Ab Juli: Bekomme ich den Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente? Spezifischer Zeitraum entscheidend

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Freude im Briefkasten: Im Juli bekommen drei Millionen Rentner und Rentnerinnen Bescheid, wie hoch ihr Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente ausfällt. © Montage

Ein Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente kommt ab Juli 2024. Aber nicht jeder Rentner hat Anspruch. Was Sie wissen müssen.

Kassel – Im Juli erwartet etwa drei Millionen Menschen eine zusätzliche Zahlung zu ihrer Erwerbsminderungsrente. Dies ist die erste Auszahlung dieser Art, wie die Deutsche Rentenversicherung bekannt gibt. Nur Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in einem bestimmten Zeitraum begonnen hat, sind berechtigt, diesen Zuschlag zu erhalten.

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente: Bislang haben nur Neu-Rentner profitiert

Eine Anhebung der Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich nichts Neues. Insbesondere in den Jahren 2014 und 2019 gab es laut der Deutschen Rentenversicherung signifikante Verbesserungen. Allerdings hätten nur diejenigen profitiert, die frisch in Rente gingen. „Menschen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente erhielten, wurden nicht erreicht“, so die Versicherung auf ihrer Webseite.

Personen, die aufgrund von Gesundheitsproblemen nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten und das Rentenalter noch nicht erreicht haben, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Es wird zwischen vollständiger und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. In beiden Fällen dient die Rente dazu, das fehlende Einkommen zu ersetzen oder zu ergänzen.

Volle und teilweise Erwerbsminderung (EM)

Wer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die drei Stunden beziehen sich nicht nur auf den eigenen Job, sondern auf alle Tätigkeiten.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Menschen, die zwar mehr als drei, aber nur noch weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können.

Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente: Anspruch wird automatisch geprüft – Bescheid kommt im Juli 2024

Jeder, dessen Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen hat, erhält nun grundsätzlich einen Zuschlag. Es ist nicht notwendig, einen Antrag für den Zuschlag zu stellen. Die Rentenversicherung überprüft automatisch, wer berechtigt ist und zahlt den Zuschlag automatisch aus.

Diejenigen, die für den Zuschlag berechtigt sind, erhalten im Juli einen Bescheid. Darin werden die Höhe und der Zeitraum der Zahlung angegeben. „Der Bescheid gilt zunächst für die Zeit bis zum 30. November 2025, denn die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags erfolgen in zwei Stufen“, so die Deutsche Rentenversicherung. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der Rente in einer Summe ausgezahlt.

„Notlösung für drei Millionen Rentnerinnen und Rentner“: VdK erklärt Grund für Auszahlungsverfahren

Die Höhe des Zuschlags hängt vom Rentenbeginn der betreffenden Person ab. Von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent des Zahlbetrags, von Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent.

„Grund für die Vorgehensweise bei der Zahlung der Zuschläge sind nach DRV-Angaben technische und organisatorische Umsetzungsprobleme“, schreibt der Sozialverband VdK Deutschland. „Für die über drei Millionen EM-Rentnerinnen und -rentner bedeutet diese Regelung eine Notlösung. Allerdings wird nach Ansicht des Sozialverbands VdK die behelfsmäßige Auszahlung mit dem tatsächlichen Zuschlag vergleichbar sein und sich nur in wenigen Fällen um kleinere Beträge unterscheiden.“ (moe/ful)

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