Bundesrat stimmt weitreichender Änderung für Erwerbsminderungsrente zu
Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten dürfen künftig bis zu sechs Monate mehr arbeiten. Damit können sie ihre Leistungsfähigkeit erproben.
Berlin - In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat am Freitag den Weg zu Anpassungen im Sozialgesetzbuch freigemacht. Er stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Damit können Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten künftig bis zu sechs Monate lang einer Tätigkeit nachgehen, die den bewilligten Umfang überschreitet. Sie können also ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erproben. In diesem Zeitraum werden sie weiterhin einen unverminderten Anspruch auf die gewährte Rente haben.
Positive Reaktion auf Anpassung der Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrenten können ausgezahlt werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage sind, in einem Umfang von täglich mindestens sechs Stunden einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderung, sofern die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer täglichen Arbeitsleistung von maximal drei Stunden kann gegebenenfalls ein Anspruch auf die volle Erwerbsminderung geltend gemacht werden.

Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, begrüßte in einer Stellungnahme die Entscheidung: „Für Rentenbeziehende wird mit der Regelung Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit ausweiten.“
Erhöhung der Erwerbungsminderungsrente im Jahr 2024
Für Gross bedeutet die Änderung aber auch: „Mit der Regelung kann der Weg vom Bezug einer Erwerbsminderungsrente in eine Beschäftigung erleichtert werden. Dies trägt dazu bei, den Betroffenen die Teilhabe am Arbeitsleben und die Erzielung von Erwerbseinkommen zu ermöglichen sowie dringend benötigte Fach- und Arbeitskräfte zu sichern.“
Rund drei Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten können sich darüber hinaus über ein sattes Plus im kommenden Jahr freuen. Denn am 1. Juli 2024 treten neue Regelungen in Kraft, laut denen sie bis zu 7,5 Prozent zusätzlich ausgezahlt bekommen. Außerdem erhöhen sich die Beträge, welche Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentner hinzuverdienen dürfen. Das kommende Jahr wird aber noch weitere Neuerungen für Rentner bereithalten.