Mehr Wohngeld ab 2025: Was Geringverdiener und Rentner erwarten können
Das Wohngeld steigt 2025 um durchschnittlich 15 Prozent. Eine Entlastung für Geringverdiener und Rentner. So viel mehr Geld kann es für sie geben.
München – Vor kurzem hat Klara Geywitz, die Bundesbauministerin (SPD), bekannt gegeben, dass ab dem 1. Januar 2025 eine Erhöhung des Wohngeldes erfolgen wird. Laut einer Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 wird das Wohngeld im Durchschnitt um 15 Prozent ansteigen. Die Ministerin betonte: „Damit sorgen wir dafür, dass sich niemand durch zu hohe Wohnkosten z.B. zwischen Heizen oder Essen entscheiden muss“. Die letzte Anpassung des Wohngeldes für Menschen mit geringem Einkommen und Rentner mit kleiner Rente fand zum 1. Januar 2023 statt. Seitdem sind die Lebenshaltungskosten gestiegen, so Geywitz.
Mehr Wohngeld ab 2025: So viel mehr Geld kann es geben
Es ist nicht pauschal zu sagen, wie viel mehr Wohngeld monatlich an die Berechtigten ausgezahlt wird. Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wohnort, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem eigenen Einkommen. So hat beispielsweise eine in München lebende Familie mit zwei Kindern und einem Vollzeiterwerbstätigen einen anderen Bedarf als eine Familie, die in Ostfriesland auf dem Land lebt.
Trotzdem kann man anhand von Beispielen die Höhe des Wohngeldes veranschaulichen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die endgültige Höhe von der zuständigen Behörde festgelegt wird.
Beispiel 1: Haushalt mit zwei Erwachsenen
Tobi und Hannah leben in Pfaffenhofen an der Ilm in Bayern. Hannah arbeitet in Vollzeit und hat ein monatliches Einkommen von 2000 Euro netto, ihr Ehemann Tobi hat momentan nur einen Minijob und verdient 520 Euro im Monat. Für ihre Zwei-Zimmer-Wohnung zahlen sie eine Kaltmiete von 950 Euro. Dadurch erhalten sie aktuell Wohngeld in Höhe von 118 Euro. Ab 2025 können sie damit rechnen, dass ihr Wohngeld um 18 Euro auf rund 136 Euro steigt.
Für diejenigen, die bereits Wohngeld beziehen, gibt es nichts weiter zu tun. Die Erhöhung erfolgt automatisch und wird von der zuständigen Behörde berechnet. Neben den Mietkosten sind auch die Heizkosten inbegriffen.
Beispiel 2: Alleinstehende Rentnerin
Henriette wohnt alleine in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Jüterbog (Land Brandenburg). Für ihre Wohnung zahlt sie monatlich 335 Euro bei einer Rente von 860 Euro. Sie hat keine weiteren Einkünfte, weshalb sie Wohngeld bezieht. Dieses beläuft sich seit 2023 auf 250 Euro. Im kommenden Jahr wird der Betrag auf voraussichtlich 287 Euro steigen.
Laut Angaben des Ministeriums haben in Deutschland 1,9 Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Allerdings nutzen nur etwa 600.000 Haushalte diese staatliche Unterstützungsleistung. 48 Prozent der Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, sind Rentnerhaushalte, so das Ministerium.
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Beispiel 3: Familie mit zwei Kindern
Jonas und Lisa leben in einer Wohnung in Burkhardtsmühle (Baden-Württemberg), die sie monatlich 1530 Euro kalt kostet. Jonas arbeitet in Vollzeit und hat ein Nettoeinkommen von 2100 Euro, Lisa arbeitet in Teilzeit und verdient 1200 Euro netto. Das Paar hat noch zwei Kinder. Sie beziehen seit 2023 ein Wohngeld in Höhe von 481 Euro. Ab Januar erwarten sie eine Steigerung auf 553 Euro im Monat.
Wohngeld gibt es auch für Eigentümer
Wohngeld steht nicht nur Mietern zur Verfügung. Auch Eigentümer können staatliche Unterstützung in Form eines Lastenzuschusses beantragen. Dieser kann für verschiedene Ausgaben beantragt werden und wird, genau wie das Wohngeld, beim örtlichen Wohngeld-/Bürgeramt gestellt. Folgende Ausgaben werden gedeckt:
- Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten, die zum Bau, Kauf oder Verbesserung des Wohneigentums dienen
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Bewirtschaftungskosten)
- Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben
- Versicherungsbeiträge für das Eigenheim
- Heizkosten
- Verwaltungskosten