CDU würde Bürgergeld abschaffen: Lauterbach wettert gegen Vorstoß

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 17. Januar 2024 in Berlin. © IMAGO/Emmanuele Contini

Wäre die CDU in der Regierung, würde sie als Erstes das Bürgergeld abschaffen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach kritisiert das. Dies sei ein klares Beispiel, wie die AfD die CDU vor sich hertreibe.

Berlin – Immer wieder muss sich die CDU den Vorwurf gefallen lassen, AfD-Rhetorik zu übernehmen. Diesmal kritisierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Aussagen des CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann als „unmoralisch“. Sollten die Christdemokraten Teil der nächsten Regierung sein, würden sie als ersten Schritt das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abschaffen, hatte Linnemann der Bild am Sonntag gesagt. Damit bediene sich der CDU-Politiker rhetorisch einem Dauervorwurf der Alternative für Deutschland (AfD), urteilte Lauterbach.

CDU will Bürgergeld abschaffen, Lauterbach findet Argumentation „unmoralisch“

Die öffentliche Diskussion ist im Falle des Bürgergelds gespalten. Immer wieder wird der Vorwurf laut, Arbeit lohne sich nicht mehr. Dabei beweisen zahlreiche Studien, wie etwa eine Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts ifo, dass Arbeit in Deutschland immer zu höheren Einkommen führt als Nichtstun. Auch eine Flucht aus der Beschäftigung in die Grundsicherung sei nicht zu beobachten, so Wissenschaftler. Das Bürgergeld hatte Hartz IV zum 1. Januar 2023 abgelöst.

„Bürgergeld hat Hartz4 ersetzt, ein wichtiger Fortschritt“, betonte Gesundheitsminister Lauterbach in einem Beitrag auf der Plattform X (vormals Twitter) am Sonntag. Im Hinblick auf die Äußerungen Linnemanns ergänzte der Minister: „Weil auch viele Menschen mit Migrationshintergrund es bekommen, Dauervorwurf der AfD, will ⁦die CDU ⁩zurück zu Hartz 4.“ Dies sei ein klares Beispiel, wie die Alternative für Deutschland die CDU vor sich hertreibe, so Lauterbach weiter und kommentierte dazu: „Unmoralisch!“

Bürgergeld: Linnemann will Sanktionen für Job-Verweigerer verschärfen

Neben der Abschaffung der neu eingeführten Grundsicherung will Linnemann auch die Sanktionen verschärfen. Wer sich weigere, zu arbeiten, obwohl er könne, müsse mit harten Sanktionen rechnen, sagte der CDU-Politiker der Bild am Sonntag. Auch eine Vermögensprüfung solle wieder „ab dem ersten Tag Sozialgeldbezug [...] gelten“, so Linnemann.

Ein härteres Vorgehen plant indes auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Wer sich sträube, einen Job anzunehmen, werde in Zukunft für einen gewissen Zeitraum kein Geld mehr erhalten, hieß es. Diese Regelung ist nach Informationen des Spiegel zunächst bis Februar 2026 befristet.

Bürgergeld-Kürzung: Bundesverfassungsgericht betont Verhältnismäßigkeit der Sanktionen

Der Spielraum einer solchen Kürzung der Grundsicherung ist allerdings rechtlich beschränkt. Der Regelsatz darf laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 um höchstens 30 Prozent gekürzt werden. Als Begründung nannten die Richter das Grundrecht auf ein Existenzminimum. Ob das Verfassungsgericht schärfere Sanktionen als gerechtfertigt ansehen würde, ist indes fraglich.

Das Arbeitsministerium selbst argumentiert mit einer Sonderregelung, wonach eine vollständige Streichung zulässig sei, wenn sich ein Leistungsempfänger willentlich und ohne wichtigen Grund weigere, ein konkret bestehendes Angebot einer zumutbaren Arbeit anzunehmen. Fest steht indes, dass für den Regelsatz eine nur sehr geringe Bürgergeld-Anpassung geplant ist, denn das Existenzminimum war im vergangenen Jahr an die hohe Inflation angepasst worden. „Wenn jetzt die Inflation deutlich sinkt, wird die nächste Anpassung entsprechend niedrig sein“, so Heil zum Spiegel.

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