Infos zum Heizungsgesetz: In diesen Fällen bekommen Eigentümer keine Förderung für Wärmepumpe & Co.
Infos zum Heizungsgesetz: In diesen Fällen bekommen Eigentümer keine Förderung für Wärmepumpe & Co.
Bis zu 70 Prozent der Kosten für den Tausch einer fossilen Heizung gegen eine klimafreundlichere Alternative gibt es aktuell vom Staat. Es gibt aber auch Fälle, bei denen keine Förderung gestattet wird.
München – Noch immer gibt es beim Thema Heizungstausch viel Unsicherheit. Aktuell wird sie von der Befürchtung getrieben, mit der neuen Bundesregierung könnte die großzügige Heizungsförderung, die unter der Ampel-Koalition aufgesetzt wurde, wieder abgeschafft werden. Seit dem Bruch der Ampel-Koalition hat es daher einen starken Anstieg der Förderanträge gegeben, wie das Wirtschaftsministerium bestätigt. Es gibt aber noch immer viel Unklarheit darüber, wen genau und unter welchen Umständen die Förderung gewährt wird.
Diese Förderung gibt es für den Tausch der Heizung laut Heizungsgesetz (GEG)
Zunächst einmal das Grundsätzliche: Die Förderung für den Heizungstausch wird über das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abgewickelt und bei der KfW und der BAFA beantragt. Es gibt dabei vier wesentlichen Bestandteile, die festlegen, wie hoch die Förderung für jeden individuellen Hausbesitzer ausfallen kann:
- 30 Prozent Grundförderung: Diese gibt so gut wie immer (Ausnahmen s. unten), solange die neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Die Grundförderung gibt es für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand.
- 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus: Diese gibt es für Eigentümer, die besonders schnell sind und ihre funktionsfähige fossile Heizung vorzeitig austauschen oder eine Heizung tauschen, die mindestens 20 Jahre alt ist. Dieser Bonus reduziert sich ab 2029 kontinuierlich – 2036 gibt es zum Beispiel nur noch acht Prozent Geschwindigkeitsbonus.
- 20 Prozent Einkommensbonus: Diesen gibt es für Eigentümer, die weniger als 40.000 Euro an zu versteuerndem Jahreseinkommen haben.
- 5 Prozent Effizienzbonus: Diesen Bonus gibt es für besonders effiziente Wärmepumpen, z.B. solche, die ein natürliches Kältemittel benutzen.

Insgesamt können diese Boni alle zusammen kombiniert werden, bis man maximal 70 Prozent der Kosten gefördert bekommt. Dabei sind die förderfähigen Kosten bis 30.000 Euro gedeckelt, höchsten 21.000 Euro kann man also bekommen.
Zwei Ausnahmen für die Förderung: In diesen Fällen gibt der Staat kein Geld für die neue Heizung
Jeder Hausbesitzer, der eine Heizung austauschen will oder muss (weil sie etwa kaputtgegangen ist), kann also eine Förderung bekommen. Auch für die Heizungsoptimierung gibt es eine Förderung von bis zu 70 Prozent. Es gibt zwei Ausnahmen, wie die Verbraucherzentrale erklärt: So wird der Heizungstausch nur dann gefördert, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und die Heizungsoptimierung gibt es erst, wenn die Anlage älter als zwei Jahre alt ist.
Meine News
Folgende Heizungsanlagen und Techniken werden gefördert:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Fern- oder Nahwärmeanschlüsse
- Stromdirektheizungen (z.B. Infrarotheizungen)
Sowie sämtliche andere Heizungen (auch solche, die noch nicht entwickelt wurden), die nachweislich bis 2045 ohne fossile Brennstoffe betrieben werden können. Ab 1. Januar 2045 soll fossiles Heizen in Deutschland verboten sein.