Kontrolle „faktisch nicht möglich“ - Bürgergeld für Ukraine-Flüchtlinge - jetzt platzt erstem Landkreis der Kragen

Der anhaltende Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine nach Deutschland macht den Behörden vor Ort zu schaffen. Einerseits geht es darum, die Menschen unterzubringen. Andererseits geht es auch darum, sie mit dem ihnen zustehenden Bürgergeld zu versorgen.

An diesem Punkt regt sich nun Widerstand im thüringischen Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Das Hauptproblem: Die Jobcenter können nicht nachprüfen, über wie viel Vermögen die Geflüchteten aus der Ukraine wirklich verfügen und ob die Zahlungen damit angemessen sind.

Bei deutschen Bürgergeldbeziehern ist das Prozedere simepl: Sie müssen beim Antrag auf Bürgergeld ihr Vermögen offenlegen. Mehr als 40.000 Euro dürfen sie nicht besitzen, sonst gibt es nichts.

Bei Ukrainern wird dieser Nachweis zwar abgefragt, aber eine Kontrolle ist „faktisch nicht möglich“, berichtet Steffi Ebert, Leiterin des Jobcenters im thüringischen Schmalkalden-Meiningen.

Bürgergeld für Ukrainer - Petition an Kanzler Scholz

Der Landkreis hat sich unter anderem deshalb jetzt mit einer Petition direkt an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt. Die Eingabe wurde von fast allen Parteien im Kreistag, inklusive der AfD, beschlossen. Lediglich die Linke und die Grünen lehnten sie ab.

In Bezug auf die Flüchtlinge aus der Ukraine heißt es darin:

„Die Sozialleistungen und die weiteren Vergünstigungen in Deutschland sind im internationalen Vergleich zu hoch. Dadurch wurde in den vergangenen Jahren ein Fehlanreizsystem geschaffen. Die Sozialleistungen für Migranten müssen im europäischen Maßstab harmonisiert und als Überbrückungssystem umgebaut werden.“

Insbesondere das System des „Rechtskreisträgerwechsels für ukrainische Flüchtlinge“ müsse beendet werden. Ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland müsse an eine Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsaufnahme und eine Mitwirkungspflicht gekoppelt werden.

Kritik an Sonderstatus der Ukrainer

Der Ausdruck „Rechtskreisträgerwechsel“ benennt ein Problem, das den Landkreisen seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs und der Welle der Hilfsbereitschaft für die Flüchtlinge zunehmend unter den Nägeln brennt. Denn Ukrainer genießen einen Sonderstatus, in dem sie als Kriegsflüchtlinge sofort Bürgergeldberechtigte sind.

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hatte wie auch andere Kreise dagegen protestiert und verlangt, dass die Flüchtlinge wie alle anderen zunächst als Asylbewerber behandelt und die vergleichsweise niedrigeren Unterhaltszahlungen erhalten sollten, die ihnen dann nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen würden.

Dies mindere die Gefahr, „Fehlanreize“ zu schaffen, so ein Sprecher des Landkreises. Doch die Forderung stieß bislang auf taube Ohren bei den zuständigen Bundespolitikern wie Innenministerin Nancy Faeser.

Bürgergeld für geflüchtete Ukrainer: Staat übernimmt Kosten für Wohnung in voller Höhe

Hintergrund: Rund 700.000 Ukrainer beziehen derzeit in Deutschland Bürgergeld. Bei einem Regelsatz von rund 500 Euro sind das etwa 350 Millionen Euro, wobei Minderjährige weniger erhalten und die Gesamtsumme dadurch sinkt. Für Ukrainer plant allein der Freistaat Thüringen für das Jahr 2024 rund 30 Millionen Euro ein.

Zum Bürgergeld kommen noch weitere staatliche Leistungen: Im ersten Jahr, in dem ukrainische Geflüchtete ihr Bürgergeld beziehen, werden die Kosten für eine Wohnung in voller Höhe übernommen. Dadurch sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich auf die Arbeitssuche oder auf eine Weiterbildung zu konzentrieren. Mit mäßigem Erfolg: Nur jeder fünfte Flüchtling im erwerbsfähigen Alter hat 2023 einen Job gefunden, wie das Statistische Bundesamt feststellt.

Wer länger als ein Jahr Leistungsbezieher bleibt, für den übernimmt das Jobcenter die Kosten nur in „angemessener Höhe“, heißt es vom Bundesamt für Flüchtlinge. Was als angemessen gilt, wird individuell vor Ort entschieden. Die Heizkosten werden ebenfalls von Anfang an übernommen. Die Höhe der angemessenen Heizungskosten wird von den Kommunen bestimmt, in denen die Geflüchteten wohnen.