Neue Zahlen: Ab wann Rentner 2024 Steuern auf ihre Rente zahlen müssen
Durch die Rentenerhöhung fragen sich viele Rentner und Rentnerinnen, ob sie dadurch in die Steuerpflicht rutschen. Das Finanzministerium hat neue Zahlen herausgegeben.
Berlin – Ob Rentner und Rentnerinnen eine Steuer zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer der wichtigsten Parameter ist die Höhe der monatlichen Bruttorente. Seit 1. Juli 2024 ist die Rente nochmal um 4,57 Prozent gestiegen. Für diejenigen, die vorher nur knapp einer Besteuerung der Rente entgangen waren, kann die Rentenerhöhung eine Steuerpflicht ab jetzt bedeuten. Ab wann diese wirklich greift, hat das Bundesfinanzministerium berechnet.
Steuern auf die Rente: Höherer Grundfreibetrag für Rentner wichtig
Grundsätzlich zahlen Rentner und Rentnerinnen dann Steuern, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt 2024 bei 11.604 Euro. Wer also mit seinem oder ihrem jährlichen Einkommen unter diesem Betrag liegt, zahlt keine Steuern. Aber auch für diejenigen, die darüber liegen, bedeutet das nicht direkt eine Steuerpflicht – es kommt nämlich am Ende darauf an, ob man genug Ausgaben bei der Steuererklärung absetzen kann, um wieder unter den Grundfreibetrag zu kommen.
Das Bundesfinanzministerium hat daher berechnet, ab welchem jährlichen Einkommen Rentner und Rentnerinnen in der Regel wirklich Steuern zahlen müssen. Neben den Ein- und Ausgaben der Person ist auch das Jahr des Renteneintritts von Bedeutung. Wer vor 2005 in Rente ging, muss auf 50 Prozent des Einkommens Steuern zahlen. Seit 2006 steigt dieser Besteuerungsanteil schrittweise an. Ab dem Rentenbeginn 2058 zahlen Rentner und Rentnerinnen dann auf 100 Prozent der Einkünfte eine Steuer.
Tabelle zur Rentenbesteuerung: Ab wann Rentner und Rentnerinnen Steuern zahlen
Hier die Tabelle des Finanzministeriums. Daraus lesen Sie, wie viel Rente Sie im Schnitt monatlich bekommen müssen, um keine Steuern zu zahlen:
Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Höchstes mögliches Jahreseinkommen, das steuerfrei bleibt | Monatl. Rente vor der Rentenerhöhung | .... nach der Rentenerhöhung |
---|---|---|---|---|
vor/ab 2005 | 50,0 % | 19.758 Euro | 1610 Euro | 1683 Euro |
2006 | 52,0 % | 19.393 Euro | 1580 Euro | 1652 Euro |
2007 | 54,0 % | 19.085 Euro | 1555 Euro | 1610 Euro |
2008 | 56,0 % | 18.897 Euro | 1540 Euro | 1610 Euro |
2009 | 58,0 % | 18.656 Euro | 1520 Euro | 1589 Euro |
2010 | 60,0 % | 18.327 Euro | 1493 Euro | 1561 Euro |
2011 | 62,0 % | 18.081 Euro | 1473 Euro | 1540 Euro |
2012 | 64,0 % | 17.905 Euro | 1459 Euro | 1525 Euro |
2013 | 66,0 % | 17.724 Euro | 1444 Euro | 1510 Euro |
2014 | 68,0 % | 17.511 Euro | 1427 Euro | 1492 Euro |
2015 | 70,0 % | 17.379 Euro | 1416 Euro | 1481 Euro |
2016 | 72,0 % | 17.255 Euro | 1406 Euro | 1470 Euro |
2017 | 74,0 % | 17.047 Euro | 1389 Euro | 1452 Euro |
2018 | 76,0 % | 16.831 Euro | 1371 Euro | 1434 Euro |
2019 | 78,0 % | 16.615 Euro | 1354 Euro | 1416 Euro |
2020 | 80,0 % | 16.320 Euro | 1330 Euro | 1390 Euro |
2021 | 81,0 % | 16.252 Euro | 1324 Euro | 1385 Euro |
2022 | 82,0 % | 16.268 Euro | 1325 Euro | 1386 Euro |
2023 | 82,5 % | 16.357 Euro | 1333 Euro | 1394 Euro |
2024 | 83,0 % | 16.243 Euro | 1323 Euro | 1384 Euro |
Hier werden die Einnahmen einheitlich als Rente bezeichnet. Dies dient der Vereinfachung. Zur Realität der meisten Rentner und Rentnerinnen gehört jedoch, dass die Einkünfte nicht ausschließlich aus der gesetzlichen Rente bestehen. Mieteinnahmen, Pensionen, private Renten zählen auch alle zum Einkommen.
Steuererklärung lohnt sich auch für viele Rentner und Rentnerinnen
Diese Tabelle zeigt auch, dass es für Rentner und Rentnerinnen durchaus vorteilhaft sein kann, eine Steuererklärung abzugeben, damit sie ihr versteuerndes Einkommen möglichst unter den Grenzwert von 11.604 Euro drücken können. Zu den absetzbaren Kosten zählen unter anderem:
- Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
- Private Versicherungen (Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Unfallversicherung, Zahnzusatzversicherung, Risikolebensversicherung)
- Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, Rollator)
- Pflegeheimkosten (minus der zumutbaren Eigenbelastung)
- Freibeträge für Kinder
- Kirchensteuer
Das Thema Besteuerung der Renten erhitzt immer wieder die Gemüter. So hat die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht vor kurzem ein Ende der Rentensteuer gefordert. „Sie missachtet die Lebensleistung der Bürger. Sie zieht den Rentnern immer mehr Geld aus der Tasche und drückt das ohnehin viel zu niedrige Rentenniveau noch weiter nach unten“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. „Gesetzliche Renten unter 2000 Euro sollten steuerfrei bleiben.“