„Zuerst Abschaffen“: CDU bläst zum Großangriff aufs Bürgergeld – SPD wittert AfD-Rhetorik

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Will eine Reform beim Bürgergeld: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. © Michael Kappeler/dpa

Die CDU plant eine Rückkehr zu Hartz IV und härtere Sanktionen. SPD-Gesundheitsminister Lauterbach wirft der Partei vor, AfD-Rhetorik zu übernehmen.

Berlin – Die CDU sieht sich erneut mit dem Vorwurf konfrontiert, die Rhetorik der AfD zu übernehmen. Diesmal war es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Äußerungen des CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann als „unmoralisch“ bezeichnete. Linnemann hatte in einem Interview mit der Bild am Sonntag angekündigt, dass die CDU, sollte sie Teil der nächsten Regierung sein, als ersten Schritt das Bürgergeld in seiner aktuellen Form abschaffen würde. Lauterbach bewertete dies als eine rhetorische Anlehnung an einen ständigen Vorwurf der Alternative für Deutschland (AfD).

Die Meinungen zum Bürgergeld sind in der öffentlichen Diskussion geteilt. Es wird oft behauptet, dass Arbeit sich nicht mehr lohnen würde. Zahlreiche Studien, darunter eine des Wirtschaftsforschungsinstituts ifo, belegen jedoch, dass Arbeit in Deutschland stets zu höheren Einkommen führt als Untätigkeit. Wissenschaftler bestätigen zudem, dass es keine Flucht aus der Beschäftigung in die Grundsicherung gibt. Das Bürgergeld hatte Hartz IV zum 1. Januar 2023 abgelöst.

Vorstoß von Linnemann: CDU will Bürgergeld abschaffen – Lauterbach reagiert

Karl Lauterbach betonte in einem Beitrag auf der Plattform X (ehemals Twitter): „Bürgergeld hat Hartz4 ersetzt, ein wichtiger Fortschritt“. Bezüglich der Aussagen von Linnemann fügte der Minister hinzu: „Weil auch viele Menschen mit Migrationshintergrund es bekommen, Dauervorwurf der AfD, will ⁦die CDU ⁩zurück zu Hartz 4.“ Lauterbach sieht darin ein deutliches Beispiel dafür, wie die AfD die CDU vor sich hertreibt und kommentierte: „Unmoralisch!“.

Sanktionen beim Bürgergeld: Linnemann will Job-Verweigerer antreiben

Neben der Abschaffung der neu eingeführten Grundsicherung plant Linnemann auch eine Verschärfung der Sanktionen. Wer sich weigert zu arbeiten, obwohl er dazu in der Lage ist, muss laut dem CDU-Politiker mit strengen Sanktionen rechnen, wie er der Bild am Sonntag mitteilte. Linnemann sprach sich auch dafür aus, dass eine Vermögensprüfung wieder „ab dem ersten Tag Sozialgeldbezug [...] gelten“ sein sollte.

Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant ein strengeres Vorgehen. Wer sich weigert, eine Arbeit anzunehmen, wird in Zukunft für eine bestimmte Zeit kein Geld mehr erhalten, so die Ankündigung. Diese Regelung ist laut Spiegel-Informationen zunächst bis Februar 2026 befristet.

Bürgergeld-Kürzung: Bundesverfassungsgericht betont Verhältnismäßigkeit der Sanktionen

Allerdings ist der Spielraum für eine solche Kürzung der Grundsicherung rechtlich begrenzt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2019 besagt, dass der Regelsatz um höchstens 30 Prozent gekürzt werden darf. Die Richter begründeten dies mit dem Grundrecht auf ein Existenzminimum. Ob das Verfassungsgericht strengere Sanktionen als gerechtfertigt ansehen würde, ist ungewiss.

Das Arbeitsministerium beruft sich auf eine Sonderregelung, die eine vollständige Streichung erlaubt, wenn ein Leistungsempfänger sich absichtlich und ohne triftigen Grund weigert, ein konkretes Angebot einer zumutbaren Arbeit anzunehmen. Es ist jedoch klar, dass für den Regelsatz nur eine sehr geringe Anpassung des Bürgergeldes geplant ist, da das Existenzminimum im letzten Jahr an die hohe Inflation angepasst wurde. „Wenn jetzt die Inflation deutlich sinkt, wird die nächste Anpassung entsprechend niedrig sein“, sagte Heil zum Spiegel.

Redakteur Jens Kiffmeier hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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