Bezahlung von Haushaltshilfe oder Babysitter: Minijob-Grenze steigt ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro angehoben. Die Erhöhung hat auch Folgen für Minijobber.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Und somit auch die monatliche Verdienstgrenze im Minijob. Denn diese sogenannte Minijob-Grenze ist an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes gekoppelt. „Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro“, teilte die Minijob-Zentrale in ihrem Blog mit.

Müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?
Wer Minijobber etwa als Haushaltshilfe oder in der Kinderbetreuung beschäftigt, muss dann unter Umständen auch deren Arbeitsvertrag anpassen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet: „Wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, ist der Stundenlohn des Minijobbers oder der Minijobberin durch die Erhöhung des Mindestlohns im Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber anzupassen“, so der Hinweis der Minijob-Zentrale. Auch wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt und die Rahmenbedingen des Minijobs lediglich schriftlich aufgenommen wurden, müssten Arbeitgeber die neuen Bedingungen hier dokumentieren, so die Minijob-Zentrale.
Was gilt in Privathaushalten?
„Der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer in Deutschland und ist somit auch Minijobberinnen und Minijobbern in Privathaushalten zu zahlen“, betonte die Minijob-Zentrale grundsätzlich in dem Beitrag (Stand: 16. November 2023). „Unverändert können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen aber weiterhin bis zu 510 Euro für Haushaltshilfen oder bis zu 4.000 Euro für Kinderbetreuung steuerlich absetzen“, hieß es dort zum Zeitpunkt.
Mindestlohn steigt: Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?
Bei der Stundenzahl, die Minijobber je Monat arbeiten dürfen, ändert sich durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns nichts. Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12 Euro pro Stunde können Minijobber „ca. 43 Stunden im Monat (520 Euro : 12)“ arbeiten, erklärte die Minijob-Zentrale grundsätzlich (Stand: November). Liegt der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn, reduziert sich die maximale Arbeitszeit im Minijob entsprechend.
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Aber: “Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts“, wie die Minijob-Zentrale in ihrem Blog betont. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro könnten Minijobber „also weiterhin ca. 43 Stunden monatlich“ arbeiten.