Neue Koalition steht: Merz will Ukraine-Flüchtlingen das Bürgergeld streichen

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Die neue Koalition aus CDU, CSU und SPD will Ukraine-Flüchtlingen kein Bürgergeld mehr geben. Das hatte die Union auch schon im Wahlkampf gefordert.

Berlin – Sie steht, die neue Koalition: Union und SPD haben sich am Mittwoch (9. April) auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Bis zuletzt hatten sich die Parteien noch über Steuern, Rente und Migration gestritten – am Ende steht eine Einigung. Für Geflüchtete aus der Ukraine soll es nach Angaben von Table.Media eine bedeutende Änderung geben, die Kanzler in spe Friedrich Merz (CDU) schon im Wahlkampf vehement gefordert hat. Das Bürgergeld wird es nicht mehr für Menschen aus der Ukraine geben.

Kein Bürgergeld mehr für Menschen aus der Ukraine: Das ist der Merz-Plan

Wie aus dem Koalitionsvertrag nun hervorgeht, wird es für Ukraine-Flüchtlinge einen „Rechtskreiswechsel“ geben. Das bedeutet, dass Menschen aus der Ukraine künftig nicht mehr automatisch einen anerkannten Schutzstatus bekommen und damit Zugang zum Bürgergeld erhalten. Stattdessen würden sie mit allen anderen Asylbewerbern gleich gestellt und bekämen bei der Ankunft in Deutschland zunächst nur Asylbewerberleistungen. Das soll schon ab 1. April 2025 gelten.

Damit erhofft sich Merz zwei Dinge: zum einen sollen dadurch mehr Ukrainer und Ukrainerinnen in Arbeit gebracht werden. Nach Angaben des Mediendienstes Integration sind von den 900.000 in Deutschland lebenden Flüchtlinge rund die Hälfte noch arbeitslos gemeldet. Viele von ihnen gelten aber als nicht erwerbsfähig (z.B. weil sie Kinder sind).

Ein Kind mit grüner Jacke hält eine Fahne der Ukraine, die im Wind weht.
Geflüchtete Ukrainer bekommen in Deutschland Bürgergeld. (Symbolfoto) © Heiko Rebsch/dpa

Zweitens erhofft man sich dadurch sinkende Sozialausgaben. Das ist aber ein zweischneidiges Schwert: Während der Bund durch diesen Schritt weniger Ausgaben hätte, blieben die Ausgaben stattdessen bei den Kommunen und Ländern hängen. Die Asylbewerberleistungen werden nämlich von Bund, Land und Kommune aufgeteilt. Die Kommunen ächzen aber jetzt schon unter hohen Ausgaben.

Bereits im Land lebende Ukraine-Flüchtlinge können das Bürgergeld behalten

Unklar ist auch noch, wie genau der Wechsel für Bürgergeld-Flüchtlinge geschehen soll. Bereits im Land lebende Ukrainer und Ukrainerinnen, die schon Bürgergeld bekommen, sind geschützt, ihnen wird das Bürgergeld nicht gekürzt. Es geht also lediglich um jene, die neu nach Deutschland flüchten. Dazu müssen aber auch Absprachen mit den EU-Nachbarländern getroffen werden.

Asylbewerber bekommen nach aktuellem Recht weniger Geld als Bürgergeld-Empfänger. 2025 wurde der Satz nochmal nach unten angepasst. Seit 1. Januar 2025 erhalten Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, 441 Euro pro Monat statt der vorherigen 460 Euro. Paare in einer gemeinsamen Wohnung oder Asylbewerber in Sammelunterkünften erhalten 2025 monatlich 397 statt zuvor 413 Euro. Für Erwachsene unter 25 Jahren, die unverheiratet sind und mit mindestens einem Elternteil zusammenwohnen, sinkt der Satz von 368 Euro auf 353 Euro.

Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten künftig 391 Euro statt 408 Euro. Für Sechs- bis 13-Jährige gibt es 327 statt 341 Euro und für Kinder unter sechs Jahren 299 Euro statt 312 Euro.

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