Weniger Geld trotz Rentenerhöhung – Wie Rentner die Grundrente aufstocken können

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Millionen Ruheständler erhalten seit Juli mehr Rente. Das hat Auswirkungen auf die Grundrente. Die Lohnsteuerhilfe rät Rentnern zum Handeln.

Berlin – Zum 1. Juli 2024 haben rund 21 Millionen Rentner eine Rentenerhöhung um 4,57 Prozent erhalten. Der höhere Rentenwert wirkt sich auf die geltenden Freibeträge und Grenzwerte aus, die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zur Berechnung der Grundrente nutzt. Je nach individueller Situation kann das zu Verminderungen führen. Laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) können Rentner durch einen Trick das Einkommen drücken, was verhindert, dass sie aus der Grundrente „herausfallen“.

Was ist der Grundrentenzuschlag?

Beim Grundrentenzuschlag (allgemein auch einfach als Grundrente bekannt) handelt es sich nicht um einen separaten Einkommensfaktor, sondern sie fließt als individueller Zuschlag mit in die Rente ein und soll eine langjährige Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen belohnen. Sie soll die Rente aufstocken, ist aber – im Gegensatz zu etwa dem Wohngeld oder der Grundsicherung – keine extra zu beantragende Sozialhilfeleistung.

Korrespondenz der Deutschen Rentenversicherung mit Brille und Euromünzen.
Korrespondenz der Deutschen Rentenversicherung mit Brille und Euromünzen (Symbolfoto). Millionen von Rentnern erhalten seit Juli mehr Rente. Das hat Auswirkungen auf die Grundrente. Die Lohnsteuerhilfe rät Rentnern zum Handeln. © IMAGO/Guido Schiefer

Den Anspruch und die Höhe dieses Zuschlags berechnet die Deutsche Rentenversicherung individuell anhand daran, wann und wie viel die Rentner jeweils eingezahlt haben. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab, liegt der Grundrentenzuschlag durchschnittlich bei einer monatlichen Summe von 86 Euro. Aktuell erhalten 1,1 Millionen Deutsche einen Grundrentenzuschlag.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Alle Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Zuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren gibt es aktuell eine Staffelung in der Auszahlungshöhe. Den vollen Zuschlag erhalten Rentner erst ab 35 Jahren Grundrentenzeit. Zu den bei der DRV berücksichtigten Grundrentenzeiten gehören:

  • Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit
  • Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
  • Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
  • Ersatzzeiten (wegen Kriegsdienst, Kriegsgefangenenschaft oder politischer Haft in der DDR)

Laut der Deutschen Rentenversicherung findet jedes Jahr im Herbst eine Überprüfung des jeweiligen Einkommens statt. Anschließend meldet das Finanzamt die ermittelten Daten des vorletzten Jahres – zum Beispiel im Herbst 2024 das Einkommen von 2022. Dieses Einkommen von 2022 würde dann auf den Grundrentenzuschlag ab 1. Januar 2025 angerechnet. Wie die DRV mitteilt, kann sie ein aktuelleres Einkommen nicht berücksichtigen.

Zu hohe Rente kann Anspruch auf Grundrente beeinträchtigen

Wichtig dabei: Um die Grundrente zu erhalten, darf das eigene Einkommen nicht zu hoch und nicht zu niedrig sein. Damit die DRV Beitragsleistungen in die Rentenversicherung zur Berechnung des Grundrentenzuschlags einbeziehen kann, müssen diese aus einem Einkommen stammen, das mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten beträgt. Wenn zum Beispiel im Jahr 2023 der monatliche Durchschnittsverdienst rund 3.595 Euro beträgt, müsste der monatliche Bruttoverdienst eines Einzahlers bei mindestens 1.079 Euro liegen, damit die Rentenversicherung diese Zeit für die Berechnung des Zuschlags berücksichtigt.

Laut der Lohnsteuerhilfe erhielten Rentner im Jahr 2024 bei einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 1.375 Euro die volle Grundrente. Für Ehepaare betrug die Grenze 2.145 Euro, Einkünfte darüber wurden nur noch zu 60 Prozent angerechnet. Wer zu viel verdient, erhält entweder einen reduzierten Rentenzuschlag – oder gar keinen mehr. Je nachdem, wie hoch die Rente ausfällt, verändert sich auch der jeweilige Freibetrag.

Lohnsteuerhilfe rät zu schneller Steuererklärung, um Grundrente zu „retten“

Die Lohnsteuerhilfe rät dazu, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen, um das Einkommen zu drücken, das die DRV für die Berechnung der Grundrente heranzieht. So können Rentner in bestimmten Fällen eine höhere Grundrente erhalten. Verpflichtend ist das allerdings nicht: Viele Rentner, die eine Grundrente beziehen, zahlen keine Einkommenssteuer, weswegen sie auch keine Erklärung abgeben.

Allerdings können verschiedene steuerlich absetzbare Ausgaben dafür sorgen, dass das eigene Einkommen durch die Abgabe einer Steuererklärung sinkt. Das wiederum kann dazu führen, dass Rentner unter den Schwellenwert für die Grundrente fallen. Unter anderem sind die folgenden Posten absetzbar:

  • Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Private Versicherungen (Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Unfallversicherung, Zahnzusatzversicherung, Risikolebensversicherung)
  • Krankheitskosten (Zahnersatz, Brille, Rollator)
  • Pflegeheimkosten (minus der zumutbaren Eigenbelastung)
  • Freibeträge für Kinder
  • Kirchensteuer

Rentner können eine freiwillige Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Zum Beispiel läuft erst am 31. Dezember 2024 die Frist für die freiwillige Steuererklärung 2020 ab. So können Rentner entweder einen erstmaligen Grundrentenanspruch erwirken oder eine Erhöhung erzielen. Die Lohnsteuerhilfe rät zu einer möglichst schnellen Abgabe der Steuererklärung, da das Finanzamt die Daten am 31. Oktober abruft – ein Steuerbescheid, der dann schon vorliegt, kann die neue Berechnung der Grundrente beeinflussen.

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