Verdienstgrenze: Wie viele Stunden darf man mit einem Minijob arbeiten?
Seit 2024 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro, was die Minijob-Verdienstgrenze auf durchschnittlich 538 Euro pro Monat erhöht.
Die Verdienstgrenze für Minijobber ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sprich: Erhöht sich der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze. Und da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen ist, hat sich auch die Minijob-Verdienstgrenze erhöht. Sie liegt nun bei durchschnittlich 538 Euro im Monat –„aufs Jahr gerechnet sind das 6.456 Euro“, informierte die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in einer Mitteilung.
Was bedeutet das für die Arbeitszeit? Wer 2024 für seine Arbeit mit dem Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde bezahlt wird, darf „im Monat im Schnitt etwas mehr als 43 Stunden arbeiten“ – ohne seinen Minijob-Status zu verlieren, so die VLH. Verdient man als Minijobber mehr als den Mindestlohn, kann man dementsprechend weniger Stunden arbeiten.

Kein Hauptjob, aber mehrere Minijobs: Was ist möglich?
Was müssen Minijobber mit Blick auf die Verdienstgrenze noch wissen? Mehrere Minijobs nebeneinander zu kombinieren, das sei grundsätzlich möglich, informiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf seiner Website – vorausgesetzt, man verdiene insgesamt nicht mehr als durchschnittlich 538 Euro im Monat. „Mehrere Minijobs werden also grundsätzlich zusammengerechnet“, heißt es weiter. Man sollte in jedem Fall seinen Arbeitgeber darüber informieren. „Sollten alle Minijobs zusammen die Verdienstgrenze von derzeit 538 Euro überschreiten, dann werden alle Minijobs – so wie reguläre Jobs – sozialversicherungspflichtig“, betont der DGB.
Ausnahme: Kurzfristige Beschäftigung – was gilt?
Es gibt noch folgende Ausnahme: Nimmt jemand nur kurz einen Minijob an, ist die Verdienstgrenze für eine solche „kurzfristige Beschäftigung“ nicht entscheidend, wie die Deutsche Presse-Agentur mit Bezug auf die Minijob-Zentrale berichtete, die darüber in einem Blog-Beitrag informiert hat. Ausschlaggebend sei dann, dass innerhalb eines Kalenderjahres Zeitgrenzen eingehalten werden. Die Beschäftigung müsse dann von vornherein zeitlich begrenzt sein – auf drei Monate oder 70 Arbeitstage.
Meine news
Ein Minijob als Nebenjob – was muss man beachten?
Mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung dürfen Arbeitnehmer „nur genau einen Minijob“ mit Verdienstgrenze ausüben, informiert zudem die Minijob-Zentrale in ihrem Blog. „Kommen weitere Beschäftigungen hinzu, ist immer die zeitliche Reihenfolge entscheidend“, heißt es dort weiter. Nur der erste Minijob bleibe bei der Minijob-Zentrale als Minijob gemeldet. „Alle weiteren Minijobs müssen unabhängig von der Höhe des Verdienstes als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zur gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden.“
Auch interessant
Kommentare
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wir erweitern den Kommentarbereich um viele neue Funktionen. Während des Umbaus ist der Kommentarbereich leider vorübergehend geschlossen. Aber keine Sorge: In Kürze geht es wieder los – mit mehr Komfort und spannenden Diskussionen. Sie können sich aber jetzt schon auf unserer Seite mit unserem Login-Service USER.ID kostenlos registrieren, um demnächst die neue Kommentarfunktion zu nutzen.
Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.
Danke für Ihr Verständnis!