Bürgergeld-Erhöhung: Auch Beamte profitieren – in fast allen Bundesländern
Die Bürgergeld-Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Bezüge von Beamten. Auch in Hessen gibt es wegen des Bürgergelds mehr Geld für die Staatsdiener.
Berlin – Das Bürgergeld soll zu Jahresbeginn kräftig steigen – und zwar um zwölf Prozent. Davon profitieren aber nicht nur die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger, sondern auch viele Beamte. Denn der Staat muss als Arbeitgeber einen gewissen Lohnabstand zu den Menschen wahren, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Ein Überblick.
Bürgergeld-Erhöhung: Staat muss Mindestabstand wahren
Die Inflation hat Lebensmittel und Energie in Deutschland teurer werden lassen. Deshalb gibt es auch ab 1. Januar für Bürgergeld-Empfänger höhere Regelsätze. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Das hat aber auch Folgen für viele Beamte in den unteren Besoldungsgruppen (v.a. A4 und A5): Sie bekommen dann ebenso mehr Geld. So hat das Bundesverfassungsgericht 2020 geurteilt, dass der Staat bei den Beamten in seiner sogenannten Alimentationspflicht für einen gewissen Mindestabstand zwischen Grundsicherung und Besoldung sorgen muss. Das bedeutet: Die Nettobesoldung von Beamten muss mindestens 15 Prozent über der Grundsicherung liegen, Kindergeld und Familienbezüge einberechnet.
Mehr Geld für Beamte in Hessen und anderen Bundesländern
Nun wird nicht nur die Besoldung der Bundesbeamten angehoben – auch für viele Beamte der Bundesländer gibt es mehr Geld. Dazu gehören beispielsweise auch Hessens Staatsdiener: Dort wird die Besoldung wegen des Bürgergeldes laut einem Bericht der Bild zum 1. Januar 2024 um drei Prozent erhöht, nach dem diese schon zweimal im Jahr 2023 leicht angehoben wurde.
Dann soll es vor allem in Berlin noch Lohnerhöhungen geben, da dort das Lohnniveau schon seit einigen Jahren nicht mehr an das Lohnabstandsgebot angepasst wurde. Auch Nachzahlungen sollen demnach kommen, berichtet die Zeitung. In Hamburg wurde dagegen statt einer generellen Erhöhung ein Besoldungsergänzungszuschuss eingeführt – für Einzelfälle, bei denen der Abstand zur Grundsicherung nicht gegeben ist.
Mecklenburg-Vorpommern: Gewerkschaft unzufrieden mit Besoldung
Etwas komplizierter stellt sich der Fall in Mecklenburg-Vorpommern dar. Dort muss das Besoldungsgesetz geändert werden, um die Besoldung der hiesigen Beamten in den unteren Einkommensgruppen verfassungskonform zu halten. Beamte, die sich noch in der niedrigsten Besoldungsstufe A4 befinden, sollen nun in die Stufe A5 befördert werden.
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Die Eingangsbesoldung werde stufenweise angehoben, der Familienzuschlag für Beamte mit Kindern um 50 Euro je Kind erhöht. Zusätzlich soll es mit dem Weihnachtsgeld für jedes Kind eine Sonderzahlung von 300 Euro geben. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, muss zuvor aber noch im Landtag beraten und beschlossen werden.
Die Gewerkschaften sind allerdings unzufrieden. „Wer länger dabei ist und keine unterhaltsfähigen Kinder mehr hat, der geht nun fast leer aus. Das war anders vereinbart“, stellte die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, fest. Damit werde das Ziel verfehlt, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land zu stärken.
Andere Länder haben schon reagiert
In den anderen Bundesländern wird angesichts der Bürgergelderhöhung gerade geplant, geprüft und gegebenenfalls nachgebessert, wenn der Lohnabstand nicht gewahrt ist. Beziehungsweise haben manche Länder wie Bayern ihre Besoldungssätze schon früher angepasst und sehen deshalb keinen Handlungsbedarf.