Merz-Regierung bestätigt Bürgergeld-Entscheidung: So viel wird 2026 ausgezahlt
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) entscheidet über eine Bürgergeld-Anpassung im nächsten Jahr. Betroffene müssen sich auf härtere Sanktionen einstellen.
Berlin - Rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland sind auf finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen. Doch die ausgezahlten Beträge des Bürgergelds liegen weit unter der europaweit üblichen Armutsgefährdungsschwelle, wie gegen-hartz.de berichtete. Diese lag 2024 für Singles bei 1.381 Euro netto monatlich.
Der durchschnittliche Bürgergeld-Bezug liege um mehr als 300 Euro darunter. Trotzdem kündigten CDU und CSU zuletzt weitere Kürzungen für die Empfängerinnen und Empfänger an. Und für 2026 gibt es nun nochmals schlechte Nachrichten: Der monatliche Regelsatz bleibt weiterhin unverändert.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas von der SPD hat die erneute Nullrunde beim Bürgergeld offiziell angeordnet. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Der gesetzlich festgelegte Fortschreibungsmechanismus führt zum 1. Januar 2026 zu keiner Veränderung der Regelbedarfshöhen.“
Das Bundeskabinett soll am 10. September die entsprechende Verordnung beschließen, wie die Tagesschau berichtet. Singles erhalten demnach auch im nächsten Jahr 563 Euro pro Monat, Kinder je nach Alter 357 (0 bis 6 Jahre), 390 (7 bis 14 Jahre) oder 471 Euro (15 bis 18 Jahre). Die Nullrunde beim Bürgergeld hat ihre Ursache in der starken Erhöhung in 2024. Damals wurde der Regelsatz wegen der hohen Inflationsrate für Erwachsene um 61 Euro erhöht.

„Klares Signal“: Bas verkündet härtere Sanktionsregeln beim Bürgergeld
Weil die Preissteigerung seitdem stark gesunken ist, seien die Regelsätze seit 2025 daher sogar zu hoch. Der Staat darf wegen des geltenden Besitzschutzes die Hilfsleistung aber nicht kürzen. Bas kündigte im Gespräch mit der Bild am Sonntag außerdem härtere Sanktionsregeln an: „Wer ohne Grund nicht zum Termin kommt, dem wird jetzt deutlich mehr gestrichen“.
Das „klare Signal“ heiße: Wir helfen auf dem Weg in Arbeit, aber dafür muss man mitmachen. Alles andere sei „unfair gegenüber denjenigen, die jeden Morgen aufstehen“. Das Bürgergeld solle bei Terminversäumnissen im Jobcenter um 30 Prozent statt wie bisher um 10 Prozent gekürzt werden. Zudem könne eine wiederholte Ablehnung eines Jobangebots künftig zu einem vollständigen Leistungsentzug führen.
Nullrunde beim Bürgergeld: Union sieht „ein richtiges Signal“
Die Union begrüßte die Nullrunde für Bürgergeld-Empfänger. Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) sagte gegenüber der Rheinischen Post, dies sei „bereits ein richtiges Signal“ und zeige, „dass die Bürgergeldkosten nicht immer weiter steigen müssen“. Darüber hinaus seien jedoch „grundlegende Änderungen überfällig“.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU unterstützte den härteren Kurs. Auf dem NRW-CDU-Landesparteitag in Bonn sagte er: „Wir können uns dieses System, das wir heute so haben, einfach nicht mehr leisten.“ Das Bürgergeld könne „so wie es ist, nicht bleiben“, berichtete die Tagesschau.
Die Kosten für das Bürgergeld beliefen sich 2024 auf rund 47 Milliarden Euro. Von den 5,5 Millionen Empfängern gelten knapp vier Millionen als erwerbsfähig. Union und SPD haben sich bereits Reformen der Sozialversicherungssysteme vorgenommen. Das betrifft auch das Bürgergeld. Hintergrund sind steigende Kosten und die Sparzwänge im Bundeshaushalt. Allerdings liegen die Positionen der Koalitionspartner CDU und SPD in vielen Punkten noch weit auseinander.
Knapp die Hälfte des durchschnittlich ausgezahlten Bürgergelds entfällt auf den bundeseinheitlichen Regelsatz von 563 Euro. Dieser soll sämtliche Lebenshaltungskosten abdecken, außer Wohnen und Heizen. Darunter zählen also Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, sowie Kosten für Gesundheit, Verkehr, Kommunikation, Freizeit, Kultur und Bildung. Mit nur knapp 19 Euro pro Tag müssen Betroffene also all diese Bereiche ihres Lebens finanzieren, egal wo sie leben.
Höhe der Bürgergeld-Auszahlung: Viele Faktoren spielen eine Rolle
Anders ist es bei den „Kosten der Unterkunft und Heizung“, die regional stark variieren und daher den größten Einfluss auf die Höhe der Bürgergeld-Auszahlung. In Hamburg erhalten Singles daher durchschnittlich 1.163 Euro, in Stuttgart 1.149 Euro und in Frankfurt am Main 1.141 Euro.
In ostdeutschen Städten und ländlichen Regionen hingegen fällt die Summe geringer aus: Görlitz zahlt durchschnittlich nur 968 Euro, Leipzig 984 Euro und Magdeburg erreicht 1.020 Euro. Die Differenz zwischen der höchsten und niedrigsten Auszahlung beträgt somit fast 200 Euro – also mehr als ein Drittel des gesamten Regelsatzes. (nana)