Wärmepumpen-Förderung für Rentner: So unterstützt die Rentenversicherung Eigentümer ab 2024
Ab Januar 2024 tritt das Heizungsgesetz in Kraft. Um die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe zu stemmen, gibt es ein besonderes Angebot der Rentenversicherung.
Berlin – Ab 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das vor allem als Heizungsgesetz bekannt ist, in Kraft. Zunächst gelten die neuen Regularien nur für Neubauten. Doch nach und nach sollen auch in Bestandsgebäuden schrittweise die Heizsysteme von fossilen Energien auf Erneuerbare umgerüstet werden. Eine der beliebtesten Heizsysteme, das besonders klimafreundlich ist, ist die Wärmepumpe. Diese wird auch vom grün-geführten Wirtschaftsministerium bevorzugt.
Doch eine moderne Wärmepumpe kann sehr teuer werden. Je nach Modell kann der Einbau auch über 35.000 Euro kosten – für viele Menschen kein Schnäppchen. Zudem lohnt sie sich oft nur dann, wenn das Gebäude auch saniert wurde. Besonders älteren Menschen, die sich finanziell auf den Ruhestand vorbereiten müssen, macht das Sorgen. Ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung soll aber helfen.
Wohn-Riester für die Wärmepumpe? Ab 2024 ist das möglich
Konkret richtet sich das Angebot an Personen, die entweder schon einen Riester-Vertrag haben oder sich für einen interessieren. Aktuell haben bereits rund 16 Millionen Menschen in Deutschland einen Riester-Vertrag.
Was ist eine „Riester-Rente“?
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der von 1998 bis 2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung war. Riester hatte in seiner Amtszeit die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorgeschlagen. Eine Riester-Rente ist also eine Form der privaten Altersvorsorge, die staatlich unterstützt wird. Monatlich zahlen Riester-Sparer in ihre Altersvorsorge ein und erhalten am Ende eine lebenslange Zusatzrente ausgezahlt. Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung wird direkt bei Abschluss eine feste Rente garantiert, allerdings bei sehr geringer Rendite. Eine deutlich höhere Rendite ist bei der Fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung möglich - allerdings ist das auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Es gibt aber ein „Garantiekapital“, das Sparern in jedem Fall zusteht.
Um Verbraucher zum Abschluss einer entsprechenden Vorsorge zu motivieren, unterstützt der Staat Vorsorgesparer auf zwei verschiedenen Wegen: mit Zulagen und Steuervorteilen. Pro Jahr zahlt der Staat 175 Euro Grundzulage auf das Riester-Konto ein. Also: Wer jährlich 1700 Euro in den Riester-Vertrag selbst einzahlt, hat durch die Zulage 1875 Euro im Jahr auf dem Konto. Wer Kinder hat, erhält eine weitere Zulage von 300 Euro pro Kind pro Jahr. Den Steuervorteil gibt es insbesondere für Gutverdiener, die das gesparte Riester-Geld auf die Einkommenssteuer anrechnen können.
Neben der klassischen Form der Riester-Rente gibt es auch die sogenannte Wohn-Riester, die speziell für den Kauf, Bau oder Umbau einer selbstgenutzten Immobilie ins Leben gerufen wurde. Damit unterstützt der Staat bei der Erfüllung des Traums vom Eigenheim, das für viele Menschen eine Art Altersvorsorge sein kann. Es gibt zwei Möglichkeiten bei Wohn-Riester: Entweder, man schließt direkt beim Kauf oder Bau der Immobilie einen Wohn-Riester-Vertrag ab; oder man nimmt Kapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag heraus, um das Geld für eine Immobilie zu verwenden.
Wohn-Riester kann auch für den Umbau oder die Modernisierung der eigenen Immobilie verwendet werden. So können sich ältere Eigentümer beispielsweise den altersgerechten Umbau der Wohnung finanzieren. Und: Ab 1. Januar 2024 werden auch energetische Sanierungsmaßnahmen unterstützt, dazu gehört auch der Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen neuen Heizungsanlage. Wichtig für viele Eigentümer zu wissen: Die Anträge können auch rückwirkend für Maßnahmen gestellt werden, die seit dem 1. Juli 2023 entstanden sind.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung kann kein gesonderter Wohn-Riester-Vertrag für eine energetische Sanierung aufgestellt werden; es ist lediglich möglich, Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag zu entnehmen, um damit die Modernisierung zu finanzieren. Es muss nicht das gesamte Guthaben abgehoben werden. Bleibt noch Geld auf dem Riester-Konto übrig, kann damit weiter gespart werden. Der jeweilige Anbieter informiert darüber, wie sich das auf die spätere Auszahlung auswirkt.
Riester-Förderung für Wärmepumpe & Co: Diese Maßnahmen werden gefördert
Anträge sind bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, konkret bei der Abteilung „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“. Vor der Antragsstellung sollten sich Interessierte bei einer Fachfirma informieren lassen, ob die geplanten Maßnahmen zu den Geförderten zählen. Folgende energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden unterstützt durch ein Wohn-Riester:
- Dämmen von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Erneuern von Fenstern oder Außentüren
- Einbauen oder Erneuern einer Lüftungsanlage
- Erneuern der Heizungsanlage
- Optimieren der bestehenden Heizungsanlage, sofern diese älter als zwei Jahre ist
- Einbauen von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
- Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie Kosten für Energieberater
Wer vor weniger als drei Jahren die betreffende Immobilie gebaut oder gekauft hat, muss mindestens 6000 Euro aus dem Riester-Vertrag entnehmen. In allen anderen Fällen beträgt die Mindestentnahmesumme 20.000 Euro.
Damit richtet sich das Angebot eher an ältere Personen oder Personen mittleren Alters. Denn um mindestens 20.000 Euro angespart zu haben, muss der Vertrag schon seit einigen Jahren Bestand haben.
Wohn-Riester hat Vorteile: Immobilie bleibt immer erhalten
Der Vorteil des Wohn-Riesters ist, dass das Geld, das man in die Immobilie steckt, nicht verschwindet, sondern dazu beiträgt, den Wert der Immobilie zu erhalten oder sogar zu steigern. Beim normalen Riester-Vertrag erhält man im Ruhestand hingegen „nur“ einen festen Geldbetrag, der dann über die Jahre aufgebraucht wird. Das Riester-Geld kann auch nicht vererbt werden – eine Immobilie hingegen schon.
Übrigens: Um vom Wohn-Riester zu profitieren, muss die Person vorhaben, lange in dem betroffenen Eigentum zu leben. In der Regel muss man mindestens 20 Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase (frühestens ab 60 Jahren) noch in der Immobilie leben. Also, wer sein Riester-Geld mit 60 auszahlen lässt, muss sicher wissen, dass er oder sie mit 80 noch dort wohnen wird. Ansonsten müssen Steuern auf das Kapital nachgezahlt werden.