„Prinzip der Gegenleistung“: Ampel plant schärfere Regeln für Bürgergeld-Empfänger
Die Ampel-Koalition plant, die Regeln für Bürgergeld-Empfänger zu verschärfen. Um ihren Anspruch auf Unterstützung zu behalten, müssen sie einiges in Kauf nehmen.
Berlin – Die Bundesregierung plant, mit strikteren Regelungen mehr Bürgergeld-Empfänger in Arbeit zu bringen. Längere Arbeitswege sollen als zumutbar gelten, das Ablehnen zumutbarer Arbeit soll zu stärkeren Leistungskürzungen führen, und auch Schwarzarbeit soll sanktioniert werden. Diese Maßnahmen sind Teil der sogenannten Wachstumsinitiative der Ampel-Koalition, die darauf abzielt, die schwächelnde deutsche Wirtschaft zu beleben.
Ein 31-seitiges Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, enthält diese und weitere Vorschläge. Zuerst berichtete die Bild am Sonntag über die Änderungen im Bürgergeld. „Um die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, ist es erforderlich, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken“, heißt es in dem Dokument.
Drei Stunden pendeln: Strengere Regeln sollen Bürgergeld-Empfänger zur Arbeit motivieren
Zukünftig soll bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden zumutbar sein. Bei Arbeitszeiten von mehr als sechs Stunden sollen sogar drei Stunden Hin- und Rückfahrt akzeptabel sein. Die Jobcenter sollen Arbeitsplätze im Umkreis von 50 Kilometern suchen.
SPD, Grüne und FDP wollen zudem die Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger verschärfen. „Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen“, heißt es im Papier. Geplant ist eine einheitliche Kürzung von 30 Prozent für drei Monate.
Bürgergeld-Empfänger drohen Sanktionen bei Schwarzarbeit und Nutzung von eigenem Vermögen
Leistungsempfänger, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen, sollen sich künftig einmal im Monat persönlich bei der zuständigen Behörde melden müssen. Schwarzarbeit wird als Pflichtverletzung betrachtet und soll zu einer Leistungskürzung von 30 Prozent für drei Monate führen.
Bevor Bürgergeld beansprucht werden kann, sollen Betroffene ihr vorhandenes Vermögen nutzen, wobei die Altersvorsorge ausgenommen bleibt. Die Ampel-Koalition will zudem Personen, die sich wiederholt Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration verweigern, verstärkt Ein-Euro-Jobs zuweisen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann verteidigte die geplanten Regelungen. „Wer freiwillig mehr arbeitet, hat mehr Netto vom Brutto. Wer keine Lust hat zu arbeiten, obwohl er könnte, wird mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert“, schrieb er auf der Plattform X. Er betonte: „Das ist sozial gerecht und in Zeiten des Arbeitskräftemangels ökonomisch klug.“