Rente: Mindestbeitrag für Rentenversicherung steigt ab 2024 - Das müssen Sie beachten

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Im neuen Jahr steigt mit der Verdienstgrenze für Minijobber auch der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. (Symbolbild) © picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Im neuen Jahr steigt mit der Verdienstgrenze für Minijobber auch der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Überblick.

München – Mit dem neuen Jahr 2024 kommen viele Veränderungen bei der Rente. Eine davon betrifft auch den Mindestrentenbeitrag, der mit der Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber zusammenhängt. Ein Überblick.

Im Januar erhöht sich die Minijob-Grenze von 520 auf 538 Euro. Das hat auch Auswirkungen auf den Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, der im neuen Jahr von 96,72 Euro auf 100,07 Euro pro Monat wächst. 

Ändert sich der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung jedes Jahr?

Zum Hintergrund: Zuvor lag der Mindestbeitrag seit 2018 konstant bei 83,70 Euro. Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro hat sich der Mindestbeitrag aber dann ab dem 01. Januar 2023 erhöht und beträgt monatlich 96,72 Euro. 2024 steigt er dann auf 100,07 Euro.

Sollte im Jahr 2025 der Mindestlohn dann wie geplant von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde wachsen, steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 Euro. Wenn dann auch wie geplant der Rentenbeitrag bei 18,6 Prozent stabil bleibt, steigt der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung im Jahr 2025 damit auf 103,42 Euro.  

Anspruch auf Rente: Für wen ist der Mindestbeitrag wichtig?

Diese Veränderung ist für alle wichtig, die freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Dies kann beispielsweise für die Menschen eine Rolle spielen, die damit die Wartezeit für eine Altersrente erfüllen oder den gesetzlichen Rentenanspruch erhöhen wollen.

Das gilt unter anderem für Selbständige oder nicht erwerbstätige Erwachsene, wie etwa Hausfrauen oder -männer. Auch wer als Deutscher im Ausland wohnt, kann freiwillige Beiträge zahlen. Laut Deutscher Rentenversicherung sind aktuell rund 210.000 Personen bei ihr freiwillig versichert.

Beiträge zur Rentenversicherung: Gibt es auch einen Höchstbetrag?

Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann man selbst festlegen, muss dabei aber bestimmte Grenzen beachten. Die Mindestgrenze liegt eben gerade noch bei 96,72 Euro, ab 2024 bei 100,07 Euro. Der Höchstbeitrag liegt 2023 bei 1.357,80 Euro. Einen gezahlten Beitrag kann man nachträglich nicht mehr ändern.

Muss man einen Antrag stellen?

Ja. Wer freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen möchte, muss dafür den „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“ stellen.

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