Bürgergeld-Empfänger streitet wegen Gartenlaube mit dem Jobcenter – Gericht fällt deutliches Urteil

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Ein Bürgergeld-Empfänger repariert seine Gartenlaube und möchte anschließend vom Jobcenter das Geld für die Materialien zurück. Doch das Amt stellt sich quer.

München – Weil ihm das Jobcenter die Kosten für die Reparatur seiner Gartenlaube nicht ersetzen wollte, ist ein Bürgergeld-Empfänger vor Gericht gezogen.

Der Mann reparierte das Dach der Gartenlaube, die sich auf seinem von ihm bewohnten Grundstück befand, weil es undicht war. Dadurch entstanden ihm Materialkosten in Höhe von 211,51 Euro, wie Bürgergeld.org berichtet. Doch das Jobcenter lehnte es ab, den Mann zu entschädigen. Die Begründung: Das Amt könne per Gesetz nur die Kosten übernehmen, die das bewohnte Grundstück betreffen.

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Weil ihm das Jobcenter die Kosten für die Reparatur seiner Gartenlaube nicht ersetzen wollte, zog ein Bürgergeld-Empfänger vors Sozialgericht. (Symbolbild) © imago

Widerspruch gegen Ablehnung vom Jobcenter: Bürgergeld-Empfänger will 211,51 Euro zurück

Das wollte der Mann nicht hinnehmen – und legte Widerspruch ein. Auch dieser wurde vom Jobcenter abgewiesen, dieses Mal mit der Begründung, der Mann würde die Gartenlaube ja nicht zum Wohnen nutzen. So zog der Bürgergeld-Empfänger vors Sozialgericht.

Sozialgericht urteilt zugunsten von Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter muss zahlen

Dort legte man den betreffenden Paragraf 22 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches anders aus als das Jobcenter: Das Sozialgericht Hildesheim bezog sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 und entschied, dass „Aufwendungen für eine Reparatur bei selbst bewohntem Eigentum als unabweisbar anerkannt werden, sofern sie angemessen sind“, so Bürgergeld.org.

Bürgergeld-Empfänger triumphiert vor Gericht – Gartenlaube bietet wichtigen Stauraum

Das Gericht habe anerkannt, dass die Gartenlaube „untrennbar mit dem Grundstück verbunden“ sei und somit „wie eine Garage“ einzustufen sei, so gegen-hartz.de. Die Reparaturkosten einer Garage müsse das Jobcenter unter gewissen Voraussetzungen schließlich ebenfalls übernehmen, handele es sich bei beiden doch um Strukturen, die wichtigen Stauraum böten. Auch bei der Reparatur eines Autos muss das Jobcenter anfallende Kosten unter Umständen übernehmen.

Ganze 22.000 Euro müssen derweil andere Bürgergeld-Empfänger an das Jobcenter zurückzahlen – weil sie nach Mekka reisten. (BeBau)

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