Rente oder Flexirente? Marktcheck-Expertin klärt auf, „was viele gar nicht wissen“
Wie lässt sich der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibel gestalten und die Rente womöglich sogar noch erhöhen? Mit einigen Tricks ist das möglich.
Frankfurt – Nach jahrzehntelanger Arbeit sehnen sich viele nach dem letzten Arbeitstag. Danach beginnt die wohlverdiente Rente. Einige dagegen wollen die Füße nicht stillhalten und auch im Rentenalter noch weiter Geld dazuverdienen – die sogenannte Flexirente. Eine Finanzexpertin erklärt in der SWR-Sendung „Marktcheck“, wie Sie am meisten bei der Rente herausholen.
Marktcheck-Expertin erklärt: Renteneintritt kann flexibel gestaltet werden
Eigentlich ist die Rente gar nicht so schlecht wie ihr Ruf, erklärte Expertin Barbara Sternberger-Frey in der Sendung. „Was viele gar nicht wissen“, sei, dass die Rente unter Umständen noch erhöht und der Renteneintritt flexibel gestaltet werden kann, betonte die Autorin.

Wie viel Rente es am Ende gibt, hängt unter anderem von den Entgeltpunkten und dem Eintrittsalter ab. Regulär wird die Altersgrenze ohne Abschläge schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ab mindestens 35 Beitragsjahren ist auch die Rente mit 63 Jahren möglich. Dabei muss allerdings womöglich mit Abschlägen gerechnet werden.
Früher in Rente – Abschläge lassen sich mit Sonderzahlung ausgleichen
Die Rentenabschläge lassen sich aber auch durch Sonderzahlungen ausgleichen. Dafür muss ein Alter von mindestens 50 Jahren erreicht und die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt werden, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Auf Antrag erstellt die Rentenversicherung dann eine Auskunft über die Höhe einer möglichen Sonderzahlung. Der SWR-Sendung zufolge sind solche Sonderzahlungen zwar meist recht hoch, können aber teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
Wer die Sonderzahlung stückweise leistet, kann diese sogar voll steuerlich absetzen, erklärte Finanzexpertin Sternberger-Frey. 15 Jahre Rente sollte man allerdings beziehen, damit man das Geld am Ende wieder raus hat. Wer die Sonderzahlung geleistet hat, kann aber auch später noch in Rente gehen und profitiert dann von einer erhöhten monatlichen Auszahlung, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung. Erstattet werden kann die Sonderzahlung aber nicht.
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2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Renteneintritt entfallen. Das bedeutet, Rentnerinnen und Rentner können mit einem Nebenjob unbegrenzt dazuverdienen – ohne eine Kürzung der Rente zu befürchten. Doch Vorsicht: Nicht immer lassen sich die hohen Abschläge bei einem frühzeitigen Renteneintritt mit dem zusätzlichen Verdienst ausgleichen. Der Rentenabschlag gilt für die gesamte Bezugsdauer und verringert sich nicht.
Sternberger-Frey weist im „Marktcheck“ allerdings daraufhin, dass auch nur ein Teil der Rente in Anspruch genommen werden kann. Für diesen Teil werden bei vorzeitigem Renteneintritt dann zwar Abschläge fällig, für die Restrente aber nicht. Mit einem zusätzlichen Verdienst können sogar weitere Rentenansprüche erworben werden. „Das kann sich im Einzelfall besser rechnen“, so die Expertin.
„Der Staat belohnt das“: Wie Sie Ihre Rente im Ruhestand noch aufbessern können
Durch die sogenannte Flexirente lässt sich der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand also individueller gestalten. Viele wollen neben der Rente noch weiter arbeiten, womöglich aber nicht mehr in Vollzeit. Ob sich das ganze auch aus steuerlicher Sicht lohnt, muss individuell entschieden werden. Wer abschlagsfrei in den Ruhestand geht und weiter arbeitet, kann beliebig viel hinzuverdienen und seine Rente durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen erhöhen.
„Und der Staat belohnt das“, stellte Sternberger-Frey fest. Für jeden Monat, den man nach seinem Rentenbeginn weiter arbeitet, gibt es einen Zuschlag auf die Rente von 0,5 Prozentpunkten. Die Erhöhung wird dann im Folgejahr ausgezahlt. Wann sich der Renteneintritt für wen am meisten lohnt, lässt sich pauschal aber nicht sagen. Das sollte immer individuell geprüft werden. Die Rentenversicherung bietet entsprechende Beratungen an. Im Februar erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtige Renten-Post.