Lauterbach kündigt Notfallreform an: Was sich bald für Patienten ändert
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will Notaufnahmen entlasten. Dafür hat das Ministerium einige Änderungen geplant.
Kassel – Seit Jahren klagen Ärzteorganisationen und Pflegepersonal über überfüllte Notaufnahmen. Nun tut sich etwas in der medizinischen Versorgungslandschaft in Deutschland. Das von Karl Lauterbach (SPD) geführte Bundesgesundheitsministerium plant eine umfassende Reform der Notfallversorgung.
Reform der Notfallversorung geplant: Was das für die Notrufnummer bedeutet
Das betrifft unter anderem den Notruf. Die Leitstellen unter 112 und die Kassenärztliche Vereinigung unter 116 117 sollen künftig vernetzt werden. Das bedeutet: Wer eine der beiden Nummern anruft, soll in jedem Fall schnell die benötigte Unterstützung erhalten. Bei leichten Beschwerden kann ein Anruf über die 112 auch in einem Besuch einer Arztpraxis münden. Dagegen soll im Notfall über die 116 117 auch ein Krankenwagen losgeschickt werden können.
Lauterbach reformiert Notfallversorgung: Flächendeckende Notfallzentren geplant
Zudem sind Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern geplant, wie aus den Eckpunkten des Ministeriums hervorgeht. Pro 400.000 Einwohner soll es ein Notfallzentrum sowie eine ambulante Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe geben. An einem „gemeinsamen Tresen“ soll dann eine Ersteinschätzung der Beschwerden der Patienten erfolgen.
„Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden. Das muss nicht immer das Krankenhaus sein. In vielen Fällen ist die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller“, sagte Lauterbach dazu. Auch Notfallzentren für Kinder und Jugendliche sind geplant.
Laut einer Modellrechnung des GKV-Spitzenverbandes sind in Deutschland rund 730 integrierte Notfallzentren nötig. Hier sollen Patienten nicht nur kurzfristig benötigten Arzneimitteln bekommen. Ihnen sollen auch Termine für eine Weiterbehandlung angeboten werden. Wer künftig also ernsthafte Beschwerden hat, muss sich in einem Notfallzentrum vorstellen. Dort wird dann über das weitere Vorgehen entschieden.
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„Patienten unnötige Wege ersparen“: Was die Notfallreform von Karl Lauterbach vorsieht
Auch in Sachen Telemedizin soll sich einiges tun. Seit Jahresbeginn gibt es schon das E-Rezept, das digital in einer Arztpraxis ausgestellt wird. Ein solches Rezept kann auch telefonisch oder per Videoanruf ausgestellt werden, wenn Ärzte einen Praxis- oder Klinikbesuch als nicht nötig erachten. Das gilt auch für die elektronische Krankschreibung.
Um behandelt zu werden, müssen Patienten also nicht immer das Haus verlassen. Die telemedizinische Versorgung soll Patienten rund um die Uhr bereitstehen. „Patienten erspart das unnötige Wege und verhindert lange Wartezeiten in Notaufnahmen und Arztpraxen“, erklärte Lauterbach. Beim Hausbesuch und auch in den Notfallzentren soll eine Krankmeldung künftig ausstellbar sein.
Und ab wann soll die Reform kommen? Patienten müssen sich mit dann hoffentlich leereren Notfallambulanzen noch etwas gedulden. Das geplante Gesetz soll ab Anfang 2025 gelten. (kas/dpa)