Neue Zahlen: Ab wann Rentner 2024 Steuern auf ihre Rente zahlen müssen

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Auch wenn es weder Spaß macht, noch für einige Menschen verpflichtend ist: Die Lohnsteuerhilfe rät Rentnerinnen und Rentnern zu einer freiwilligen Steuererklärung. (Symbolfoto) © Uwe Umstätter/Imago

Durch die Rentenerhöhung fragen sich viele Rentner und Rentnerinnen, ob sie dadurch in die Steuerpflicht rutschen. Das Finanzministerium hat neue Zahlen herausgegeben.

Berlin – Ob Rentner und Rentnerinnen eine Steuer zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer der wichtigsten Parameter ist die Höhe der monatlichen Bruttorente. Seit 1. Juli 2024 ist die Rente nochmal um 4,57 Prozent gestiegen. Für diejenigen, die vorher nur knapp einer Besteuerung der Rente entgangen waren, kann die Rentenerhöhung eine Steuerpflicht ab jetzt bedeuten. Ab wann diese wirklich greift, hat das Bundesfinanzministerium berechnet.

Steuern auf die Rente: Höherer Grundfreibetrag für Rentner wichtig

Grundsätzlich zahlen Rentner und Rentnerinnen dann Steuern, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt 2024 bei 11.604 Euro. Wer also mit seinem oder ihrem jährlichen Einkommen unter diesem Betrag liegt, zahlt keine Steuern. Aber auch für diejenigen, die darüber liegen, bedeutet das nicht direkt eine Steuerpflicht – es kommt nämlich am Ende darauf an, ob man genug Ausgaben bei der Steuererklärung absetzen kann, um wieder unter den Grundfreibetrag zu kommen.

Das Bundesfinanzministerium hat daher berechnet, ab welchem jährlichen Einkommen Rentner und Rentnerinnen in der Regel wirklich Steuern zahlen müssen. Neben den Ein- und Ausgaben der Person ist auch das Jahr des Renteneintritts von Bedeutung. Wer vor 2005 in Rente ging, muss auf 50 Prozent des Einkommens Steuern zahlen. Seit 2006 steigt dieser Besteuerungsanteil schrittweise an. Ab dem Rentenbeginn 2058 zahlen Rentner und Rentnerinnen dann auf 100 Prozent der Einkünfte eine Steuer.

Tabelle zur Rentenbesteuerung: Ab wann Rentner und Rentnerinnen Steuern zahlen

Hier die Tabelle des Finanzministeriums. Daraus lesen Sie, wie viel Rente Sie im Schnitt monatlich bekommen müssen, um keine Steuern zu zahlen:

Rentenbeginn Besteuerungsanteil Höchstes mögliches Jahreseinkommen, das steuerfrei bleibt Monatl. Rente vor der Rentenerhöhung .... nach der Rentenerhöhung
vor/ab 2005 50,0 % 19.758 Euro 1610 Euro 1683 Euro
2006 52,0 % 19.393 Euro 1580 Euro 1652 Euro
2007 54,0 % 19.085 Euro 1555 Euro 1610 Euro
2008 56,0 % 18.897 Euro 1540 Euro 1610 Euro
2009 58,0 % 18.656 Euro 1520 Euro 1589 Euro
2010 60,0 % 18.327 Euro 1493 Euro 1561 Euro
2011 62,0 % 18.081 Euro 1473 Euro 1540 Euro
2012 64,0 % 17.905 Euro 1459 Euro 1525 Euro
2013 66,0 % 17.724 Euro 1444 Euro 1510 Euro
2014 68,0 % 17.511 Euro 1427 Euro 1492 Euro
2015 70,0 % 17.379 Euro 1416 Euro 1481 Euro
2016 72,0 % 17.255 Euro 1406 Euro 1470 Euro
2017 74,0 % 17.047 Euro 1389 Euro 1452 Euro
2018 76,0 % 16.831 Euro 1371 Euro 1434 Euro
2019 78,0 % 16.615 Euro 1354 Euro 1416 Euro
2020 80,0 % 16.320 Euro 1330 Euro 1390 Euro
2021 81,0 % 16.252 Euro 1324 Euro 1385 Euro
2022 82,0 % 16.268 Euro 1325 Euro 1386 Euro
2023 82,5 % 16.357 Euro 1333 Euro 1394 Euro
2024 83,0 % 16.243 Euro 1323 Euro 1384 Euro

Hier werden die Einnahmen einheitlich als Rente bezeichnet. Dies dient der Vereinfachung. Zur Realität der meisten Rentner und Rentnerinnen gehört jedoch, dass die Einkünfte nicht ausschließlich aus der gesetzlichen Rente bestehen. Mieteinnahmen, Pensionen, private Renten zählen auch alle zum Einkommen.

Steuererklärung lohnt sich auch für viele Rentner und Rentnerinnen

Diese Tabelle zeigt auch, dass es für Rentner und Rentnerinnen durchaus vorteilhaft sein kann, eine Steuererklärung abzugeben, damit sie ihr versteuerndes Einkommen möglichst unter den Grenzwert von 11.604 Euro drücken können. Zu den absetzbaren Kosten zählen unter anderem:

  • Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Private Versicherungen (Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Unfallversicherung, Zahnzusatzversicherung, Risikolebensversicherung)
  • Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, Rollator)
  • Pflegeheimkosten (minus der zumutbaren Eigenbelastung)
  • Freibeträge für Kinder
  • Kirchensteuer

Das Thema Besteuerung der Renten erhitzt immer wieder die Gemüter. So hat die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht vor kurzem ein Ende der Rentensteuer gefordert. „Sie missachtet die Lebensleistung der Bürger. Sie zieht den Rentnern immer mehr Geld aus der Tasche und drückt das ohnehin viel zu niedrige Rentenniveau noch weiter nach unten“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. „Gesetzliche Renten unter 2000 Euro sollten steuerfrei bleiben.“

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