Gestiegener Mindestlohn ausschlaggebend: Gefälle zwischen Gering- und Topverdienern sinkt
Der gestiegene Mindestlohn hat die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland wieder kleiner werden lassen, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.
Die Unterschiede zwischen Arm und Reich so gering wie möglich zu halten, ist der Wunsch vieler Menschen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung war offensichtlich die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Denn wie das Statistische Bundesamt bekannt gab, ist der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland zwischen April 2022 und April 2023 geringer geworden.
Mindestlohn als Hauptgrund für sinkenden Lohnabstand auszumachen

Während Besserverdienende im Frühjahr 2022 im Vergleich zu Geringverdienern noch das 3,28-Fache verdient hatten, war es ein Jahr später nur noch das 2,98-Fache. Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen 2018 und 2022 über Jahre hinweg kaum verändert. 2018 nämlich hatten Besserverdienende das 3,27-Fache von geringer verdienenden Menschen verdient. Dass sich der Wert zwischen 2022 und 2023 so enorm änderte, liegt vor allem am Anstieg des Mindestlohns von 9,82 auf 12 Euro in diesem Zeitraum.
Als Besserverdiener zählt das Statistische Bundesamt die oberen zehn Prozent der Lohnskala, als Geringverdiener die unteren zehn Prozent. Im April 2023 lag der Brutto-Durchschnittsverdienst der unteren Gruppe bei 12,25 Euro, der der oberen Gruppe bei 36,48 Euro. Bei den Geringverdienern stieg der Lohn damit durchschnittlich um 12,4 Prozent, bei den Besserverdienern nur um 1,9 Prozent.
Auch wenn der Lohnabstand sowohl im Osten als auch im Westen der Republik sank, sind trotzdem regionale Unterschiede zu erkennen. Im Westen Deutschlands erhielten im April 2023 Besserverdienende 3,04-mal so viel Lohn wie die untere Gruppe, im Osten hingegen nur 2,49-mal so viel.
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Erneuter Ansteig des Mindestlohns könnte Lohnabstand weiter verkleinern
Gut möglich, dass der Lohnabstand zwischen Arm und Reich in den kommenden Jahren weiter sinkt. So stieg der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2024 erneut – auf 12,41 Euro. Geht es nach der Gewerkschaft verdi und den Grünen soll er bald sogar auf 15 Euro ansteigen.