Teures Atom-Aus: AKW-Betreiber ist insolvent - jetzt wird der Staat zur Kasse gebeten
Die Betreiberfirma des AKWs in Hamm-Uentrop hat NRW-Ministerin Mona Neubaur die Insolvenz angekündigt. Nun könnten die Abrisskosten auf den Bund abgewälzt werden.
Düsseldorf – Das Atomkraftwerk in Hamm-Uentrop wurde einst als zukunftsweisendes Projekt gefeiert, doch der Hochtemperaturreaktor entwickelte sich rasch zum Problemfall und sorgte vor allem für Schwierigkeiten. Das seit 1989 abgeschaltete AKW soll im Jahr 2030 eigentlich abgerissen werden. Doch die Betreibergesellschaft des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop steht kurz vor der Insolvenz. Nordrhein-Westfalen (NRW) ist auf der Suche nach Firmen, die den Abriss organisieren können. Für die anfallenden Kosten soll der Bund aufkommen – doch die haben es in sich.
Insolvenz bei AKW Hamm-Uentrop: Muss nun der Bund zahlen?
NRW-Ministerin Mona Neubaur (Die Grünen) sagte laut Handelsblatt am Donnerstag (5. September) vor dem Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags, dass die finanzielle Liquidität der Betreibergesellschaft „akut gefährdet“ sei. Daher habe man ihr die Absicht mitgeteilt, „in den nächsten Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen“, so Neubaur. Die Kosten des Rückbaus würden in diesem Fall an den Bund weitergeleitet. NRW bereite sich auf die Insolvenz bereits vor und suche aktuell Firmen, die den Abriss statt der Betreibergesellschaft organisieren können. Die Kosten des Rückbaus werden auf eine Milliarde Euro geschätzt.
„Da das Land das Atomgesetz im Auftrag des Bundes ausführt, werden wir die Kosten beim Bund geltend machen“, meinte Neubaur. NRW bezieht sich dabei auf Artikel 104a Absatz 2 des Grundgesetzes: „Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben.“
AKW-Aus zu Lasten des Bundes: Die Sachlage hatte kürzlich noch ganz anders ausgesehen
Vor dem Landgericht Düsseldorf war es erst Ende August zu einem Showdown im Gerichtssaal gekommen. Dabei ging es um die Frage, wer die Abrisskosten des AKWs übernimmt, aber auch die Kosten für die Entsorgung und Endlagerung von strahlendem Material. Dabei wurde die Klage der Betreibergesellschaft gegen Bund und Land vom Landesgericht Düsseldorf abgewiesen: Es gäbe keine Verpflichtung, die Kosten zu erstatten. Hinter der Betreibergesellschaft stehen der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke.

Die Betreibergesellschaft erklärte daraufhin letzte Woche, dass sie „nun vor der Situation einer ungeklärten Finanzierung der Restabwicklung des einst von Bund und Land NRW initiierten und vorangetriebenen Forschungsprojektes“ stehe. Inzwischen wurden die Karten wieder neu gemischt: Bei einer Insolvenz würde die Pflicht zur Übernahme der Rückbaukosten nämlich entfallen.
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Abschaltung des AKWs in Hamm-Uentrop in Milliardenhöhe: AKW war eigentlich einst Zukunftshoffnung
Der Bau des Hochtemperaturreaktors in Hamm/Uentrop begann 1970, der Probebetrieb startete rund dreizehn Jahre später. Rund 60 Prozent der Baukosten trug damals der Bund, den Rest das Land NRW und die Gesellschafter. Der Kugelhaufen-Hochtemperaturreaktor war der einzige seiner Art in Deutschland, der von Forschern aus NRW entwickelt wurde. Laut Handelsblatt gibt es ähnliche Projekte in China oder auch den USA. Wiederkehrende Probleme beim AKW führten schließlich nach nur drei Jahren Probebetrieb zur endgültigen Schließung. Ende 2030 wird mit dem Rückbau des Kraftwerks begonnen, der mindestens zehn Jahre benötigen wird – bis dahin sollte auch die Kostenfrage geklärt sein.