Gebäudeenergiegesetz - Wichtige Heizungs-Frist 2025: Diese Haushalte müssen jetzt handeln

Ab 2025 treten in Deutschland wichtige Änderungen durch das novellierte Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) in Kraft, die sich auf die Nutzung von Öl- und Gasheizungen auswirken. Diese neuen Regelungen sollen den Übergang zu erneuerbaren Energien beschleunigen und die CO -Emissionen senken, um die Klimaziele zu erreichen.

Heizungsgesetz: Das ändert sich schon 2025

Ab 2025 dürfen keine neuen Heizungen mehr installiert werden, die ausschließlich auf fossilen Brennstoffen wie Öl oder Erdgas basieren. Jede neu installierte Heizungsanlage muss mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken. Diese Vorschrift ergibt sich aus § 71 Abs. 1 GEG. Das bedeutet, dass herkömmliche Öl- und Gasheizungen nur noch dann eingebaut werden dürfen, wenn sie als Teil eines Hybridsystems betrieben werden, das erneuerbare Energien wie Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasse einbezieht. Ziel ist es, fossile Brennstoffe schrittweise zu ersetzen und auf umweltfreundlichere Technologien umzusteigen.

Darüber hinaus müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und auf fossilen Brennstoffen basieren, bis 2025 außer Betrieb genommen werden. Dies betrifft Anlagen, die vor dem 1. Januar 1995 installiert wurden, wie in § 72 des Wärmegesetzes festgelegt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel, die besonders effizient arbeiten, sowie Anlagen mit sehr kleiner Leistung (unter vier Kilowatt) oder sehr großer Leistung (über 400 Kilowatt).

Eine Ausnahme gilt auch für Eigenheime, die vor dem 1. Februar 2002 von den Eigentümern selbst genutzt wurden. Allerdings müssen neue Eigentümern das Heizsystem innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf modernisieren.

Die nächsten Schritte bis 2040

Hybridsysteme, die fossile Brennstoffe mit erneuerbaren Energien kombinieren, sind weiterhin erlaubt. Beispielsweise kann eine Gasheizung mit einem thermischen Solarkollektor kombiniert oder eine Ölheizung mit einer Wärmepumpe ergänzt werden. So können Sie schrittweise auf erneuerbare Energien umsteigen, ohne sofort auf fossile Brennstoffe verzichten zu müssen.

Wenn Sie zwischen 2024 und 2025 eine Heizungsanlage einbauen, die die 65-Prozent-Vorgabe noch nicht erfüllt, müssen Sie schrittweise nachrüsten. Nach § 71 Abs. 9 des Wärmegesetzes müssen bis 2029 mindestens 15 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Dieser Anteil steigt bis 2035 auf 30 Prozent und bis 2040 auf 60 Prozent. Das lässt etwas Spielraum, erfordert aber eine langfristige Planung.

In der Praxis bedeutet das: Überprüfen Sie rechtzeitig Ihr bestehendes Heizsystem und informieren sich über mögliche Alternativen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Hybridsysteme. Heizungen, die vor 1995 installiert wurden, müssen bis Ende 2024 ausgetauscht oder modernisiert werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Neue Anlagen müssen ab 2025 erneuerbare Energien nutzen, um die 65-Prozent-Regel zu erfüllen.

Nach Neuwahlen sind Änderungen möglich

Die Änderungen des GEG sind ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Auch wenn die neuen Regelungen zunächst mit Aufwand verbunden sind, bieten sie die Chance, auf umweltfreundlichere Energielösungen umzusteigen, die langfristig auch Kosten sparen können. Lassen Sie sich von lokalen Energieberatern beraten und nutzen Sie staatliche Förderprogramme, um den Umstieg so reibungslos und kostengünstig wie möglich zu gestalten.

Sollte die CDU nach den Neuwahlen im Februar 2025 an die Macht kommen, will sie das novellierte Wärmegesetz grundlegend ändern. Vorgaben wie das Verbot neuer fossiler Heizungen und die 65-Prozent-Regel für Erneuerbare Energien könnten entfallen. Stattdessen will die CDU einen technologieoffenen Ansatz verfolgen, bei dem Hausbesitzer flexibel zwischen Heiztechnologien wie Wärmepumpen, Solarthermie, Wärmenetzen oder Gasheizungen, die auf Wasserstoff oder Biomethan umgestellt werden können, wählen können. Finanzielle Belastungen sollen durch staatliche Zuschüsse und ein sozial abgefedertes CO ₂-Preissystem ohne starre Fristen und Verbote abgefedert werden.

Bei einer Umsetzung der Pläne könnten viele der bisherigen Auflagen entfallen, etwa der Austausch alter Heizungen bis 2025 oder die schrittweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien. Das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bleibt aber bestehen.Eigentümer sollten weiterhin in effiziente und nachhaltige Heizsysteme investieren, um langfristig Kosten zu sparen und sich auf künftige Entwicklungen vorzubereiten.

Industrie appelliert an Politik

Parallel zu den Plänen der CDU für das Heizungsgesetz wächst der Unmut in der Industrie . Kritische Stimmen wie die des Deutschland-Geschäftsführers des Wärmepumpenherstellers Daikin, Martin Krutz, schwören auf die Attraktivität der aktuellen Förderungen. Unter einer CDU-geführten Regierung würden diese wahrscheinlich ein jähes Ende finden. „Wir beenden Habecks Subventionsprogramme“, betonte etwa der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn Mitte November.

Populistische Diskussionen wie diese würden die Bevölkerung verunsichern, meint Krutz. Ihm schließen sich etliche weitere Verantwortungsträger aus der Branche an. Auch sie befürchten neben der Verunsicherung der Verbraucher große Risiken für ihre Investitionen, die sie in der jetzigen Form des EEG getätigt haben.

Es bleibt abzuwarten, ob die CDU 2025 regieren wird und inwieweit sie ihre Pläne für das umstrittene Wärmegesetz umsetzen wird. Für die Politik, aber auch für einen selbst, gilt die viel zitierte Aussage des ehemaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso: „Es ist billiger, den Planeten jetzt zu schützen, als ihn später zu reparieren“.

Quelle: Gebäudeenergiegesetz; Europäische Kommission

Von Philipp Rall