Rentenerhöhung im Juli birgt Steuerfalle: Welche Rentner betroffen sind

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Kommentare

Im Juli gibt es für viele Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Doch nicht für alle ist die Erhöhung eine gute Nachricht, da sie in die Steuerpflicht rutschen könnten.

Berlin – Millionen Rentnerinnen und Rentner freuen sich über mehr Geld ab Juli. Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli um 3,74 Prozent. Da die Löhne in Deutschland wachsen, profitieren Seniorinnen und Senioren von einer Rentenanpassung. Zugleich wird die Rentenerhöhung die Steuerlast für einige Menschen erhöhen. Was bedeutet das konkret?

Rentenerhöhung im Juli – Steuerfalle für Senioren und Seniorinnen?

Durch die Rentenerhöhung müssen viele Rentner erstmals Steuern zahlen. Denn einige Rentner könnten dadurch über die Grenze des Grundfreibetrags rutschen. Der Grundfreibetrag legt fest, ab welcher Einkommenshöhe in Deutschland Steuern fällig werden. Seit Januar 2025 hat sich der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer bei Renten geändert. Für Alleinstehende liegt er nun bei 12.096 Euro, während Paare mit Zusammenveranlagung 24.192 Euro steuerfrei verdienen können. Bis zu diesen Beträgen fällt keine Einkommenssteuer an.

Ab Juli 2025 greift die Erhöhung des Rentenwerts. Doch manche müssen länger auf das Geld warten als andere. Aber warum?
Ab Juli 2025 greift die Erhöhung des Rentenwerts. Doch manche müssen länger auf das Geld warten als andere. Aber warum? © IMAGO

Durch die Rentenerhöhung steigt das Einkommen über den Grundfreibetrag. Die Rentenerhöhung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Steuern anfallen. Rentner können verschiedene Ausgaben, wie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, steuerlich geltend machen. Hinzu wirkt sich eine nachträgliche Anpassung an die gestiegenen Pflegekosten aus die Auszahlung der Rentenerhöhung aus: Zum Juli 2025 wird von der laufenden Monatsrente der erhöhte Pflegeversicherungsbetrag einbehalten.

Erhöhung der Rente – was das für die Besteuerung der Rente bedeutet

Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt seit 2023 pro Renteneintrittsjahrgang um 0,5 Prozentpunkte. Für 2024 beträgt der Besteuerungsanteil 83 Prozent der Rente, für 2025 sind es 83,5 Prozent. Der steuerfreie Rentenanteil (Rentenfreibetrag) liegt bei 16,5 Prozent.

Renten sind grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. Alles das, was Sie für die Altersvorsorge aufwenden, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte besteuert. Entscheidend für die Besteuerung der Renteneinkünfte ist das dem Jahr des Rentenbeginns. 

Steuerlast für Rentnerinnen und Rentner wächst

Bereits im Januar 2025 sorgten Zahlen zur Renten-Besteuerung für Aufruhr. Rentnerinnen und Rentner müssen im neuen Jahr voraussichtlich 4,1 Milliarden Euro mehr Steuern zahlen als 2024. Die Summe dürfte von 58,6 auf 62,7 Milliarden Euro steigen, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage der BSW-Chefin Sahra Wagenknecht hervorgeht.

Es handelt sich um Einkommensteuer von Steuerpflichtigen, die Renten- und gegebenenfalls weitere Einkünfte, zum Beispiel aus einer Arbeit, haben. 2021 flossen dadurch erst 51,4 Milliarden Euro an den Staat. Im Jahr darauf waren es 54,8 Milliarden und 2023 dann 55,7 Milliarden Euro.

Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die 2025 neu in die Besteuerung rutschen, dürfte bei rund 73.000 liegen, wie aus der Regierungsantwort weiter hervorgeht. Es dürfte dann 6,578 Millionen steuerbelastete Steuerpflichtige mit Renten- und gegebenenfalls weiteren Einkünften geben. Allerdings fehlen bei diesen Zahlen noch Angaben zu den Rentnerinnen und Rentnern, die bei der Steuer durch einen Grundfreibetrag voll entlastet werden. (bohy mit Material der dpa)

Auch interessant

Kommentare