Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Was Arbeitnehmer wissen müssen

  1. Startseite
  2. Leben
  3. Karriere

Kommentare

Ein Arbeitszeugnis steht jedem Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu. Es darf nicht offen kritisieren, aber es haben sich Geheimcodes entwickelt.

Für Ihre Bewerbungsunterlagen benötigen Sie nicht nur Ihren Lebenslauf und ein Bewerbungsanschreiben, sondern auch Zeugnisse. Wichtig kann besonders das Arbeitszeugnis Ihrer letzten Arbeitsstelle sein. Indirekte Kritik ist nicht verboten, informiert das Portal Arbeitsrechte. Daher haben sich bestimmte Formulierungen etabliert, die als Geheimcode verstanden werden können. Worauf Sie als Arbeitnehmer bei einem Arbeitszeugnis achten sollten.

Formulierungen im Arbeitszeugnis, bei denen Sie stutzig werden sollten

Arbeitszeugnis mit Textmarker.
Bei dem Arbeitszeugnis sollten Sie genau auf die Forumulierungen achten. © Zoonar.com/Stockfotos-MG/Imago

Arbeitnehmer können ein Arbeitszeugnis einfordern, für das Arbeitgeber dann in der Regel zwei Wochen Zeit haben, es an die Arbeitnehmer zu übermitteln, informiert die Kanzlei Chevalier. Sollte das Unternehmen vor besonderen Herausforderungen stehen, dürfe die Ausstellung mehr Zeit in Anspruch nehmen. Doch wie lesen Sie eigentlich das Arbeitszeugnis, wenn Sie dieses in den Händen halten:

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Job und Beruf finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Folgende Formulierungen bedeuten nichts Gutes:

  • „Frau Sonnenschein wurden folgende Aufgaben übertragen“: Was sich erst einmal wie eine Einleitung zur Auflistung liest, ist eine direkte Bewertung Ihrer Arbeitsleistung, informiert das Portal Xing. Der Satz sagt aus, dass Sie kaum Eigeninitiative zeigen.
  • „Er/Sie war ein geschätzter Gesprächspartner“: Die Aussage bedeutet einfach, dass Sie gerne Privatgespräche geführt und Kollegen abgelenkt haben.
  • „Es gab keinen Anlass zur Beanstandung“: Nicht gemeckert ist Lob genug? Die Aussage ist nicht schmeichelhaft für Sie als Arbeitnehmer. Es bedeutet, dass die Leistung schon okay war, aber kein Grund besteht, zu loben.
  • „Er/Sie zeigte Verständnis für die anfallenden Arbeiten“: Die Gewerkschaft Verdi übersetzt die Aussage so, dass man faul sei.
  • „Er/Sie hatte Gelegenheit, sich das notwendige Wissen anzueignen“: Die Möglichkeit war da, aber diese wurde vom Arbeitnehmer nicht wahrgenommen.
  • „Er/Sie bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden“: Sollte das in Ihrem Arbeitszeugnis stehen, hält Ihr ehemaliger Arbeitgeber Sie für unfähig, informiert das Portal Arbeitsrechte.

Welche Formulierung entspricht einer guten Benotung?

Die Gewerkschaft Verdi hat eine Faustformel aufgestellt, wie Sie schnell einordnen können, welche Note die jeweilige Formulierung einbringt. Demnach sollten Sie Folgendes beachten:

Faustformel Formulierungen im Arbeitszeugnis:

„Dreifache Steigerungen bedeuten sehr gute Leistungen, zweifache Steigerungen entsprechen guten Leistungen, Auslassungen sind negativ.“

Hier ein Überblick für die Abstufungen der Formulierung und deren Bedeutung:

Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben...
... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sehr gut (1)
... stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Gut (2)
... zu unserer vollen Zufriedenheit. Befriedigend (3)
... zu unserer Zufriedenheit. Ausreichend (4)
... im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Mangelhaft (5)
Er/Sie hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. Ungenügend (6)

Auch interessant

Kommentare