Sozialabgaben steigen 2025: Eine Gruppe bekommt das besonders zu spüren

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Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge. Dabei fällt die Anhebung höher aus als in den Jahren zuvor. Vor allem für Gutverdiener wird es teurer.

München – Wenn die Löhne und Gehälter steigen, dann erhöhen sich auch die Sozialbeiträge. Mit dieser einfachen Formel lässt sich berechnen, wie hoch die Abzüge sind und wie viel Arbeitnehmern und Angestellten letztendlich im Portemonnaie übrig bleibt. Die positive Einkommensentwicklung der letzten Zeit sorgt nun dafür, dass die Sozialabgaben steigen. Vor allem Gutverdiener bekommen das zu spüren.

Der Bundesrat stimmte im November einer Verordnung zu, die den Weg für eine Anhebung der so genannten Beitragsbemessungsgrenze frei macht. Das ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt die Beiträge für die Kranken- Pflege-, oder Rentenversicherung abgeführt werden. Das ist eigentlich Routine: Die Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialabgaben wird jedes Jahr neu berechnet und angepasst. Ungewöhnlich ist nur, dass sie für das kommende Jahr deutlich höher ausfällt als zuvor.

Rentenatlas 2024
Zum 1. Januar 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich steigen. © Marijan Murat/dpa

Als Berechnungszeitraum gilt das Jahr 2023 mit einer Lohnzuwachsrate von 6,44 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag der Lohnzuwachs bei 4,13 Prozent, als um rund ein Drittel geringer. Entsprechend geringer fiel seinerzeit auch die Bemessungsgrenze aus und entsprechend höher sind nun die Sozialabgaben in 2025.

Grenzwerte bei der Krankenversicherung steigen

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat erhöhen. Im Jahr 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. 

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro belaufen. 2024 waren es noch 69.300 Euro beziehungsweise 5.775 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Was sich bei der Rentenversicherung ändert

Auch die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung soll deutlich steigen und zwar erstmals einheitlich für ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 belief sich die Grenze in den neuen Bundesländern noch auf 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro.

Ohne diese Anpassungen würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung – trotz steigenden Lohns – im Verhältnis immer geringere Renten bekommen. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze hinaus werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben. Besserverdienende würden zudem mit der Zeit aus der Sozialversicherung „herauswachsen“. Ihr Beitrag zu den Sozialabgaben würde im Vergleich zu ihrem Einkommen immer kleiner werden.

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