4,1 Milliarden Euro Steuern mehr bei der Rente: Diese Änderungen müssen Rentner kennen

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Zum 1. Juli 2025 steigt der Rentenwert. Dadurch werden Zehntausende weitere Rentner steuerpflichtig. Es warten aber auch weitere Änderungen auf Ruheständler.

Berlin – Im Jahr 2025 werden die deutschen Rentner erstmals mehr als 60 Milliarden Euro an Einkommenssteuern zahlen. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage von BSW-Chefin Sahra Wagenknecht im Bundestag hervor. Demnach rechnet die Regierung mit 62,7 Milliarden Euro an tariflicher Einkommenssteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften.

Im Vergleich zum vergangenen Jahr wäre das ein Anstieg um 4,1 Milliarden Euro oder knapp sieben Prozent. Die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski weist zugleich darauf hin, dass ab dem Jahr 2021 noch keine statistische Auswertung der Einkommenssteuerbescheide vorliegt und diese Zahlen „mit einem Mikrosimulationsmodell auf der Basis der fortgeschriebenen Lohn- und Einkommenssteuerstatistik 2020 ermittelt“ wurden.

Rente im Jahr 2025: Mehr als 70.000 zusätzliche Rentner werden durch Erhöhung steuerpflichtig

Aufgrund der Erhöhung des Rentenwerts zum 1. Juli um 3,51 Prozent wird die Zahl der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften laut dem Finanzministerium um 73.000 auf dann 6,578 Millionen steigen. Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung ab Juli erst Ende März ermittelt werden kann, wenn alle notwendigen Daten vorliegen.

Die geplante Rentenerhöhung ist eine von fünf Änderungen für Rentner im Jahr 2025, die die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) auflistet. So steigt auch der Grundfreibetrag. Lag dieser 2024 noch bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 für Paare, sind es nun 12.096 Euro respektive 24.192 Euro. Liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte unter dieser Grenze, muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Muss künftig eine Steuererklärung abgegeben werden? Für Zehntausende Rentner hat die steigende Rente nicht nur erfreuliche Folgen. © IMAGO / Zoonar

Arbeiten Rentner weiterhin und befinden sich im Lohnsteuerverfahren, gelten demnach nochmals spezielle Regelungen zur Abgabepflicht. Wichtig ist, dass es nicht genügt, auf eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der Steuererklärung zu warten. Sind die Einkünfte höher als der Grundfreibetrag, besteht eine Pflicht zur Abgabe.

Grundrentenzuschlag: Gesamtbetrag der zu berücksichtigenden Einkünfte für die Rente steigt 2025

Erhöht wurden die Einkommensgrenzen zum steuerfreien Grundrentenzuschlag. Dieser steht Bürgern zu, die mindestens 33 Jahre rentenversichert waren, aber weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten haben.

Der Grundrentenzuschlag steht seit dem 1. Januar 2025 Rentnern zu, deren Gesamtbetrag ihrer monatlichen Einkünfte maximal 1438 Euro für Alleinstehende oder höchstens 2243 Euro für Paare beträgt. Dabei wird immer das zu versteuernde Einkommen des vorvergangenen Jahres berücksichtigt, aktuell also das aus dem Jahr 2023. Das über der Grenze liegende Einkommen wird auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.

Hand hält Bündel Geldscheine
Mehr Rente, höherer Grundfreibetrag, Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente steigt: Im Jahr 2025 verändert sich einiges für Ruheständler. © IMAGO / Guido Schiefer

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente steigt der Betrag, der hinzuverdient werden darf. Dieser liegt nun bei einer vollen Erwerbsminderung in Höhe von 19.661,25 Euro im Jahr, bei einer teilweisen Erwerbsminderung können es bis zu 39.322,50 Euro sein.

Rentenfreibetrag: Wert sinkt 2025 um 0,5 Prozentpunkte auf 16,5 Prozent

Seit 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente pro Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt um einen Prozentpunkt. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente besteuern, der Rentenfreibetrag liegt also bei 16,5 Prozent.

Der Rentenfreibetrag gilt in der Regel für die gesamte Laufzeit der Rente und wird erst ab dem Jahr festgeschrieben, das auf das Jahr des ersten Rentenbezugs folgt. Denn in der Regel wird erst in jenem zweiten Rentenjahr ganzjährig Rente bezogen.

Nach aktuellem Stand sinkt der Rentenfreibetrag im Jahr 2058 auf null. Demnach müssen alle Bürger, die in jenem Jahr oder später in Rente gehen, ihre komplette Rente versteuern. (mg)

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