Ab Juli: Zuschlag auf Millionen Erwerbsminderungsrenten – was Sie wissen müssen
Es gibt mehr Geld – für rund drei Millionen Menschen. Grund ist ein Zuschlag auf Erwerbsminderungsrenten. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Berlin – Der Juli bringt für rund drei Millionen Menschen einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Es ist die erste Auszahlung dieser Art, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Auf den Zuschlag haben nur Rentnerinnen und Rentner Anspruch, deren Erwerbsminderungsrente in einem ganz bestimmten Zeitraum begonnen hat.
Erwerbsminderungsrente: Bisher haben Neu-Rentnerinnen und -Rentner nicht profitiert
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist und das Rentenalter noch nicht erreicht hat, kommt als Berechtigte oder Berechtigter für eine Erwerbsminderungsrente infrage. Unterschieden wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. In beiden Fällen soll die Rente das ausbleibende Einkommen ersetzen beziehungsweise ergänzen.
Volle und teilweise Erwerbsminderung
Wer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die drei Stunden beziehen sich nicht nur auf den eigenen Job, sondern auf alle Tätigkeiten.
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Menschen, die zwar mehr als drei, aber nur noch weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können.
Eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente ist prinzipiell nicht neu. Besonders 2014 und 2019 habe es deutliche Verbesserungen gegeben, wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt. Damals hätten allerdings nur Neurentnerinnen und Neurentner profitiert. „Menschen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente erhielten, wurden nicht erreicht“, schreibt die Versicherung auf ihrer Webseite.
Von Januar 2001 bis Dezember 2018: Anspruch wird automatisch geprüft
Grundsätzlich erhält nun jede und jeder einen Zuschlag, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Es muss kein Antrag für den Zuschlag gestellt werden. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf einen Zuschlag zu seiner Rente hat und zahlt ihn automatisch aus.

Wer berechtigt für den Zuschlag ist, erhält im Juli einen Bescheid, schreibt die Deutsche Rentenversicherung, in dem Höhe und Zeitraum der Zahlung mitgeteilt werden. „Der Bescheid gilt zunächst für die Zeit bis zum 30. November 2025, denn die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags erfolgen in zwei Stufen.“ Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag gemeinsam mit der Rente in einer Summe ausgezahlt.
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Wie hoch der Zuschlag ist, hängt davon ab, wann der Rentenbeginn der Person war. Von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent vom Zahlbetrag, von Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent Zuschlag. Auf der Übersichtsseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es weitere Informationen. (ful)