Aktivrente ab 2026: Was bereits beschlossen ist – und welche Fragen noch offen sind

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Die Aktivrente startet 2026 und soll das Arbeiten im Ruhestand attraktiver machen. Doch einige Gruppen bleiben außen vor.

München – Die Aktivrente ist beschlossene Sache: Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Dieses Modell soll ältere Menschen motivieren, freiwillig über das Rentenalter hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Bundeskanzler Friedrich Merz bestätigte im ZDF-Sommerinterview, dass die Einführung der Aktivrente eine zentrale Maßnahme der Regierung sei, um das Rentensystem zu stabilisieren.

Ein Rentner, der 50-Euro-Scheine in den Händen hält.
Ab 1. Januar 2026 dürfen Rentner über der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. © Michael Bihlmayer/IMAGO

Gleichzeitig betont der Bundeskanzler, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, ohne Zwang oder Anhebung des Rentenalters. Doch obwohl das Konzept schon jetzt für Diskussionen sorgt, bleiben viele Details noch unklar. Der Beschluss wurde am 29. August 2025 von der schwarz-roten Bundesregierung gefasst und soll einen finanziellen Anreiz für längeres Arbeiten schaffen. Einzelheiten zu Anspruchsberechtigten, Anrechnungsregelungen und Übergangsbestimmungen werden erst mit dem Gesetzesentwurf und dessen Begründung konkretisiert.

Wie funktioniert die Aktivrente?

Die Aktivrente richtet sich ausschließlich an Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und freiwillig beruflich aktiv bleiben möchten. Dieser Freibetrag tritt zum Grundfreibetrag im Einkommensteuerrecht hinzu und reduziert somit die Steuerbelastung für erwerbstätige Rentner erheblich. Gleichzeitig bleibt die gesetzliche Rente in voller Höhe bestehen. Die Idee dahinter: Rentner sollen durch die steuerlichen Vorteile motiviert werden, ihre Erfahrung und ihr Fachwissen weiterhin in den Arbeitsmarkt einzubringen.

Für Frührentner, die bereits vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind und neben ihrer Rente arbeiten, ist keine steuerliche Begünstigung vorgesehen. Im Jahr 2024 waren dies rund 559.000 Menschen, die eine vorgezogene Altersrente bezogen. Ob der endgültige Gesetzesentwurf Ausnahmen oder Sonderregelungen vorsehen wird, bleibt abzuwarten. Es ist daher ratsam, geplante Erwerbstätigkeiten mit Bedacht und unter Berücksichtigung der finalen Gesetzesfassung zu planen.

Besonders betroffen sind Rentner, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund langer Versicherungszeiten früher in den Ruhestand gewechselt sind. Die Aktivrente könnte für viele Rentner einen finanziellen Vorteil bieten, doch die wirtschaftlichen Folgen sind umstritten.

Kritik an Aktivrente – Institut der deutschen Wirtschaft befürchtet Steuerausfälle in Milliardenhöhe

Während die Bundesregierung davon ausgeht, dass das Aktivrente-Modell das Rentensystem entlastet, warnen Wirtschaftsinstitute vor hohen Kosten. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schätzt, dass die steuerlichen Vorteile zu jährlichen Steuerausfällen von bis zu 2,8 Milliarden Euro führen könnten.

Zusätzlich bestehen noch offene Fragen zur genauen Umsetzung im Einkommensteuerrecht und zu möglichen Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Zudem bleibt fraglich, ob das Modell tatsächlich mehr Menschen dazu motiviert, länger zu arbeiten. Laut einer Studie des IW spielen für viele ältere Arbeitnehmer soziale Kontakte und Spaß an der Arbeit eine größere Rolle als finanzielle Anreize.

Was bedeutet die Aktivrente für Rentner?

Für Rentner, die nach der Regelaltersgrenze arbeiten möchten, eröffnet die Aktivrente neue Möglichkeiten, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Wer von der Regelung profitieren will, sollte rechtzeitig planen. Es ist wichtig, die eigene Steuersituation zu prüfen und sich frühzeitig mit Arbeitgebern oder Auftraggebern abzustimmen.

Frührentner sollten die weitere Gesetzgebung aufmerksam verfolgen, da Änderungen während des Gesetzgebungsverfahrens möglich sind. Gleichzeitig steht der sogenannte „Boomer-Soli“ zur Debatte – dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Beitrag der Babyboomer-Generation zur Stabilisierung des Rentensystems. (nf)

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