Richtungsweisendes Urteil: Jobcenter muss Doppelmiete für Bürgergeld-Empfängerin übernehmen

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Aufgrund einer Verzögerung beim Umzug muss eine Bürgergeldbeziehende doppelt Miete zahlen. Es kommt zu einer Verhandlung, weil das Amt sich querstellt.

Frankfurt – Es ist ein Gerichtsurteil, das bei vielen Bürgergeld-Empfängern für Erleichterung sorgen wird: Künftig dürfen sie sich darauf verlassen, dass das Jobcenter sie bei Verzögerungen beim Umzug nicht im Regen stehen lässt. Eine Mutter aus Bonn war umgezogen und blieb zunächst auf den Mehrkosten sitzen. Die Frau reichte Klage ein. Nach dem Urteil muss das Jobcenter die Kosten nun doch übernehmen.

Jobcenter lehnt Übernahme von 550 Euro Umzugskosten ab – Gericht schaltet sich ein

Laut der Bürgergeld-Infoseite gegen-hartz.de genehmigte das Jobcenter den Umzug der zweifachen Mutter von einer 54 Quadratmeter großen Wohnung in eine mit 82 Quadratmetern. Auch die Umzugskosten wurden übernommen. Allerdings verzögerte sich der Einzug, da die neue Wohnung noch renoviert werden musste. Obwohl die Familie die neue Wohnung ab dem 1. Juli gemietet hatte, zog sie erst am 19. Juli ein. Der Fall stammt aus dem Jahr 2019, wie Der Westen berichtet. Das Urteil fiel aber erst jetzt.

Die durch die Verzögerung entstandenen zusätzlichen 550 Euro an Mietkosten wollte das Jobcenter nicht übernehmen. Das Amt argumentierte, es handele sich um „Wohnungsbeschaffungskosten“, die nur mit vorheriger Zusicherung übernommen würden. Die Bürgergeld-Bezieherin hatte diese Zusatzkosten vor dem Umzug nicht beantragt.

Gericht entscheidet: Jobcenter muss Doppelmiete auch ohne vorherige Zustimmung zahlen

Die alleinerziehende Mutter sah dies anders und klagte. Sie argumentierte, dass es sich bei der Doppelmiete um tatsächlich angefallene Unterkunftskosten handelte, die das Jobcenter laut Gesetz auch ohne vorherige Zustimmung übernehmen müsse.

Laut eines aktuellen Urteils müssen Jobcenter für Mehrkosten wegen Verzögerungen beim Umzug aufkommen (Symbolbild). © Christoph Hardt/Panama Pictures/IMAGO / Erwin Wodicka/imageBROKER/IMAGO

Das Bundessozialgericht in Kassel entschied zu ihren Gunsten. Solange die doppelte Mietzahlung „unvermeidbar und konkret angemessen“ sei, müsse die Behörde die Kosten tragen (Az.: B 14 AS 2/19 R). Dieses Urteil bietet Bürgergeld-Beziehern, die umziehen, eine rechtliche Grundlage, sich in ähnlichen Fällen darauf zu berufen.

Umzug mit Bürgergeld: Empfänger sollten auf einige Dinge achten

Immer wieder haben Bürgergeld-Empfänger beim Umzug Probleme mit dem Amt. So sorgte etwa auch der Fall einer vierfachen Mutter für Aufsehen, von der das Amt einen Umzug verlangte. Auch hier kam es zu einem Prozess. Generell sollten Bürgergeld-Empfänger beim Umzug einige wichtige Punkte zu berücksichtigen, damit alles glatt über die Bühne geht. (cgsc)

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