Gericht entscheidet - Paar aus Nigeria betrügt Jobcenter und muss 33.000 Euro Bürgergeld zurückzahlen
Ein Paar aus Nigeria muss 33.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen, wie die „Welt“ berichtet. Die beiden hatten jahrelang in Deutschland die Sozialleistung bezogen, lebten aber eigentlich in Nigeria.
Paar bezog seit 2014 in Deutschland Grundsicherung, ohne dort zu leben
Es sei festgestellt worden, dass die beiden ihren aktuellen Aufenthaltsort den Behörden nicht korrekt mitgeteilt hätten. Seit 2014 bezogen sie Grundsicherung in Bremen – einst Hartz IV und nun Bürgergeld genannt. 2018 bemerkte die Bundespolizei jedoch bei der Einreise der Eheleute am Bremer Flughafen, dass die Stempel in ihren Pässen auf einen langjährigen Auslandsaufenthalt hindeuteten.
Daraufhin forderte das Jobcenter das Geld zurück. Das Ehepaar habe sich ohne Zustimmung im Ausland aufgehalten und stand dadurch nicht für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Trotz der Vorwürfe stritt das Paar einen Aufenthalt im Ausland ab und erhob eine Klage vor dem Gericht in Celle. Sie nannten Zeugen für ihren Aufenthalt in Deutschland und forderten das Jobcenter auf, einen Gegenbeweis zu erbringen. Nach umfassender Beweisaufnahme gab das Gericht dem Jobcenter aber recht.
Kinder des Paares gehen in Nigeria zur Schule
Das Urteil wurde auch vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigt. Laut „Welt“ gab es „keine belastbaren Nachweise“ für einen Aufenthalt des Paares in Deutschland. Die beiden Nigerianer seien also in der Beweispflicht und nicht das Jobcenter, entschied das Gericht.
So stellte sich heraus, dass die von Jobcenter finanzierte Wohnung des Paares in Bremen nicht bewohnt wurde. Zudem besaß der Mann einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma und die Frau eine Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria. Beide gingen in Deutschland aber keiner Arbeit nach – zudem besuchen alle ihre Kinder Schulen in Nigeria.