Witwenrente: Kleine Änderung kann noch 2025 Zuschlag von Tausenden Rentnern kürzen
Ab Dezember 2025 ändert sich die Auszahlung des Erwerbsminderungszuschlags bei Witwenrenten, was für einige Betroffene finanzielle Auswirkungen haben kann.
Frankfurt – Für einige Rentnerinnen und Rentner, die eine Witwen- oder Witwerrente beziehen, steht Ende 2025 eine Änderung bevor. Ab Dezember kann es bei bestimmten Hinterbliebenen zu einer geringeren Rentenauszahlung kommen. Hintergrund ist eine Änderung bei der Auszahlung eines bisher separat gezahlten Rentenzuschlags.
Vonseiten der Deutschen Rentenversicherung heißt es: „Rentnerinnen und Rentner erhalten einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag“. Ab Dezember 2025 ändert sich die Auszahlungsweise bei Erwerbsminderungszuschlägen für Witwenrenten. Betroffene erhalten derzeit neben ihrer Altersrente und der Hinterbliebenenrente einen Zusatzbetrag von 4,5 oder 7,5 Prozent, abhängig vom jeweiligen Renteneintrittsjahr.
Laut Deutscher Rentenversicherung erhalten Renten, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen haben, einen höheren Zuschlag von 7,5 Prozent, da sie nicht von später eingeführten gesetzlichen Verbesserungen profitieren konnten. Bei Renten, die ab Juli 2014 gezahlt wurden, gilt ein geringerer Zuschlag von 4,5 Prozent. Der Grund: Für diese Renten wurden bereits Verbesserungen eingeführt, etwa durch eine verlängerte Zurechnungszeit.
Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente wird ab Dezember Bestandteil der Witwenrente
Die Kürzung tritt nicht aufgrund einer Absenkung der Witwenrente selbst ein, sondern durch die veränderte Anrechnungsweise des Zuschlags.
Der Zuschlag wird derzeit getrennt von der laufenden Rentenzahlung jeweils zur Monatsmitte ausgezahlt, berichtete das Branchenportal gegen-hartz.de. Außerdem wird er nicht als Einkommen bei der Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Diese Regelung gilt jedoch nur noch bis einschließlich November 2025. Die Umstellung kann zur Folge haben, dass die Hinterbliebenenrente in einigen Fällen geringer ausfallen wird.

Neuregelung bei Rentenzuschlag: Warum Hinterbliebene bald weniger Witwenrente erhalten könnten
Damit wird der Zuschlag automatisch Teil der Gesamtrente – und zählt somit offiziell als Einkommen. Die Witwen- oder Witwerrente unterliegt der Einkommensanrechnung. Ein Teil des Einkommens bleibt dabei freigestellt.
Der aktuelle Freibetrag liegt bei 1.038,05 Euro pro Monat. Zum 1. Juli 2025 wird dieser Betrag auf 1.076,86 Euro angehoben. Da der bislang gesondert ausgezahlte Zuschlag ab Dezember 2025 zum anrechenbaren Einkommen zählt, kann es dazu kommen, dass der Freibetrag erstmals überschritten wird – und die Witwen- oder Witwerrente infolgedessen sinkt.
Auch auf ihrer Website erklärt die Deutsche Rentenversicherung: „Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr getrennt von der Rente ausgezahlt. Er ist dann Bestandteil der Rente und gehört damit zum anzurechnenden Einkommen. Durch das höhere Einkommen kann die Witwen- oder Witwerrente geringer ausfallen.“
Rentenerhöhung unter Merz-Regierung: Ab Juli 2025 erhalten Rentner höhere Rentenbezüge
Unterdessen können sich ab dem 1. Juli 2025 Millionen Rentnerinnen und Rentner auf höhere Rentenbezüge einstellen: Der Bundesrat hat der von der schwarz-roten Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossenen Rentenanpassung zugestimmt. Der Rentenwert steigt damit um 3,74 Prozent. Die Maßnahme wurde noch unter der alten Bundesregierung auf den Weg gebracht. (jal)