Schock für Bürgergeld-Empfänger: Ampel plant längere Zeit keine Erhöhung mehr
Einem Medienbericht zufolge soll es auch nach der Bundestagswahl 2025 erstmal keine Erhöhung beim Bürgergeld geben. Was würde das bedeuten?
Berlin – Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat in der ersten Septemberwoche verkündet, was lange spekuliert worden war: Zum 1. Januar 2025 wird es keine Erhöhung beim Bürgergeld geben. Die Inflation sei deutlich gesunken, begründete Heil diesen Beschluss. „Das ist auch richtig so“, sagte der Minister.
Nullrunde beim Bürgergeld auch 2026 denkbar
Doch wie die Bild nun exklusiv erfahren haben will, soll es auch 2026 keine Erhöhung des Bürgergeldes geben. Das hat das Blatt aus Regierungskreisen erfahren. Damit würde es frühestens 2027 wieder zu einer Erhöhung der Regelsätze kommen.
Unabhängig bestätigen ließ sich diese Information zunächst nicht – ohnehin ist ein politischer Beschluss über die Höhe des Bürgergelds nicht möglich. Diese wird nämlich in einem relativ komplexen Verfahren bestimmt, dabei gilt der wichtigste Grundsatz: Das Bürgergeld muss das Existenzminimum decken. Das steht auch im Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt 2019 bekräftigt hat. Demnach ist der Staat verpflichtet, die Menschenwürde zu schützen – und das geschieht auch durch staatliche Leistungen.
„Der Regelsatz ist kein politischer Spielball, sondern legt fest, welche Grundbedürfnisse allen Menschen zustehen sollten“, sagte daher auch die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, zu IPPEN.MEDIA. Sie verwies darauf, dass es bei der Einführung des Bürgergelds einen breiten Konsens beim Berechnungsmechanismus gegeben habe – auch mit FDP und Union.
Bürgergeld an Löhne und Inflation gekoppelt: So wird die Höhe für Bürgergeld-Empfänger bestimmt
Wie hoch das Bürgergeld sein muss, um das Existenzminimum zu decken, wird regelmäßig stichprobenartig erfasst. Dabei werden Haushalte in Deutschland alle fünf Jahre nach ihren Ausgaben gefragt. Daraus wird dann bestimmt, was davon notwendig ist, um den täglichen Bedarf zu decken. 2024 wurden die Regelbedarfe aus einer Stichprobe von 2018 bestimmt.
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Danach werden Preiserhöhungen berücksichtigt. Dabei werden sowohl Inflation als auch Lohnentwicklungen berücksichtigt, dieses Verfahren kennt man auch von der Rente, die jährlich im Sommer erhöht wird. So kam es zu einer deutlichen Erhöhung 2024, da die Inflation vor allem 2022 und 2023 sehr hoch war. Die nun verkündete Nullrunde für 2025 kommt daher, dass sich die Inflation nicht nochmal so weiterentwickelt hat. Es ist also keine Anpassung notwendig.
Wie aus der Bild nun hervorgeht, geht die Regierung also offenbar auch 2025 von keinen großen Preissprüngen aus, weshalb 2026 wahrscheinlich keine Erhöhung zu erwarten ist. Ob sich das bewahrheitet, kann aber keiner schon jetzt sagen.
FDP will Bürgergeld kürzen: Warum das aber nicht geht
Nach aktuellem Recht ist es übrigens nicht möglich, Bürgergeldsätze zu kürzen. Dafür gilt der sogenannte Bestandsschutz. Die Aufhebung dieser Regelung fordert die FDP allerdings, zuletzt äußerte sich der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Fraktion, Christian Dürr, dahingehend.
„Wer hier andauernd Kürzungen fordert, sollte endlich auch einmal klar benennen, welche Grundbedürfnisse er den Menschen streichen möchte, dann können wir auch sachlich darüber diskutieren“, sagte jedoch SPD-Vizefraktionschefin Schmidt zu IPPEN.MEDIA. Es gehöre zur Ehrlichkeit der Debatte, „dann zu sagen, ob man bei den Lebenshaltungskosten oder der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen kürzen wolle“, erklärte die SPD-Abgeordnete. „Durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs in diesem Jahr stehen vielen Bürgergeldempfängern bereits jetzt knapp 10 Euro weniger zur Verfügung.“