Wichtige Renten-Post kommt im Februar: Darum ist der Brief an alle so wichtig
Arbeitnehmer erhalten bald Renten-Post vom Arbeitgeber. Sie sollten diese kontrollieren, sonst droht eine niedrigere Rentenhöhe.
München – Während Politiker bei ihren Debatten vor der Bundestagswahl die Rente weitgehend ausspart, läuft im System der gesetzlichen Rentenversicherung der Alltag normal weiter. Bis Ende Februar erhalten Arbeitnehmer entsprechend Post von ihrem Arbeitgeber, die für ihre Rente entscheidend ist. Konkret enthält diese die an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung.
Darin finden sich Angaben zur Beschäftigungsdauer und zur Höhe des jeweiligen Verdienstes. Versicherte sollten die Daten immer prüfen, mahnt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sie sind wichtig für die spätere Rente. „Falsche Angaben können die spätere Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche negativ beeinflussen“, heißt es in einer Mitteilung der DRV.
Renten-Post für Arbeitnehmer: Rentenversicherung empfiehlt Kontrolle – sonst drohen Folgen im Ruhestand
Die Dauer der Erwerbstätigkeit und die Höhe des Gehalts sind tatsächlich entscheidend für die Rente. Die Beschäftigungsdauer ist etwa für die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten bedeutend. Wer etwa abschlagsfrei vor der eigentlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand will, also die umgangssprachliche Rente mit 63 nutzt, muss 45 Beitragsjahre vorweisen können. Neben dieser Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es zudem die Rente für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren. Auch hier ist es wichtig. Zudem gilt die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Rente von mindestens fünf Jahren in der DRV.

Das Gehalt wiederum bestimmt, wie viele Entgeltpunkte Arbeitnehmer pro Jahr sammeln. Die Anzahl der umgangssprachlichen Rentenpunkte hängt davon ab, wie hoch das Gehalt im Vergleich zum Durchschnitt aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist. Wer genau im Schnitt liegt, bekommt etwa einen Punkt. Die über das Berufsleben angesammelten Punkte bestimmen die Höhe der späteren gesetzlichen Rente. Deshalb ist entscheidend, ob die Angaben zum Gehalt korrekt sind.
Bei Fehlern in der Jahresmeldung zur Rente sollten Beschäftigte auf den Arbeitgeber zugehen
Beschäftigte sollten nach dem Erhalt ihrer Jahresmeldung deshalb immer ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst prüfen, empfiehlt die DRV. Bei Fehlern sollten sie den Arbeitgeber informieren und um eine Korrektur bitten.
Die Jahresmeldung dient laut der DRV zusätzlich als Nachweis über gezahlte Rentenbeiträge und bestehende Rentenansprüche. Deshalb sollte die Jahresmeldung bis zum Renteneintritt aufbewahrt werden, heißt es in der Mitteilung. Wenn es Fehler gibt, könnten Betroffene dann nachweisen, wann sie gearbeitet haben – und wie hoch das Gehalt war.