbliebenenrenten gibt es durch die allgemeine Rentenanpassung ab Juli auch einen höheren Freibetrag für eigenes Einkommen. Dieser steigt von 992 auf 1.038 Euro Netto. Die Hinzuverdienstgrenze wird für jedes waisenberechtigte Kind um 220 Euro erhöht. Bei Waisenrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.

Was im Juli neu ist – Diäten im Bundestag für Abgeordnete steigen

Auch im Bundestag gibt es mehr Geld. Ab dem 1. Juli steigen die Diäten für die 734 Abgeordnete um 6 Prozent. Somit erhöht sich die Abgeordnetenentschädigung um 635,50 auf 11.227,20 Euro im Monat.

Was im Juli neu ist: Wichtige Änderung für Autofahrer – Black Box wird zur Pflicht im Pkw

Eigentlich sollten Autofahrern die Black Box wohl eher ein Begriff aus Flugzeugen sein. Schließlich gibt diese bei einem Unfall oder im Fall eines Absturzes aufgrund der gespeicherten Daten Aufschluss darüber, wie Unglücksursache gekommen sein könnte.

Doch nun kommt diese Neuerung auch für das Auto und zählt zu den wichtigsten Änderungen im Juli 2024. Ab 7. Juli müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw mit einer Art Black Box, dem Event Data Recorder (EDR), ausgerüstet sein. Kommt es zu einem Crash, wird dort nur eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Geschehen aufgezeichnet. „Der EDR zeichnet kontinuierlich relevante Daten auf, speichert sie allerdings erst dauerhaft, wenn er eine Geschwindigkeitsänderung in Längs- oder Querrichtung von mehr als acht Kilometer pro Stunde innerhalb von 150 Millisekunden registriert. Ohne dieses Auslösesignal werden die aufgezeichneten Daten immer wieder überschrieben“, erläutert Dekra (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein) in einer Mitteilung

Wichtige Änderungen im Juli: Neben der Black Box sind neue Autos zu weiteren Systemen verpflichtet

Neu zugelassene Pkw müssen ab dem 7. Juli noch über eine Reihe weiterer Fahrerassistenzsysteme verfügen, die im au:

  • Rückfahrassistent
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  • Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
  • Notbremslicht
  • Notbrems-Assistenzsystem für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (für Lastkraftwagen und Busse bereits seit mehreren Jahren vorgeschrieben)
  • Notfall-Spurhalteassistenten
  • Reifendrucküberwachungssysteme

Neu zugelassene Autos:

„Fabrikneue Kraftfahrzeuge ( Kfz ) und Kraftfahrzeuganhänger ( Kfz -Anhänger), die erstmals in Deutschland zugelassen und registriert werden und ein Kennzeichen erhalten, werden den Neuzulassungen zugeordnet. Kfz und Kfz -Anhänger, die bereits im In- oder Ausland zugelassen waren, fallen nicht darunter“, erklärt das Kraftfahrtbundesamt.

Änderungen ab Juli 2024: Kabel-Fernsehen nicht mehr Teil der Nebenkosten

Auf zehn Millionen Mieter in Deutschland kommt eine weitere Änderung ab dem 1. Juli zu. Bei ihnen sind die Gebühren für ihren TV-Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten, weil der Vermieter diese so umlegen darf. Allerderings ändert sich das im kommenden Monat, da dies laut Gesetz nur noch bis zum 30. Juni 2024 möglich ist. Danach entfällt das sogenannte „Nebenkostenprivileg“.

Mit der bisherigen Regelung war es keine Seltenheit, dass Mieter für den Kabelanschluss anteilig mitbezahlen mussten, obwohl sie ihn gar nicht genutzt haben. Das wird jetzt abgeschafft. Nun können alle frei wählen, ob und wie sie TV-Angebote empfangen wollen, egal ob via Kabel, Satellit, DVB-T2, Internetfernsehen oder über andere Verbreitungswege.

Was sich im Juli ändert: Lose Deckel bei Einweg-Getränken stehen vor dem Aus

Viele Einweggetränkeverpackungen sind bereits mit fest verbundenem Deckel im Handel erhältlich. Ab 3. Juli ist das für alle Einweggetränkeflaschen und -kartons bis zu drei Litern Fassungsvermögen Pflicht, die ab dem Stichtag in den Handel kommen.

