Antrag auf Teilrente: „Zusätzliche Entgeltpunkte“ – für wen sich das lohnt

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Viele Menschen möchten trotz Erreichen des Rentenalters weiterhin arbeiten. Für sie kann es Sinn ergeben, eine sogenannte Teilrente zu beantragen.

München – Teilrenten wurden in Deutschland mit der Rentenreform im Jahr 1992 eingeführt, schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB). Ende des Jahres 2023 nahmen rund 43.000 Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent oder mehr in Anspruch.

Bei der Teilrente kann die Höhe der erhaltenen Rente selbst bestimmt werden

Eine Teilrente ist nichts anderes als eine flexible Form der Altersrente. Wer mindestens 63 Jahre alt ist, kann einen Teil der Altersrente beziehen. Bei Schwerbehinderten kann die Teilrente sogar früher erhalten werden. Der Umfang der Teilrente kann dabei zwischen zehn und 99,99 Prozent der Altersrente frei bestimmt werden. Daneben ist es möglich, beliebig viel zu arbeiten und Geld zu verdienen. Die Teilrente soll einen flexiblen Übergang in die Rente ermöglichen.

Bereits seit vielen Jahren gibt es die Teilrente in Deutschland. Sie stellt eine flexible Form der Altersrente dar, die für einige attraktiv sein kann. (Symbolbild) © Zoonar/Imago

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gibt als größten Vorteil der Teilrente an, dass Versicherte selbst bestimmen können, in welchem Maß sie noch arbeiten und wann sie in den Ruhestand gehen wollen. Entgeltpunkte, die während einer Teilrente erworben werden, wirken sich mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend zum 1. Juli rentensteigernd aus. Der Rentenanteil, auf den zunächst verzichtet wird, wird später mit einem geringeren oder ohne Abschlag gezahlt.

Teilrente kann von vielen beantragt werden – wird sie aber nicht

Um eine Teilrente zu erhalten, müssen die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sein. Das gilt bei der Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung, für langjährig Versicherte oder besonders langjährig Versicherte sowie nach Erreichen der Regelaltersrente. Die Teilrente muss mit dem Antrag auf Altersrente beantragt werden. Wer einen ausgewählten Prozentsatz der Auszahlung später ändern möchte, kann das mit einem weiteren Antrag tun. Hinzuverdienstgrenzen gibt es seit dem Jahr 2023 nicht mehr.

Neben dem Erhalt der Teilrente muss nicht zwingend weitergearbeitet werden. Das bietet sich vor allem für Menschen mit zusätzlichen Versicherungszeiten an, etwa bei der Kindererziehung oder Pflege. Wie ihre-vorsorge.de schreibt, ist die Teilrente vor allem bei Rentnern beliebt, die ihre Partner häuslich pflegen. Diese erhalten „zusätzliche Entgeltpunkte für ihre Pflegetätigkeit im familiären Bereich“, wird die DRV zitiert. Laut BPB wird die Teilrente aber nicht wirklich angenommen, weniger als ein Prozent der Renten-Neuzugänge entscheiden sich dafür. (rd)

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