Verdienstgrenze und Versicherungsbeiträge: Worauf Sie beim Minijob in der Rente achten sollten

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Viele Menschen gehen auch in der Rente noch einer Erwerbstätigkeit nach. Besonders beliebt sind Minijobs. Das kann die monatliche Rente sogar erhöhen.

Bremen – Der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente kann schon mal für Kopfschmerzen sorgen. Viele Rentner wägen ab, ob sie nach 45 Beitragsjahren schon vorzeitig in den Ruhestand wechseln oder noch weiter arbeiten wollen. Aber auch nach Erreichen des regulären Rentenalters geht für einige die Erwerbstätigkeit weiter. Doch das ist nicht ohne Fallstricke.

Rente und Minijob: Gibt es eine Hinzuverdienstgrenze?

Die Flexirente bietet eine Möglichkeit, den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand individuell zu gestalten. Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten zwischen 63 und 67 Jahren im vergangenen Jahr auf 1,67 Millionen gestiegen. Auf Minijob-Basis dürfen Beschäftigte im Schnitt maximal 538 Euro pro Monat verdienen.

Dank der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze im vergangenen Jahr können Frührentner nun unbegrenzt dazuverdienen, wenn sie weiterhin arbeiten möchten. Abzüge müssen sie nicht befürchten. Vor der Gesetzesänderung war dies erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze möglich.

Wollen Rentnerinnen und Rentner im Ruhestand noch arbeiten, gibt es einiges zu beachten.
Wollen Rentner im Ruhestand noch arbeiten, gibt es einiges zu beachten. © Michael Gstettenbauer/imago

Bei Erwerbsminderungsrenten gibt es jedoch weiterhin eine Hinzuverdienstgrenze, die jährlich neu festgelegt wird. Im Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 18.558,75 Euro (Stand: 2024). Wenn das Einkommen die Grenze übersteigt, drohen Rentenabzüge. In der Regel ist dies bei einem Minijob aber nicht der Fall. Die Hinzuverdienstgrenze für teilweise Erwerbsminderungsrenten beträgt 37.117,50 Euro.

Rentenansprüche durch Minijob verbessern

Bei anderen Rentenarten können jedoch unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen gelten. Zum Beispiel liegt der Freibetrag für Witwenrenten nur bei 992,64 Euro. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist der Nettobetrag entscheidend. Demnach können Minijob sowie Alters- oder Frührente die Witwenrente mindern. Zudem muss das Einkommen unabhängig von der Hinzuverdienstgrenze versteuert werden, wenn es den steuerlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr 2024 übersteigt.

Ein Vorteil bei vorgezogener Altersrente und Minijob ist vor allem: Die Rentenansprüche können verbessert werden, sofern Sie weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Das sind bei einer geringfügigen Beschäftigung meist wenige Euro im Monat. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhöht sich die Rente bei einem monatlichen Verdienst von 538 Euro nach einem Jahr um fünf Euro. Zudem wird die Mindestversicherungszeit für die Rente angerechnet.

Doch Vorsicht: Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht werden nur anteilig Entgeltpunkte gewährt. Darüber hinaus verzichtet man damit auf die Vorteile des Einzahlens in die Rentenversicherung, wie beispielsweise den Anspruch auf Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen.

Können Rentner mehrere Minijobs haben?

Es besteht auch die Möglichkeit, als Rentner mehreren Minijobs nachzugehen. Dabei darf jedoch der Durchschnittsverdienst pro Monat nicht mehr als 538 Euro betragen. Nach Angaben der Minijobzentrale werden alle Tätigkeiten sonst versicherungspflichtig und gelten nicht mehr als Minijobs. Dies gilt auch für das Überschreiten der jährlichen Verdienstgrenze von 6456 Euro im Jahr 2024.

Im Rentenalter arbeiten Menschen nicht nur aus finanziellen Gründen. Laut einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind für die meisten Befragten vor allem soziale und persönliche Motive ausschlaggebend – beispielsweise der Wunsch, weiterhin eine Aufgabe zu haben. Vielen bleibt jedoch angesichts drohender Altersarmut kaum etwas anderes übrig.

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