ePA-Nutzung: Probleme bei der elektronischen Patientenakte - Teilen von Daten ist schwierig
Für den scheidenden Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist sie neben der Krankenhausreform wohl das wichtigste Projekt seiner Amtszeit. Die elektronische Patientenakte ePA soll die medizinische Versorgung revolutionieren. Viel einfacher als früher sollen Ärzte, Apotheken und Krankenhäusern sehen können, unter welchen Vorerkrankungen Patienten leiden.
Von Anfang an gab es allerdings Bedenken von Datenschützern. Jetzt regt sich erneute Kritik: Anders als der Minister bisher verkünden ließ, könnten Patientinnen und Patienten nicht regeln, wer genau ihre Befunde und Verordnungen sehe, moniert die Stiftung Patientenschutz.
Die Agentur Gematik, die für die Einrichtung der ePA zuständig ist, bestätigt die Darstellung der Patientenschützer: „Der Zugriff auf die neue ePA bezieht sich immer auf eine medizinische Einrichtung und die gesamte ePA", teilt sie auf FOCUS-Anfrage mit. „Dokumente können einzeln verborgen oder gelöscht werden. Diese sind dann für alle medizinischen Einrichtungen gleichermaßen verborgen/gelöscht."
Kein gezieltes Teilen der Daten in der ePA
Viele Versicherte dürften über diese Wendung verärgert sein. Hatte Lauterbach nicht selbst über sein Ministerium mitteilen lassen, dass die volle Souveränität über die Patientendaten bei den Patienten liege? „Versicherte können über die ePA-App entscheiden", heißt es noch heute auf der Website des Ministeriums, „wer auf welche Daten in der ePA zugreifen darf". Mit der Wahlfreiheit ist es aber nicht mehr weit her, wenn einzelne Befunde oder Therapiepläne tatsächlich nur noch für alle anderen sichtbar gemacht oder verborgen werden können. Wer nicht will, dass sein Apotheker weiß, dass er regelmäßig zum Psychotherapeuten geht, muss den Eintrag automatisch auch für den Internisten, den Hausarzt oder den Kardiologen sperren. Datensouveränität ist etwas anderes.
Lauterbach selbst reagierte heute eher ausweichend auf die Kritik. Man habe Sicherheitsbedenken berücksichtigt, sagte er. Patienten dürften sehr wohl autonom abwägen und beispielsweise festlegen, welche Befunde überhaupt in der Patientenakte auftauchten.
Eine bessere Regelung wäre technisch kein Problem
Der Softwareexperte Mark Langguth, selbst lange in leitender Position an der Erstellung der ePA beteiligt, bedauert die neueste Entwicklung. Technisch, sagt er, wäre eine patientenfreundlichere Regelung kein Problem. „Möglicherweise wollen die Verantwortlichen die ePA vereinfachen", sagt Langguth. „Damit sind sie aus meiner Sicht aber über das Ziel hinausgeschossen." Die Akzeptanz der digitalen Neuerung dürfte nach seiner Einschätzung darunter leiden.