Was bereits im Lager ist, darf weiterhin abverkauft werden. Die Händler hatten seit Verkündung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie im Juli 2019 eine Übergangsfrist von fünf Jahren, um diese umzusetzen. „Zahlen, wie sich der ‚Deckel-Müll‘ bereits durch die freiwillige vorzeitige Umstellung reduziert hat, gibt es nicht. Die Bundesregierung wird die betreffende Regelung wie alle anderen Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie erstmals im Jahr 2027 evaluieren“, erklärt das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium auf eine Anfrage des MDR.

Änderungen im Juli: Preise für die LKW-Maut weiten sich aus

Ab 1. Juli 2024 wird für Lkw im Güterverkehr mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht ein CO₂-Aufschlag bei der Mautgebühr fällig. Dieser beträgt 200 Euro pro Tonne CO₂-Emission. Ausgenommen von der Änderung ab Juli bleiben Handwerkerfahrzeuge. Damit sollen Gütertransporte mit klimafreundlicheren Antrieben und Verkehrsmitteln attraktiver werden. Eingesetzt werden sollen die Mauteinnahmen etwa, um die Infrastruktur von Fernstraßen und das Netz im Schienenverkehr zu stärken.

Die Mautsätze bestehen aus vier Kostenteilen: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO₂-Ausstoßes. Emissionsfreie Lastwagen bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit.

Was ist neu ab Juli: Altersobergrenze bei der Brustkrebs-Frühvorsorge wird angehoben

Gute Neuigkeiten bei der Brustkrebs-Frühvorsorge. Ab 1. Juli kommt es zu einer wichtigen Änderung. Ab dann haben auch Frauen bis 75 Jahre den Anspruch auf ein kostenloses Brustkrebs-Screening zur Krebsvorsorge. Bisher lag die Altersobergrenze bei 69 Jahren.

Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können sich ab 1. Juli bei ihrer regional zuständigen Stelle anmelden, wenn sie dvon dem Angebot Gebrauch machen wollen. Um einen Termin zu bekommen, muss laut G-BA die letzte Früherkennungs-Mammographie länger als 22 Monate zurückliegen. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums ist Brustkrebs bei Frauen in Deutschland die häufigste Krebserkrankung.

Ab Juli neu: Cannabis darf in Social Clubs angebaut werden

Zum 1. Juli treten die Regelungen zum Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen, auch Social-Clubs genannt, in Kraft. Erwachsene dürfen speziell dafür gegründeten Vereinen beitreten und gemeinschaftlich legal Cannabis für den Eigenbedarf anbauen.

Die Clubs dürfen das dort geerntete Cannabis nur in begrenzten Mengen an ihre Mitglieder abgeben und nicht verkaufen. Die Anbauvereinigungen sind per Gesetz auf maximal 500 Mitglieder begrenzt und benötigen eine behördliche Genehmigung. Innerhalb des Geländes der Anbauvereinigung und in einem Umkreis von 100 Metern darum herum ist der Konsum von Cannabis verboten.

Was sich ab Juli ändert: Lungenkrebsfrüherkennung für starke Raucher

Wichtige Änderung für starke Raucher: Ab 1. Juli gibt es ein Lungenkrebsfrüherkennungsprogramm für Raucher und Raucherinnen im Alter von 50 bis 75. Es richtet sich an jene, die schon mehr als 25 Jahre geraucht haben oder bereits auf 15 Packungsjahre kommen. Die Untersuchung wird mithilfe einer Computertomografie als ein Lungenkrebs-Screening vorgenommen.

Änderungen im Juli 2024: Was bei der Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen neu ist

Zu den Neuerungen im Juli 2024 zählt auch die Anpassung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ab dem 1. Juli ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.

Bei Alleinstehenden beträgt die monatliche Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 1.491,75 Euro (zuvor 1.402,28 Euro). In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und zum Juli angepasst. Seit 2021 erfolgt dies jährlich. Die Freigrenzen werden gemäß einer Rundungsvorschrift für das P-Konto (Pfändungskonto) auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, also bei Alleinstehenden ab 1. Juli 2024 auf 1.500 Euro.

Auch interessant

Kommentare