Bis zu 15 Euro? Debatte um Mindestlohn-Erhöhung – was Bundesarbeitsminister Heil fordert
Wie hoch soll die gesetzliche Lohnuntergrenze in den kommenden Jahren sein? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat klare Vorstellungen – und erntet Kritik.
Für Arbeitnehmer in Deutschland soll der Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren auf bis zu 15 Euro steigen – das erwartet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als zwingende Konsequenz aus einem EU-Gesetz, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. „Davon werden übrigens 6 Millionen Menschen profitieren“, sagte der SPD-Politiker im ARD-Morgenmagazin (Stand: 9. September). Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto pro Stunde.
Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro – gemäß bereits gefällter Beschlüsse. Heil: „Und dann wird im Jahre 2026 der Mindestlohn zwischen 14 und 15 Euro liegen.“ Die Anhebung des Mindestlohns hatte nicht mit der Inflation Schritt gehalten, heißt es im Bericht der dpa, zuletzt sei die Teuerungsrate in Deutschland jedoch auf 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gefallen. Über die Anhebung ab dem Jahr 2026 müsse die Mindestlohnkommission bis Mitte 2025 entscheiden, berichtete Tagesschau.de ebenfalls am 9. September. Dabei sei offen, ob die Kommission der Aufforderung des Ministers folgen werde.

Mindestlohndebatte: Wie hoch soll die gesetzliche Lohnuntergrenze künftig sein?
In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief an die Mindestlohnkommission habe Heil angekündigt, er halte die neuen EU-Vorgaben als erreicht an, wenn das Gremium die Vorgabe von einem Mindestlohn von 60 Prozent des mittleren Lohns berücksichtige. Bis 15. November sei die EU-Mindestlohn-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In seinem Schreiben an die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld habe Heil erläutert: „Bei der Ermittlung der 60-Prozent-Schwelle sind die Lohndaten von Vollzeitbeschäftigten zugrunde zu legen.“ Heils Forderung, so heißt es weiter im Bericht der dpa (Stand: 9. September): „Der Mindestlohnkommission kommt es nun zu, diese europäischen Vorgaben mit Leben zu füllen.“
Kritik seitens der FDP
Mit seiner Forderung hat der SPD-Politiker eine neue Debatte losgetreten. Unter Verweis auf die Tarifautonomie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern übte die FDP deutliche Kritik an Heil. „Besonders der Bundesarbeitsminister sollte sich davor hüten, durch offensichtliche Wahlkampfmanöver diese bewährte Tarifautonomie zu untergraben und so an einem Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft zu rütteln“, sagte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler dem Bericht der dpa zufolge.
Die FDP im Bundestag warf Heil vor, „von einer Debatte um den Mindestlohn profitieren“ zu wollen. „Sein Vorschlag würde den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands weiter schwächen“, erklärte der Bundestagsabgeordnete Carl-Julius Cronenberg (FDP) dem Bericht von Tagesschau.de zufolge. Deutschland erfülle bereits die Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie, daher werde es von seiner Fraktion keine Unterstützung für Heils Initiative heben.
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Wie hat sich der Mindestlohn in den vergangenen Jahren entwickelt?
Zum 1. Oktober 2022 war der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro gestiegen. Die Bundesregierung hatte ihn einmalig per Gesetz erhöht. Wer zuvor nach Mindestlohn bezahlt wurde, erhielt bei einer 40-Stunden-Woche „etwa 1.800 Euro brutto“, wie die Bundesregierung auf ihrer Website schreibt – seit Oktober 2022 waren es „etwa 2.080 Euro“. Seit 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto je Stunde. Zum 1. Januar 2025 soll er gemäß der bereits gefällten Beschlüsse auf die besagten 12,82 Euro steigen.
Wer könnte von einer Erhöhung des Mindestlohns profitieren?
Der Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums soll unter anderem dabei helfen, herauszufinden, wie hoch der Stundenlohn ist. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. „Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn“, informiert die Bundesregierung zudem auf ihrer Website – und verweist an der Stelle auf die Details, auf die es im Einzelfall ankommt.
„Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes“ seien unter anderem: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten, Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung, Selbstständige sowie zum Beispiel Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Auf Branchenmindestlöhne hätten ehemals Langzeitarbeitslose „sofort Anspruch, denn diese Löhne sind tariflich vereinbart“, heißt es weiter.
Was gilt für Personen mit einem Minijob?
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze „dynamisch und an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt“, informierte die Minijobzentrale in ihrem Blog ganz allgemein. Das bedeutet, „dass sich die Verdienstgrenze immer erhöht, wenn der Mindestlohn steigt“. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde war die Minijob-Grenze zum 1. Januar 2024 entsprechend auf 538 Euro im Monat gestiegen. „Im Jahr 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Die Minijob-Grenze beträgt dann 556 Euro.“ (Mit Material der dpa)