Gehalt und volle Rente – Mit diesen Tricks können Sie doppelt kassieren

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Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand lässt sich flexibel gestalten. Mit einem Trick können Sie sowohl Rente als auch Gehalt einstreichen – ohne Abzüge.

Frankfurt – Kaum ein Thema wird so viel diskutiert wie die Rente in Deutschland. Doch den Durchblick im Rentensystem zu haben, ist gar nicht so einfach. Mit einigen Tipps funktioniert der Start in den Ruhestand aber problemlos.

Früher in Rente gehen? So funktioniert es ohne Abschläge

Das Stichwort ist die „Rente mit 63“. Demnach können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon vor dem Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand gehen – und das ganz ohne Abzüge. Zu beachten ist, dass dies nur besonders langjährig Versicherte gilt, betont die Deutsche Rentenversicherung.

Haben Sie also bereits 45 Jahren gearbeitet und sind vor 1953 geboren, können Sie mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer später geboren wurde, für den steigt das Renteneintrittsalter, das mindestens erreicht werden muss, schrittweise von 63 auf 65 Jahre an.

Wie Sie mit der Flexirente Gehalt und Rente kassieren können

Aufhören zu arbeiten muss man dann aber nicht. Mit der sogenannten Flexirente lässt sich der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel gestalten. Im vergangenen Jahr ist die Zuverdienstgrenze bei vorzeitigem Renteneintritt entfallen. Demnach können Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt dazu verdienen und so die monatliche Rente aufbessern.

Zugleich können Sie Ihre Renten noch erhöhen, indem Sie Beträge an die Rentenversicherung abführen. Das belohnt der Staat: Für jeden Monat, der nach Rentenbeginn weiter gearbeitet wird, gibt es zusätzlich 0,5 Prozentpunkte. Nach einem Jahr erhöht sich die Altersrente also um sechs Prozent, weiß die Deutsche Rentenversicherung. Ob sich das aber auch aus steuerlicher Sicht lohnt, muss immer individuell entschieden werden.

Teilrente zu beantragen, kann sich lohnen: „Anteil kann beliebig gewählt werden“

Doch es gibt noch einen weiteren Trick. Es lässt sich auch nur ein Teil der Rente beantragen. „Der Anteil der Teilrente kann bei den Altersrenten beliebig gewählt werden, solange er mindestens 10 Prozent oder höchstens 99,99 Prozent der Vollrente beträgt“, informierte die Deutsche Rentenversicherung.

Mit einem Trick lassen sich Rente und Gehalt einstreichen.
Mit einem Trick lassen sich Rente und Gehalt einstreichen. © Michael Gstettenbauer/imago

Dadurch haben Teilrentnerinnen und -rentner einen Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld, betonte das Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb). Wird die volle Rente bezogen, entfällt dieser Anspruch. Wer also mit 63 in Teilzeitrente mit 99,99 Prozent geht, verliert zwar wenige Cent im Monat, hat im Fall einer Langzeiterkrankung aber auch nach sechs Wochen noch Anspruch auf Krankengeld.

Gehalt und Rente kassieren: Lohnt sich das für alle?

Dieses Modell lohnt sich aber nicht für alle. Geht man vorzeitig mit Abschlägen in Rente – etwa nach 35 Beitragsjahren – lässt sich die Einbuße womöglich nicht mehr ausgleichen. Es werden nämlich für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, 0,3 Prozent abgezogen – maximal 14,4 Prozent. Auch nach Erreichen des Renteneintrittsalters bleibt der Abschlag.

Wann sich der Renteneintritt für wen am meisten lohnt, muss immer individuell entschieden werden. Interessierte können sich bei der Rentenversicherung beraten lassen. Derweil erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Februar wichtige Renten-Post.

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