Die Wahrheit über Ihre Rente: Wie Steuern und Sozialabgaben Ihren Ruhestand beeinflussen

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Die gesetzliche Rente ist nicht das, was sie scheint. Abgaben und Steuern können den Betrag erheblich reduzieren.

München – Für Rentner fallen trotz ihrer gesetzlichen Rente noch einige Abgaben an. Hier ein Überblick über die Steuern, Krankenkassenbeiträge und ähnliche Kosten. Zunächst ist es wichtig zu verstehen, wie die gesetzliche Bruttorente ermittelt wird. Diese Berechnung erfolgt durch die gesetzliche Rentenversicherung und beinhaltet den Rentenartfaktor, persönliche Entgeltpunkte, den Zugangsfaktor und den aktuellen Rentenwert. Die tatsächliche Höhe der Bruttorente kann man im Renten- oder Lohnsteuerbescheid einsehen.

Im Jahr 2023 müssen 83 Prozent der Rentenzahlungen versteuert werden.
Im Jahr 2023 müssen 83 Prozent der Rentenzahlungen versteuert werden. © Sebastian Kahnert/dpa

Auch nach Renteneintritt müssen Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente abgezogen werden

Die Rente wird als Einkommen angesehen und dementsprechend besteuert. Der zu zahlende Steuersatz hängt vom Jahr des Renteneintritts und vom persönlichen Steuersatz ab. In der Regel ist der Steuersatz für die Rente niedriger als der Lohnsteuersatz, da die Rente meistens auch niedriger als das Einkommen ist.

Im Jahr 2023 müssen 83 Prozent der Rentenzahlungen versteuert werden. Wenn die Altersrente unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro im Jahr liegt, werden keine Steuern abgezogen. Ab dem Jahr 2040 sollte es keinen Freibetrag mehr geben, sodass Rentner dann 100 Prozent versteuern müssten. Allerdings wird im Bundestag noch ein „Wachstumschancengesetz“ diskutiert, das diese Regelung in Zukunft ändern könnte.

Auch nach dem Renteneintritt müssen Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente abgezogen werden. Diese Regelung betrifft vor allem Personen, die vorher hauptsächlich gesetzlich krankenversichert waren. Sie gelten im Ruhestand als Pflichtmitglieder der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Auch die Kirchensteuer wird gegebenenfalls voll von der Bruttorente abgezogen

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent erhöht sich für Rentner um den variablen Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse unterschiedlich ist. Dieser liegt zwischen 0,3 Prozent und maximal 2,0 Prozent pro Monat. Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner liegt also je nach Krankenkasse zwischen 14,9 und 16,6 Prozent. Die Hälfte, die zuvor vom Arbeitgeber bezahlt wurde, übernimmt automatisch die Rentenkasse.

Für Rentner, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, fallen ebenfalls 7,3 Prozent plus Zusatzbeitrag an. Einen Teil dieses Betrags kann man als Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn man einen Antrag stellt. Bei der Pflegeversicherung gewährt die Rentenversicherung Ruheständlern keinen Zuschuss. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt aktuell bei 3,05 Prozent, informiert die Deutsche Rentenversicherung.

Diese Abzüge von der Rente gibt es zusätzlich

Auch die Kirchensteuer wird gegebenenfalls voll von der Bruttorente abgezogen. Sie liegt bei 8 bis 9 Prozent im Monat. Neben der gesetzlichen Rente beziehen viele Rentner auch eine private Altersvorsorge. Aber Vorsicht: Auf diese Zahlungen fallen häufig höhere Steuern an. Betriebsrenten unterliegen beispielsweise einer vollständigen Besteuerung. Eine Grundregel besagt: Wenn während Ihrer Berufstätigkeit keine Steuern auf die Beiträge entrichtet wurden, müssen Sie später auf die gesamte Rente Steuern zahlen.

Umgekehrt gilt: Wenn die Beiträge bereits aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden, ist nur der Ertragsanteil der Rente steuerpflichtig, berichtet ihre-vorsorge.de. Dieser Ertragsanteil hängt vom Alter bei Renteneintritt ab und beträgt zum Beispiel bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren 17 Prozent. Die Betriebsrente unterliegt zusätzlich der Beitragspflicht für Kranken- und Pflegeversicherung.

Diese Abgaben werden fällig, sobald die Auszahlungen den Freibetrag von 159,25 Euro übersteigen. Pflichtversicherte Rentner, die Riester- oder Rüruprenten beziehen, müssen keine Sozialabgaben leisten. Allerdings müssen freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner in diesem Fall aufpassen. Sie sind verpflichtet, Abgaben auf Einnahmen zu zahlen, wodurch auch Sozialabgaben auf Riester- und Rüruprenten anfallen. Diese Abgaben erstrecken sich von einer Mindesteinkommensgrenze bis zur Beitragsbemessungsgrenze, wie Stiftung Warentest berichtete. Für sie können sich somit Abgaben von bis zu 759,49 Euro im Monat ergeben.

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